Anlage 9 FZV

(zu § 17) Verwertungsnachweis

Bei der Darstellung von Anlagen / Anhängen kann es zu Fehlern kommen.

1(Fundstelle: BGBl. 22023 I Nr. 199, S. 109 - 112)

1.
Allgemeines
Der Verwertungsnachweis besteht aus einem Satz mit vier Ausfertigungen (Blättern).
Jedes Blatt besteht aus zwei Seiten.Die erste Ausfertigung (Blatt 1) der Seiten 1 bis 2 des Vordrucks enthält in der Kopfzeile folgende Bezeichnung:„Diese Ausfertigung (rosa) ist für den Fahrzeughalter/-eigentümer bestimmt. “Blatt 2 enthält entsprechend folgende Bezeichnung:„Diese Ausfertigung (altgold) ist für den Demontagebetrieb bestimmt. “Blatt 3 enthält entsprechend folgende Bezeichnung:„Diese Ausfertigung (blau) ist für die Schredderanlage bestimmt. “Blatt 4 enthält entsprechend folgende Bezeichnung:„Diese Ausfertigung (weiß) ist für die Annahme-/Rücknahmestelle bestimmt. “
2.
Format
Ein Muster des Vordrucks ist in Abschnitt 2 verkleinert wiedergegeben. Zur ordnungsgemäßen Verwendung ist der Vordruck im Verhältnis 84:100 zu vergrößern. Das Format DIN A4 ist durch gestrichelte Linien kenntlich gemacht.
3.
Passergenauigkeit
Sämtliche Blätter sind mit einem Passer für computergestützte Ausfüll- und Lesevorgänge zu versehen. Zwischen dem oberen Papierrand und der oberen Begrenzung des Passers ist ein zweifacher 1/6-Zoll-Abstand zu wählen. Zwischen dem linken Papierrand und der seitlichen Begrenzung des Passers beträgt der Abstand 8/10 Zoll.
Der senkrechte Abstand zwischen der Passermarke und den Eintragungsfeldern ist in der Maßeinheit 1/6 Zoll (2/6 Zoll durchgängige Zeilenschaltung) auszuführen. In der Waagerechten ist der Abstand zwischen der Passermarke und dem Beginn der Eintragungsfelder in der Maßeinheit 1/10 Zoll (Bewegungsschrift) auszuführen. Die Kämme sind auf 2/10 Zoll auszurichten, damit auch eine handschriftliche Eintragung gewährleistet ist.
4.
Maschinenlesbarkeit
Der Vordruck ist maschinenlesbar zu gestalten. Die folgenden Gestaltungsempfehlungen sind zu beachten, wenn Vordrucke als allgemeines Schriftgut zur optischen Belegerfassung vorgesehen sind. Sie finden mit Ausnahme der Nummer 4.2 Satz 2 und 3 keine Anwendung, wenn der Verwertungsnachweis mit Ausnahme von Unterschrift und Stempel vollständig computergestützt erstellt wird.
4.1
Farben
Bei Vordrucken zur optischen Belegerfassung muss sich der Aufdruck (Text, Linien, Raster) farblich vom Ausfülltext unterscheiden. Ziffern, Zahlen, Nummern und der Passer sollten bei maschinenlesbaren Vordrucken in Blindfarbe gedruckt sein. Bis auf die Ausfertigung „weiß“ sind deshalb die Blätter in der unten angegebenen Blindfarbe zu drucken (RAL-Werte nach Euro-Skala): Blatt 1
(Ausfertigung für den Halter)
rosa100 % Yellow und 85 % Magenta
Blatt 2
(Ausfertigung für den Demontagebetrieb)
altgold100 % Yellow und 45 % Magenta
Blatt 3
(Ausfertigung für die Schredderanlage)
blau55 % Magenta und 100 % Cyan
Blatt 4
(Ausfertigung für die Annahme-/Rücknahmestelle)
weiß
4.2
Schriften
Beim handschriftlichen Ausfüllen sollten neben den Ziffern nur Großbuchstaben verwendet werden. Für Schreibmaschinen- und Druckschrift sind mindestens Schrifthöhen mit einer Versalhöhe von ca. 2,1 mm bis 3,2 mm, für Handblockschrift von ca. 5 mm einzuhalten. Alle Schriften, außer Kursiv- und Serifenschriften, sind geeignet für die optische Zeichenerkennung. Die Begrenzungslinien für Eintragungsfelder, Linien, Schriften und die Rasterflächen sind in den oben genannten Farben als sogenannte Blindfarbe ohne Verunreinigungen auszuführen. Die Rasterflächen dürfen 60 % vom Volltonwert nicht überschreiten. Die maschinell zu lesenden Bereiche müssen weiß sein.
5.
Leimung
Wird eine Verleimung der Vordrucksätze vorgenommen, so hat diese am Kopf zu erfolgen. Trennleisten mit Mikroperforation sind zulässig.
6.
Papierqualität
Die jeweiligen Oberblätter (Blatt 1) sind auf Papier zu drucken mit einem Gewicht von 80 g/m2. Die jeweiligen Mittelblätter (Blätter 2 und 3) sind auf einem Papier mit 53 g/m2 zu drucken. Die jeweiligen Unterblätter (Blatt 4) sind auf Papier mit 80 g/m2 zu drucken.

Muster Verwertungsnachweis Seite 1 mit folgendem Inhalt: Passer für EDV, Seite 1 von 2, Verwertungsnachweis (VN) Kopfbogen: Verwertungsnachweis Auszufüllen vom Demontagebetrieb: Datum, Betriebsnummer, lfd.-Nr., Kfz-Kennzeichen Ballt 1: Diese Ausfertigung (rosa) ist für den Fahrzeughalter/-eigentümer bestimmt. Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen. Feld 1: Angabe zum Fahrzeughalter/ -eigentümer (Auszufüllen vom Annahme-/Rücknahmestelle bzw. Demontagebetrieb), 1.1 Name, Vorname, Geburtsdatum/ Firma/ Körperschaft, 1.2 Straße, Hausnummer, 1.3 PLZ, Ort, 1.4 Staatsangehörigkeit, 1.5 Angaben zum Fahrzeughalter/-eigentümer ganz oder teilweise nicht verfügbar, Feld 2: Angaben zum Fahrzeug (Auszufüllen vom Annahme-/Rücknahmestelle bzw. Demontagebetrieb), 2.1 Fahrzeugklasse, Fahrzeugmarke, Fahrzeugmodell, 2.2 Fahrzeug-Ident-Nr., letztes amtliches Kennzeichen, 2.3 Tag der ersten Zulassung, Fahrzeuggewicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 23 AltfahrzeugV, Unterscheidungszeichen, 2.4 Angaben zum Fahrzeug ganz oder teilweise nicht verfügbar, Feld 3: Angaben zur Annahme-/Rücknahmestelle (Angaben entfallen, wenn das Fahrzeug unmittelbar bei einem Demontagebetrieb abgegeben wird), (Auszufüllen vom Annahme-/Rücknahmestelle bzw. Demontagebetrieb), 3.1 Name, 3.2 Straße, Hausnr., 3.3 PLZ, Ort, 3.4 Telefon, Fax, 3.5 Anerkannt von: Name, 3.6 Straße, Hausnr., 3.7 PLZ, Ort, 3.8 Telefon, Fax, 3.9 Datum der letztmaligen Bescheinigung, Ablaufdatum der Bescheinigung, 3.10 Zeigt die Annahme-/Rücknahmestelle der Zulassungsbehörde an, dass das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird? Ja/Nein , Erfolgt diese Anzeige durch die Annahme/Rücknahmestelle, verpflichtet sich der Unterzeichner, dies innerhalb einer Woche durchzuführen und den Verwertungsnachwies danach unverzüglich dem Fahrzeughalter/-eigentümer zu übersenden. Ort, Datum Stempel, Unterschrift

Muster verwertungsnachweis Seite 2, Inhalt: Passer für EDV, Seite 1 von 2, Verwertungsnachweis (VN) Kopfbogen: Verwertungsnachweis Auszufüllen vom Demontagebetrieb: Datum, Betriebsnummer, lfd.-Nr., Kfz-Kennzeichen Blatt 1: Diese Ausfertigung (rosa) ist für den Fahrzeughalter/-eigentümer bestimmt. Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen! Feld 4: Angabe zum Demontagebetrieb (Auszufüllen vom Demontagebetrieb), 4.1 Name, 4.2 Straße, Hausnr., 4.3 Land, PLZ, Ort, 4.4 Telefon, Fax, 4.5 Anerkannt durch Sachverständigen: Name, 4.6 Straße, Hausnr., 4.7 Land, PLZ, Ort, 4.8 Telefon, Fax, 4.9 Datum der letztmaligen Bescheinigung, Ablaufdatum der Bescheinigung, 4.10 Für den Demontagebetrieb zuständige Genehmigungsbehörde, 4.11 Straße, Hausnr., 4.12 PLZ, Ort, 4.13 Zeigt der Demontagebetrieb der Zulassungsbehörde an, dass das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird? Ja/Nein , Erfolgt diese Anzeige durch den Demontagebetrieb, verpflichtet sich der Unterzeichner, dies innerhalb einer Woche durchzuführen und den Verwertungsnachwies danach unverzüglich dem Fahrzeughalter/-eigentümer zu übersenden. Ort, Datum Stempel, Unterschrift Feld 5: Angaben zum Verbleib des Fahrzeugs (Auszufüllen vom Letzthalter), Ich bestätige, das Kraftfahrzeug dem o.a. Betrieb nach § 4 Abs. 1 AltfahrzeugV überlassen zu haben. Ort, Datum Stempel, Unterschrift


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024 03:07

G. Geändert durch Art. 2 Abs. 7 G v. 4.12.2023 I Nr. 344


Alte Fassungen (a.F.) zu Anlage 9 FZV:
Fassung bis Synopse Archiv
18.04.2024 Synopse Alte Version laden.
31.12.2023 Synopse Alte Version laden.
08.12.2023 Synopse Alte Version laden.

Die hier dargestellten Fassungen werden automatisch erstellt. Sie müssen nicht die Daten des Inkrafttretens der Änderung abbilden.

Urteile zu Anlage 9 FZV

Noch kein Urteile verknüpft.

Nutzen Sie unsere Suche.

Tags

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

IntelLaw

Struktur

Loading...

Aktionen

Lesezeichen: CTRL+D

Aktionen
Zitieren mit Quelle:

TextmarkerBETA

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.