Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr | FZV | Unterabschnitt 1

Unterabschnitt 1 | FZV

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(+++ Textnachweis ab: 1.9.2023 +++)



Die V wurde als Artikel 1 der V v. 20.7.2023 I Nr. 199 vom Bundesministerium
für Digitales und Verkehr, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, vom Bundesministerium des Innern
und für Heimat und vom Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des
Bundesrates und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beschlossen. Sie ist gem.
Art. 13 Satz 1 dieser V am 1.9.2023 in Kraft getreten.

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