Allgemeine Regelungen
Zulassungsverfahren
Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren über Portale der Zulassungsbehörden
Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Internetbasierte Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel
Sofortige Inbetriebsetzung bei internetbasierten Zulassungsvorgängen
Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt
Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
Fahrzeugregister
Durchführungs- und Schlussvorschriften
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen FZV(+++ Textnachweis ab: 1.9.2023 +++)
Die V wurde als Artikel 1 der V v. 20.7.2023 I Nr. 199 vom Bundesministerium
für Digitales und Verkehr, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, vom Bundesministerium des Innern
und für Heimat und vom Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des
Bundesrates und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beschlossen. Sie ist gem.
Art. 13 Satz 1 dieser V am 1.9.2023 in Kraft getreten.