Anlage 8 FZV

(zu § 14 Absatz 2) Zulassungsbescheinigung Teil II

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1(Fundstelle: BGBl. 22023 I Nr. 199, S. 105 - 108)

1.
Ausgestaltung der Zulassungsbescheinigung Teil IITrägermaterial: Neobond (150 g/m2), Farbe weißFormat: Breite 210 mm, Höhe 12 Zoll (304,8 mm), einseitig bedrucktIn das Trägermaterial eingearbeitet sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale:
Wasserzeichen (Motiv: „Stilisierter Adler“ – gesetzlich geschützt für die Bundesdruckerei),
Melierfasern, teilweise fluoreszierend,
Planchetten, fluoreszierend,
Sicherheitsreagenzien als Schutz gegen chemische Rasurmanipulationen.
2.
Sicherheitsmerkmale:Der Druck auf dem Trägermaterial weist folgende fälschungserschwerende Sicherheitsmerkmale auf:
mehrfarbiger Guillochenschutzunterdruck (zweifarbig verarbeitet) mit Irisverlauf und integrierten Mikroschriften auf der Vorderseite,
Rückseite einfarbig eingefärbt,
Fluoreszenzaufdruck vorderseitig (Motiv: Bundesadler mit zweigeteilter Linienstruktur), unsichtbar (unter UV-Licht fluoreszierend),
Textfarbe dunkelgrün (unter UV-Licht grün fluoreszierend), Integration von Mikroschriftelementen im Formulartext,
Vordrucknummerierung dunkelblau (unter UV-Licht gelb-grün fluoreszierend).
3.
Markierung
a)
Die sichtbare Markierung stellt eine fälschungserschwerende Sicherheitsabdeckung des darunterliegenden Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil II und des Hinweises „Dokument nicht mehr gültig“ dar. Die Sicherheitsabdeckung wird auf die Zulassungsbescheinigung Teil II in dem freien Feld unter dem Feld „Datum (I)“ angebracht. Rechts daneben wird folgender Hinweis vorgedruckt: „Nur zur Nutzung des Sicherheitscodes im internetbasierten Zulassungsverfahren freilegen. Dokument nur unbeschädigt gültig. “ Für die Schrift „Dokument nicht mehr gültig“ ist die Schriftart Arial-Bold, mindestens 7 Punkt – schwarz – zu verwenden.
b)
Schematische Abbildungen:Die sichtbare Markierung muss gemäß nachfolgender Abbildung nach vorgegebenen Maßen und farblicher Darstellung gestaltet sein:
aa)
Format:Breite 37 mm, Höhe 28 mm, Eckradien 1 mm.
bb)
Farbe:Umlaufender farbiger Rand (Verkehrsgrün, RAL 6024), 3 mm (links, rechts) bzw. 4 mm (oben, unten).
cc)
Zusätzlich muss ein herstellerspezifisches Sicherheitsmerkmal mit sichtbaren und unsichtbaren Elementen angebracht werden. Die fälschungserschwerende Sicherheitsabdeckung muss so beschaffen sein, dass sie beim Freilegen oder bei einer Manipulation unwiderruflich zerstört wird. Bei Entfernung der sichtbaren Markierung wird
aaa)
ein irreversibles einfarbiges Farbmuster, 45 Grad Winkelung, Strichstärke 2 mm (Verkehrsgrün, RAL 6024) oder
bbb)
ein irreversibles zweifarbiges Farbmuster, 45 Grad Winkelung, Strichstärke 2 mm (Schraffur Verkehrsblau, RAL 5017/Verkehrsweiß, RAL 9016)
freigelegt und die Freilegung oder Manipulation erkennbar.
Abbildung der sichtbaren Markierung:Abbildung der sichtbaren Markierung ZB II. Es wird eine beispielhafte Abbildung der sichtbaren Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II, wie zuvor beschrieben, dargestellt. Im Silbergrauen Feld steht der befindet sich die Drückstücknummer der Markierung B2ah7mk5R5 und ein 2 D-Code der Druckstücknummer der Markierung.
2 D-Code der Druckstücknummer der Markierung
Druckstücknummer der Markierung
Abbildung der freigelegten Markierung mit Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II:*
Es wird eine beispielhafte Abbildung der freigelegten Markierung mit Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II, wie zuvor beschrieben, dargestellt. Im Silbergrauen Feld steht der Text „Dokument nicht mehr gültig.“ Darunter befindet sich ein QR-Code und eine beispielhafte Zeichenabfolge.
Abbildung der manipulierten Markierung*
Es wird eine Abbildung der manipulierten Markierung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, wie im Text beschrieben, dargestellt.
4.
Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II:Der Sicherheitscode muss unmittelbar lesbar sein und ist zusätzlich in maschinenlesbarer Form darzustellen. Der maschinenlesbaren Form genügt ein 2D-Code in Form des DataMatrix-Codes. Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II besteht aus zwölf alphanumerischen Zeichen. Verwendung finden als Zeichen Groß- und Kleinbuchstaben des deutschen Alphabets von A bis Z, ohne Umlaute und Sonderzeichen, sowie Ziffern von 0 bis 9. Das erste Zeichen ermöglicht die Unterscheidung der jeweiligen Funktion der Nachweisnummer. Die Zeichen zwei bis elf sind unter Ausschöpfung aller Kombinationen zufällig zu verteilen. Das zwölfte Zeichen ist eine Prüfziffer, berechnet aus den Zeichen eins bis elf. Die Berechnung der Prüfziffer erfolgt nach dem Modulus-11-Verfahren. Der 2D-Code hat eine Mindestgröße von 5 x 5 mm. Für die Klarschriftnummer ist die Schriftart OCR-B mindestens 8 Punkt – schwarz – zu verwenden. Der Sicherheitscode darf nicht bei vorder- oder rückseitiger Durchleuchtung erkannt werden.Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil II mit sichtbarer MarkierungEs erfolgt die Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil II mit sichtbarer Markierung, mit folgendem Inhalt: Europäische Gemeinschaft Bundesrepublik Deutschland (D) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Übersetzung in verschiedene Sprachen Diese Bescheinigung ist nicht im Fahrzeug aufzubewahren! Feld A: Amtliches Kennzeichen. Feld B: Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs, Feld (1) Anzahl der Vorhalter. Feld C: Daten zum Eigentümer: Name oder Firmenname. (C 3.1 / C 6.1), Vornamen (C 3.2 / C 6.2), Anschrift zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung (C 3.3 / C 6.3). Feld C4: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. “ I = Datum dieser Zulassung. Hinweis: Nur zur Nutzung des Sicherheitscodes im internetbasierten Zul1ssungsverfahren freilegen. Dokument nur unbeschädigt gültig, (Nummer der Zulassungsbescheinigung) (Fahrzeug-Identifizierungsnummer als Barcode) Feld D: Daten zum Fahrzeug: Marke (D.1), Typ / Variante / Version (D.2), Handelsbezeichnung (D.3) Feld (2): Daten zum Herstellercode; Herstellerschlüsselnummer (2.1) und Typschlüsselnummer (2.2) Feld E: Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Feld (3): Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Feld J: Fahrzeugklasse. Feld (4): Art des Aufbaus. Feld (5): Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus. Feld R: Farbe des Fahrzeugs. Feld (11): Code zu R. Feld P 1: Hubraum in cm3. Feld P.2/P.4: Nennleistung in kW / Nenndrehzahl bei min-1. Feld P.3; Kraftstoffart oder Energiequelle. Feld (10) = Code zu P3. Feld K: Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE. Feld (6): Datum der EG-Typengenehmigung. Feld (17): Merkmal zur Betriebserlaubnis. Feld (25): Optionale Eintragungen der Zulassungsbehörde. Feld (23): Raum für interne Vermerke des Herstellers: Optionale Angaben des Fahrzeugherstellers. Feld (24): Diese Bescheinigung wurde für das nebenstehend beschriebene Kraftfahrzeug ausgegeben durch (Zulassungsbehörde bzw. Genehmigungsinhaber): Datum und UnterschriftAbbildung der Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegter MarkierungEs erfolgt die Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegter Markierung, der Inhalt entspricht dem der vorigen Abbildung.


*Die Markierung wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil II um 90 Grad gedreht angebracht.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024 03:07

G. Geändert durch Art. 2 Abs. 7 G v. 4.12.2023 I Nr. 344


Alte Fassungen (a.F.) zu Anlage 8 FZV:
Fassung bis Synopse Archiv
18.04.2024 Synopse Alte Version laden.
31.12.2023 Synopse Alte Version laden.
08.12.2023 Synopse Alte Version laden.

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