Anlage 3 FZV

(zu § 11 Absatz 4) Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge

Bei der Darstellung von Anlagen / Anhängen kann es zu Fehlern kommen.

1(Fundstelle: BGBl. 22023 I Nr. 199, S. 70)

Durchmesser:80 mm, schwarz umrandet (RAL 9005), Strichdicke der Umrandung 1,5 mm;
Schrift:E, Höhe 35 mm, DIN 1451, Mittelschrift 138 pt (RAL 9005), Kippfarbe als sichtbares Echtheitsmerkmal, Schriftfeld (60 x 20 mm, RAL 9010 reinweiß, schwarz umrandet, Konturlinie 0,5 mm) zum Eintrag des Fahrzeugkennzeichens mittels lichtechter Schrift Individualisierungsmerkmal Durchmesser 20 mm;
Plakettenfarbe:blau RAL 5017 Verkehrsblau nach Register RAL 840-HR;
Siegelfeld:rund, 2/3 Kreis, reinweiß RAL 9010, schwarz umrandet, Konturlinie 0,5 mm, Siegeldruck rund, Durchmesser 20 mm;
Abbildung:Das Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist rund und hat einen Durchmesser von 8 mm. Es ist schwarz umrandet (RAL 9005). In der oberen Hälfte steht der Großbuchstabe E. Der Buchstabe ist schwarz und hat eine Höhe von 35 mm, in Mittelschrift 138 pt (RAL 9005). Darunter befindet sich ein rechteckiges weißes Schriftfeld und ein rundes weißes Siegelfeld. Links neben dem Buchstaben E ist die Abbildung eines kleinen grünlich schimmernden Fahrzeugs enthalten, aus dem ein Ladekabel rechtseitig herausragt.

Fußnote Paragraph

(+++ Anlage 3: Zur Nichtanwendung vgl. § 79 Abs. 9 +++)

Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024 03:07

G. Geändert durch Art. 2 Abs. 7 G v. 4.12.2023 I Nr. 344

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