Anlage 15 FZV

(zu § 43 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen

Bei der Darstellung von Anlagen / Anhängen kann es zu Fehlern kommen.

1(Fundstelle: BGBl. 22023 I Nr. 199, S. 127)

Seite 1


Fahrzeugscheinheft
für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach
§ 43 FZV
 Das vorstehende Kennzeichen ist
   
 Vorname, Name, Firma
   
 Straße und Hausnummer
   
 Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz
   
 für die in der Auflistung beschriebenen ___ Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden. 
     
   Ort, Datum
 
   Name der Zulassungsbehörde
 
   Unterschrift
 

Seiten 2 ff.

lfd. Nr.FahrzeugklasseFahrzeugherstellerFINHubraumErstzulassungZul. Gesamtmasse in kgZul. max. Achslast in kgmax.
km/h
VorneMitteHinten
           
           

Letzte Seite

 Hinweise
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
 
 Zwecke
Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für:
 
 a)Probefahrten: 
  Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeug 
 b)Überführungsfahrten: 
  Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen 
 c)An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen 
 d)Fahrten zum Zweck der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs 


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024 03:07

G. Geändert durch Art. 2 Abs. 7 G v. 4.12.2023 I Nr. 344

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