BT-Drucksache 16/2211

Resultate und gesellschaftliche Auswirkungen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Hartz-Gesetze -, insbesondere von Hartz IV

Vom 7. Juli 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2211
16. Wahlperiode 07. 07. 2006

Große Anfrage
der Abgeordneten Kornelia Möller, Katja Kipping, Dr. Dietmar Bartsch, Karin
Binder, Dr. Lothar Bisky, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Dr. Martina Bunge,
Roland Claus, Sevim Dagdelen, Werner Dreibus, Dr. Dagmar Enkelmann, Klaus
Ernst, Diana Golze, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Cornelia Hirsch, Inge Höger-
Neuling, Dr. Barbara Höll, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Jan Korte, Katrin
Kunert, Ulla Lötzer, Dr. Gesine Lötzsch, Ulrich Maurer, Dorothee Menzner, Kersten
Naumann, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Bodo Ramelow, Elke Reinke, Volker
Schneider (Saarbrücken), Dr. Herbert Schui, Dr. Ilja Seifert, Dr. Petra Sitte, Frank
Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost, Jörn Wunderlich, Sabine
Zimmermann, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Resultate und gesellschaftliche Auswirkungen der Gesetze für moderne Dienst-
leistungen am Arbeitsmarkt – Hartz-Gesetze –, insbesondere von Hartz IV

Die Gesetze über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zählen zu den
tiefsten sozialen Einschnitten seit der Gründung der Bundesrepublik Deutsch-
land. Ihre negativen Folgen, verstärkt durch nachfolgende so genannte Ände-
rungs- und Fortentwicklungsgesetze der großen Koalition, vor allem zum Vier-
ten Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, wirken in fast allen
gesellschaftliche Bereiche. Sie verschärfen den durch die Armuts- und Reich-
tumsberichterstattung 2005 erneut aufgezeigten Widerspruch zwischen Arm
und Reich weiter. Ihre eigentliche Zielstellung indes haben sie völlig verfehlt.
Statt einer Halbierung der Arbeitslosigkeit – wie versprochen – haben wir es mit
einem Ansteigen sowie einer Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit zu tun.

Besonders hart und überproportional trifft Hartz IV die ostdeutsche Bevölke-
rung, die nach wie vor unter den Folgen eines ökonomisch fehlgeschlagenen
Einigungsprozesses leidet. Die wirtschaftliche, finanzielle und soziale Situation
Ostdeutschlands wird weiter beeinträchtigt, der gegenwärtige Abwärtstrend ver-
stärkt. Die im Grundgesetz verankerte Angleichung der Lebensverhältnisse
rückt in immer weitere Ferne. Die Abwanderung, insbesondere jüngerer
Menschen, in Regionen mit geringerer Arbeitslosigkeit, hat bereits heute eine
dramatische Dimension angenommen und wird sich weiter fortsetzen.

Die Mehrheit der ehemaligen Arbeitslosenhilfebeziehenden ist durch die Zu-
sammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe schlechter gestellt worden.

Viele haben ihren Anspruch komplett verloren. Entgegen landläufiger Annah-
men hat sich auch die materielle Situation von ehemaligen Sozialhilfebeziehen-
den nicht verbessert, da der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II nur deshalb
höher ausfällt, weil die in der Sozialhilfe üblichen Einmal- und Sonderzahlun-
gen als Pauschalen darin integriert wurden. Der Druck auf Erwerbslose und
Beschäftigte wurde erhöht, was zu einem verstärkten Druck auf Löhne und Stan-
dards am Arbeitsmarkt geführt hat.

Drucksache 16/2211 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Eine Zunahme sozialer Spannungen hat eingesetzt, die sich vor allem 2004 in
Massenprotesten und insgesamt einer Flut von Widersprüchen und Sozial-
gerichtsverhandlungen niedergeschlagen hat. Damit im Zusammenhang ent-
wickelte und entwickelt sich nach Ansicht der Verfasser ein gesellschaftliches
Klima, in dem Existenzunsicherheit und Furcht vor Altersarmut bei einem
wachsenden Kreis von Menschen zunehmen, in dem Repression und Zwang das
Denken, Handeln und die gegenseitigen Beziehungen bestimmen. Langzeit-
arbeitslose werden durch Regierende und Medien unter Generalverdacht gestellt
und stigmatisiert. Aus einem solchen Klima resultierten und resultieren erheb-
liche Gefahren für eine demokratische Entwicklung.

Ursprünglich gesetzte Ziele der Arbeitsmarktreformen wie die Einführung einer
einheitlichen Grundsicherung für Arbeitsuchende als zentraler Baustein einer
„neuen“ Arbeitsmarktpolitik sowie die schnelle und passgenaue Vermittlung in
Arbeit nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ konnten bis heute nicht ein-
mal in Ansätzen die Erwartungen vieler Menschen erfüllen. Die Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende liegen weit unter den von der Bundesregie-
rung im zweiten Nationalen Armuts- und Reichtumsbericht angenommenen
Armutsrisikogrenzen. Sie bewahren weder die Betroffenen noch deren Familien
einschließlich Kindern vor Armut, sozialer Ausgrenzung, vor dem Verlust an
Bildungschancen und vor unzureichender Gesundheitsvorsorge. Für viele Men-
schen bedeutet Hartz IV auch den Verlust der bisherigen Wohnung und Zwangs-
umzug. Die Gefahr der Obdachlosigkeit steigt.

Die Einführung einer einheitlichen Grundsicherung in unzureichender Höhe,
deren Verbindung mit einer Vielzahl von Restriktionen sowie dem Zwang zur
Aufnahme fast jeder Art von Beschäftigung betrachten viele Menschen als ent-
würdigendes und unzumutbares Druckmittel gegen Langzeitarbeitslose. Gleich-
zeitig kamen Wirtschaft und Politik ihrer Verantwortung für neue Arbeits- und
Ausbildungsplätze nicht nach. Verbunden war das nach Einschätzungen von
namhaften Juristen, in verfassungsrechtlichen Gutachten, aber auch der Ge-
werkschaften, Sozialverbände und der Linkspartei mit gravierenden Folgen ins-
besondere durch Hartz IV für die verfassungsmäßigen Rechte der Betroffenen
infolge eines Übermaßes an Repression, durch Elemente von Zwang zur Arbeit,
durch den Verlust von Vertrauensschutz, durch Einschränkung des Rechts auf
freie Berufswahl sowie durch Verletzung des Datenschutzes. Die Hartz-Gesetze
sind von einer Arbeitsmarktreform, die die Menschenwürde achtet, weit ent-
fernt. Mit ihnen wird die Ungleichbehandlung verschiedener gesellschaftlicher
Gruppen verschärft.

In besonderer Weise und überproportional werden Frauen, Migrantinnen und
Migranten sowie Kinder und Jugendliche durch Hartz IV benachteiligt. Den Tat-
bestand der Diskriminierung älterer Beschäftigter stellte der Europäische Ge-
richtshof im Zusammenhang mit Regelungen zu befristeten Arbeitsverträgen in
einem Urteil von 2006 fest.

Aufgrund erheblicher Fehleinschätzungen zu den finanziellen Wirkungen der
Reformen auf Haushalte und soziale Sicherungssysteme, infolge der vielen
handwerklichen Mängel der Gesetze sowie im Zusammenhang mit einem hohen
Ausmaß bürokratischer Auswüchse streiten die Parteien der großen Koalition,
die für das Zustandekommen der Hartz-Gesetze gemeinsam die Verantwortung
tragen, seit ihrem Koalitionsvertrag fast ausschließlich um eine Kostenentlas-
tung zum Nachteil der von Arbeitslosigkeit Betroffenen. Ein produktiver und
Ergebnisse hervorbringender Streit um die Wege zur Schaffung von neuen Ar-
beitsplätzen sowie die Erhaltung bestehender wird von der Öffentlichkeit jedoch
weitgehend vermisst.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2211

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Resultate und Fehlwirkungen durch die Gesetze für moderne Dienstleis-
tungen am Arbeitsmarkt

1. Wie erklärt die Bundesregierung nach über dreieinhalb Jahren Arbeits-
marktreformen das deutliche Abweichen der erreichten Ergebnisse bei der
Senkung der Arbeitslosenzahlen gegenüber den ursprünglich ins Auge ge-
fassten Zielstellung auf diesem Gebiet, die Zahl der Arbeitslosen zu halbie-
ren, und welche prinzipiellen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
für ihre Politik daraus?

2. Wie bewertet die Bundesregierung das Erreichen der mit den Hartz-Gesetzen
gestellten Ziele, die Vermittlung von Erwerbslosen zu verbessern und die
Suchprozesse nach freien Arbeitsplätzen zu verkürzen und dadurch die Ar-
beitslosigkeit zu reduzieren, und anhand welcher Kriterien bzw. Indikatoren
wird die Bewertung vorgenommen?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die mit der Zusammenlegung von Ar-
beitslosen- und Sozialhilfe – als wichtiger Bestandteil der gesamten Refor-
men – seit 2005 erreichten Effekte, und welche Bewertungsmaßstäbe legt sie
dabei an?

4. Worin sieht die Bundesregierung die wichtigsten positiven Veränderungen
infolge der Arbeitsmarktreformen, und welche Resultate charakterisiert sie
als gesellschaftliche Fehlwirkungen, die auch zu einer Veränderung der ge-
setzlichen Grundlagen führen müssen?

Worin sieht sie die Ursachen von Fehlentwicklungen, und auf welchen We-
gen soll ihnen entgegengewirkt werden?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsaussichten von Instrumenten
der Arbeitsmarktpolitik sowie von Elementen der Sozialgesetzgebung, die
dazu dienen sollen, den Druck auf Arbeitslose und Langzeitarbeitslose zur
Aufnahme einer Arbeit zu erhöhen, obwohl durch Wirtschaft und politische
Weichenstellungen seit Jahren zu wenig neue Arbeitsplätze (vor allem in Ost-
deutschland) entstehen, und mit welcher Begründung sieht die Bundesregie-
rung in einer Senkung des allgemeinen Niveaus der Einkommen der ab-
hängig Beschäftigten eine ernsthafte Lösungsrichtung für den Abbau der
Arbeitslosigkeit?

6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der mangelhaften
handwerklichen Qualität (z. B. die durch den Ombudsrat kritisierte derzeitige
Organisationsform der Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Agentu-
ren für Arbeit), mit der die Arbeitsmarktreform-Gesetze während der rot-grü-
nen Regierungszeit zustande kamen, für die Maßstäbe der Qualität von künf-
tigen eigenen Gesetzesvorlagen, und auf welche Weise will sie in ihrer
Amtszeit verhindern, dass in kurzen Abständen so genannte Optimierungs-
bzw. Fortentwicklungsgesetze und Veränderungen notwendig werden, um
die ursprünglich geplanten Zielstellungen eines Gesetzesvorhabens zu errei-
chen?

7. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit – wie während des Gesetz-
gebungsverfahrens angekündigt, in der Praxis jedoch nicht eingelöst – auch
Personen, die dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, tatsächlich aber
keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommen (so ge-
nannte Nichtunterstützte bzw. Nichtleistungsbezieher) Zugang zu Eingliede-
rungsleistungen erhalten, und wie viele Personen betrifft dieser Ausschluss?

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8. Wie schätzt die Bundesregierung die Verwirklichung der Intention des Ge-
setzgebers beim Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt ein, dass durch die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeits-
losenhilfe im neuen System der Grundsicherung für Arbeitsuchende
ehemalige Sozialhilfeempfänger Zugang zu den Arbeitsförderinstrumenten
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) erhalten, und welche Arten
der Arbeitsförderung und in welchem Ausmaß konnten ehemalige Sozial-
hilfebezieherinnen und -bezieher nach Inkrafttreten des SGB II in Anspruch
nehmen, und in welchem Ausmaß geschah das (bitte zahlenmäßig nach
Instrumenten und Dauer der Maßnahme aufschlüsseln)?

9. Warum wurde bei der Evaluierung von Hartz I bis III nicht untersucht, wie
sich die Hartz-Gesetze auf Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen aus-
wirken?

Welche Auswirkungen haben nach Ansicht der Bundesregierung die Hartz-
Gesetze auf Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen?

10. Warum wurden im Rahmen der Hartz-I bis III-Evaluierung die Mitnahme-
und Verdrängungseffekte der einzelnen Instrumente kaum untersucht, und
wie schätzt die Bundesregierung diese ein (vor allem Leiharbeit, geringfü-
gige Beschäftigung/Minijobs, Ich-AGs und Arbeitsgelegenheiten mit Mehr-
aufwandsentschädigung)?

Ist geplant, diese Frage in der abschließenden Evaluierung zu thematisie-
ren?

11. Wie hoch ist die Prozentzahl der Erwerbslosen, die über einen Ein-Euro-Job
in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden?

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang durch Ein-Euro-Jobs
reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängt werden, und um welche
Größenordnung handelt es sich dabei?

12. Wie wird das in § 1 Satz 3 SGB II postulierte Ziel, bei der Arbeitsförderung
„die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip zu
verfolgen“ (Gender Mainstreaming) in der konkreten Rechtsanwendung
von Hartz I bis IV umgesetzt?

Plant die Bundesregierung, dieses Ziel in die Zielvereinbarungen zwischen
Arbeitsagenturen, Regionaldirektionen und ARGEN aufzunehmen?

Wenn ja, wann?

Wenn nicht, mit Hilfe welcher Steuerungsinstrumente soll die Verbindlich-
keit des Gleichstellungsziels in der konkreten Rechtsanwendung sicherge-
stellt werden?

Wird das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeits-
förderung im Rahmen eines Monitorings überprüft?

Wenn ja, anhand welcher Indikatoren wird die Gleichstellungswirkung ge-
messen?

Wenn nein, warum nicht?

13. Welche Auswirkungen haben die Gesetze für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt nach Auffassung der Bundesregierung auf die Verhand-
lungsposition der Gewerkschaften in Tarifauseinandersetzungen sowie auf
das System der betrieblichen Mitbestimmung unter besonderer Berücksich-
tigung von angedrohtem Arbeitsplatzabbau und angekündigten Produk-
tionsverlagerungen ins Ausland sowie im Zusammenhang mit Arbeitgeber-
forderungen nach unbezahlter Erhöhung der Arbeitszeit, unbezahlten

Überstunden und Lohnverzicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2211

14. Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegungen des Ombudsrates im
Zusammenhang mit der Spaltung des Arbeitsmarkts, dass es neuer gesell-
schaftlicher Übereinkünfte über Qualität, Art und Umfang öffentlich geför-
derter Beschäftigung bedarf, um sinnvolle und notwendige Aufgaben für
das Allgemeinwohl zu lösen, deren notwendige Finanzierung gegenwärtig
nicht möglich ist, und welche Initiativen will sie in dieser Richtung aus-
lösen?

II. Auswirkungen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Hartz-Gesetze) auf die soziale Differenzierung der Gesellschaft, auf Verar-
mungsprozesse und auf das gesellschaftliche Klima

15. In welchem Zusammenhang steht nach Ansicht der Bundesregierung die
Zunahme von prekärer oder atypischer Beschäftigung – bei gleichzeitigem
Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse – mit
der Einführung der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt?

Findet aus Sicht der Bundesregierung seit 2003 eine Substitution zwischen
atypischen (Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung/Minijobs, Ich-AGs und
Ein-Euro-Jobs) und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhält-
nissen statt (bitte nach einzelnen Instrumenten und Jahren differenzieren)?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

Wenn nein, worin sieht die Bundesregierung die Ursache für den Rückgang
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gegenüber der Zunahme atypi-
scher Beschäftigung?

16. In welchem Zusammenhang steht nach Ansicht der Bundesregierung die
Zunahme von Minijobs, Leiharbeit, Ein-Euro-Jobs und Ich-AGs mit der
Reduzierung von Instrumenten aktiver Arbeitsmarktpolitik (Förderung be-
ruflicher Weiterbildung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) (bitte jeweils
nach einzelnen Instrumenten differenzieren)?

17. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Einkommens- und
Anspruchsverluste, die ehemalige Arbeitslosenhilfebezieherinnen und -be-
zieher insgesamt und individuell im Übergang zur Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem SGB II hinnehmen mussten (Daten zu Einkom-
mensverlusten bitte nach Geschlecht, Einkommensgruppen sowie Ost/West
aufschlüsseln)?

18. Wie viele Personen die in einer Ehe, eingetragenen Lebenspartnerschaft
oder eheähnlichen Gemeinschaft lebten, haben in den Jahren 2005 und 2006
aufgrund der Anrechnung von Partnereinkommen beantragtes Arbeitslosen-
geld (ALG) II nicht erhalten (bitte nach Monaten aufschlüsseln, nach Ge-
schlecht und nach Ost/West differenzieren)?

Wie hoch war in diesen Fällen das Einkommen des Partners bzw. der Part-
nerin (bitte als Verteilung nach Einkommensgruppen darstellen)?

19. Wie vielen Personen wurde wegen Anrechnung von Partnereinkommen in
der Bedarfsgemeinschaft in den Jahren 2005 bis 2006 ein reduzierter ALG-
II-Anspruch ausgezahlt?

Wie hoch war der gekürzte Anspruch für diese Personengruppe im Durch-
schnitt (bitte nach Monaten aufschlüsseln, nach Geschlecht und nach Ost/
West differenzieren)?

Drucksache 16/2211 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zunahme mate-
rieller Entbehrung und gesellschaftlicher Ausgrenzung seit der Einführung
der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor, und welche wissenschaftlichen
Untersuchungen sind ihr dazu bekannt?

21. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Leistungsniveau der
Grundsicherung für Arbeitsuchende geeignet ist, die Anforderungen zu er-
füllen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den
deutschen Staat verpflichten, die Mindestvoraussetzungen für ein men-
schenwürdiges Dasein seiner Bürger zu schaffen und diese erforderlichen-
falls durch Sozialleistungen zu sichern, die sich neben dem notwendigen
Bedarf des existenziell Unerlässlichen auch an den wechselnden herrschen-
den Lebensgewohnheiten und Erfahrungen orientieren, Armut zu verhin-
dern und gesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen, und wie begründet sie
diese Auffassung?

22. Wie steht die Bundesregierung zur Einschätzung des Deutschen Paritäti-
schen Wohlfahrtsverbandes (DPWV), der gezeigt hat, dass bei der Neube-
stimmung der Regelsätze im Jahr 2004 willkürliche Kürzungen vorgenom-
men wurden und die aktuell geltenden Regelsätze des SGB II und SGB XII
dadurch um mindestens 19 Prozent zu niedrig liegen, um das sozio-kultu-
relle Existenzminimum zu gewährleisten?

Welche Konsequenzen gedenkt sie aus dieser sowie einer aktuellen Analyse
des DPWV zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003, die
besagt, dass die Regelsätze auf 415 Euro zu erhöhen wären, für eine Neu-
bestimmung der Regelsätze zu ziehen?

23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich des Anteils der-
jenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, die zusätzlich zu ihren
laufenden Arbeitseinkommen ALG II in Anspruch nehmen müssen, und
wie hat sich dieser Anteil seit Anfang 2005 entwickelt (bitte aufgegliedert
nach Monaten, Bundesländern, Geschlecht und Altersgruppen)?

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung einleiten, um diese Situation
zu ändern, und inwieweit wäre die Einführung eines gesetzlichen Mindest-
lohns aus Sicht der Bundesregierung dafür eine geeignete Lösung bzw. aus
welchen Gründen wäre sie ungeeignet?

24. Wie gedenkt die Bundesregierung die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab
2007 für Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung für Arbeit-
suchende zu kompensieren und dafür zu sorgen, dass das staatlich garan-
tierte Existenzminimum dadurch nicht unterschritten wird?

25. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, wenn das
Einkommen der für die Bestimmung der Regelsätze maßgeblichen Refe-
renzgruppe in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sinkt und
dadurch das staatlich garantierte Existenzminimum unter Druck gerät, und
erwägt sie andere Maßstäbe für das sozio-kulturelle Existenzminimum zu
entwickeln, die sich weniger an der Entwicklung der unteren Einkommen
als am Bedarf und an der Sicherung gesellschaftlicher Teilhabe orientieren?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

26. Was hält die Bundesregierung von einer Orientierung der Bestimmung des
Leistungsniveaus der Grundsicherung für Arbeitsuchende an der so ge-
nannten Armutsrisikogrenze, die sowohl auf europäischer Ebene üblich ist
als auch im Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
verwendet wird und dort für das Jahr 2003 bei 938 Euro liegt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/2211

27. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die soziale und wirt-
schaftliche Situation folgender von Hartz IV betroffener Gruppen:

a) Hilfebeziehende, die aufgrund fehlerhafter bzw. ablehnender Bescheide
keine bzw. nicht die volle Höhe der ihnen zustehenden Leistungen erhal-
ten und aufgrund mangelnder Möglichkeiten eines aufschiebenden
Widerspruchs ihr Recht erst in einem länger währenden gerichtlichen
Verfahren geltend machen können;

b) Hilfebeziehende, die durch Sanktionen Kürzungen zu erleiden haben?

Wie wirken sich Sanktionen gegen ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
auf die materielle Situation der Bedarfsgemeinschaft insgesamt aus?

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Partner bzw. Partnerinnen
der von Leistungskürzungen Betroffenen ihren eigenen Regelsatz mit der
anderen Person teilen, wenn ja, auf welchen empirischen Erkenntnissen
beruht diese Annahme?

c) Über die soziale und wirtschaftliche Situation von Erwerbslosen, die aus
unbekannten Gründen und mit unbekannter Zielrichtung aus dem Hilfe-
bezug ausscheiden?

28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der „miss-
bräuchlichen“ Inanspruchnahme von Leistungen (bitte nach Arten der un-
rechtmäßigen Inanspruchnahme, z. B. Verschweigen des Vorliegens einer
Bedarfsgemeinschaft, Nichtangabe von Vermögen, Einkommen etc. diffe-
renzieren)?

Auf welcher empirischen Basis und Datengrundlage beruhen diese Erkennt-
nisse jeweils?

29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Einführung der
vier Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und die damit
verbundene politische Rhetorik und Kampagnentätigkeit im Zusammen-
hang mit angeblichem massenhaften Missbrauch (z. B. Report vom
Arbeitsmarkt des ehemaligen Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit,
Wolfgang Clement) Stigmatisierung und Missbrauchsverdächtigung gegen-
über Erwerbslosen zugenommen haben?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Wenn ja, welche Maßnahmen will die Bundesregierung einleiten, um dieser
Entwicklung entgegenzuwirken?

30. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Erfahrungen mit
der weitgehenden Pauschalierung der früher in der Sozialhilfe üblichen Ein-
mal- und Sonderzahlungen?

a) Gelingt es den Grundsicherungsbeziehenden, Geld für größere Anschaf-
fungen, Haushaltsgeräte, Kleidung und Ähnliches aus dem Regelsatz an-
zusparen?

b) Wie viele Grundsicherungsbeziehende mussten hierfür im Jahr 2005 und
2006 ein Darlehen aufnehmen?

c) Wie gestaltet sich die Rückzahlung dieses Darlehens aus dem Regelsatz?

Welche Konsequenzen hat sie für die Lebenssituation der Betroffenen?

d) In welchem Umfang hat die mit der Neubestimmung der Regelsätze ver-
bundene weitgehende Pauschalierung von Einmal- und Sonderzahlun-
gen zu Einsparungen gegenüber den früheren Ausgaben für diese Leis-
tungen in der Sozialhilfe geführt?

Drucksache 16/2211 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

31. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Auswirkungen
der Regelungen zur Übernahme der Kosten der Unterkunft im SGB II?

a) Wie viele Hilfebeziehende nach SGB II wurden in den Jahren 2005 und
2006 zum Umzug in eine angemessene Wohnung bzw. zur Senkung der
Unterkunftskosten aufgefordert (bitte insgesamt und nach Zuständig-
keitsbezirken der Träger der Grundsicherung getrennt aufführen)?

b) Wie viele Umzüge haben stattgefunden?

Welche Einsparungen konnten dadurch erzielt werden?

c) In wie vielen Fällen wurde durch die Umzugsaufforderung bzw. Auffor-
derung zur Senkung der Kosten Wohnungslosigkeit verursacht?

d) Haben Umzugsaufforderungen und Angemessenheitskriterien zur Kon-
zentration von Hilfebeziehenden in benachteiligten Stadtvierteln und zu
weiterer Segregation geführt?

III. Auswirkungen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Hartz-Gesetze) auf die Situation einzelner sozialer Gruppen, darunter der
Frauen, Familien, Älteren, Kinder und Jugendlichen, Menschen mit Behin-
derungen, Migrantinnen/Migranten und Künstlerinnen/Künstler

32. Worin liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Hauptursachen dafür,
dass die Langzeitarbeitslosigkeit Älterer nicht zurückgedrängt werden
kann, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Evaluierungsergeb-
nissen zu Hartz I bis III sowie den in diesem Zusammenhang gemachten
Vorschlägen?

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen von Län-
dern, die über eine höhere Beschäftigungsquote Älterer verfügen?

33. Womit begründet die Bundesregierung ihre Absicht, die erleichterten Be-
fristungsmöglichkeiten für ältere Beschäftigte europarechtskonform vor
dem Hintergrund auszugestalten, dass die Evaluierung von Hartz I bis III
dieses Instrument nicht mit einem positiven Beschäftigungseffekt verbin-
det?

Wie bewertet die Bundesregierung die befristete Beschäftigung Älterer vor
dem Hintergrund einer durch den Europäischen Gerichtshof festgestellten
Diskriminierung älterer Beschäftigter?

34. Durch welche Maßnahmen wurde die Umsetzung von Gender Mainstrea-
ming im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung unterstützt (z. B. Modellvor-
haben, Inanspruchnahme externer Beratung, Fortbildungen für Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter), und wurden für diese Maßnahmen finanzielle,
zeitliche und/oder personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt?

Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

35. Welcher Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Bundesregierung vor dem
Hintergrund, dass Frauen durch die sehr weitgehende Anrechnung von Part-
nereinkommen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende von Anspruchs-
verlusten stärker betroffen sind, vor allem eingedenk der Tatsache daraus
folgender wirtschaftlicher Abhängigkeit in ihren Familien und gegenüber
ihren Partnern?

36. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die unterschiedliche Wir-
kung der einzelnen Instrumente bei Frauen und Männern (Überrepräsenta-
tion von Frauen bei Minijobs und Ich-AGs sowie Unterrepräsentation von

Frauen beim Überbrückungsgeld und bei der Beauftragung von Trägern mit
Eingliederungsmaßnahmen)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/2211

Welche Schritte plant sie, um diese unterschiedliche Wirkung zu überwin-
den?

Wenn sie keine Schritte plant, warum nicht?

37. Wie hoch war von Januar 2005 bis Mai 2006 der Anteil der Frauen an den
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die einen „Ein-Euro-Job“ ausübten?

In welchen Tätigkeitsbereichen werden diese Frauen eingesetzt, und beste-
hen Unterschiede zwischen den überwiegend von Frauen und überwiegend
von Männern ausgeübten „Ein-Euro-Jobs“?

Wie wird ein Qualifizierungspotential in den „Ein-Euro-Jobs“ der Frauen
sichergestellt?

38. In welchem Umfang (Stunden pro Tag, Kosten) und wie vielen Antragstel-
lenden wurde die Leistung Kinderbetreuung bzw. häusliche Pflege von
Angehörigen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II) von Januar 2005 bis Mai
2006 gewährt (bitte nach Monaten und Geschlecht und Familienstand diffe-
renzieren)?

Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Rechtsanspruch auf diese
Leistung, nach welchen Kriterien erfolgt die Gewährung, und gelten hierfür
einheitliche Ausführungsanweisungen?

Haben die Berechtigten die Möglichkeit, bei der Organisation der Leistung
eigene Betreuungsvorstellungen (zeitlich, Art und Ort der Betreuung,
Qualitätsanforderungen) umzusetzen, und welche Vorgaben machen die
Leistungsträger?

39. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Förde-
rung von Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern (Personen, die nach
einer Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung oder
Pflege naher Angehöriger in den Beruf zurückkehren möchten) seit Einfüh-
rung des SGB II vor (Zahl der Zurückkehrenden, Geschlecht, gewährte Ein-
gliederungsleistungen nach SGB II oder III)?

40. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Einkommensge-
winne bzw. -verluste von allein erziehenden erwerbsfähigen Hilfebedürfti-
gen seit Geltung des SGB II?

a) Hat sich die ursprüngliche Annahme bestätigt, dass allein erziehende
ehemalige Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger aus der Reform
Vorteile ziehen konnten, und auf welchen Daten beruht die Einschätzung
der Bundesregierung dazu?

b) Welche Ergebnisse wurden hinsichtlich Qualifizierung und Vermittlung
für die Gruppe der allein Erziehenden erreicht?

c) Wie wird die Lebenssituation von allein Erziehenden bei Anwendung der
Zumutbarkeitskriterien berücksichtigt?

41. Welche besonderen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den im Ver-
gleich zur deutschen Bevölkerung fast doppelt so hohen Prozentsatz von
ALG-II-Beziehenden bei Migrantinnen und Migranten (16,9 Prozent gegen-
über 8,6 Prozent) zu reduzieren?

42. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der
Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt auf Migrantinnen
und Migranten, die in besonderem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen
sind?

a) In welchem Umfang hatten Migrantinnen und Migranten in den Jahren

2005 und 2006 Zugang zu Eingliederungshilfen?

Drucksache 16/2211 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Stand ihre Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen proportional zu
ihrem Anteil an den Erwerbslosen?

b) Welche materiellen Auswirkungen hatte die Einführung des SGB II für
Migrantinnen bzw. Migranten und ihre Familien?

c) Welche Auswirkungen haben die gesetzlichen Veränderungen im Sozial-
recht auf die Sicherheit bzw. eine mögliche Gefährdung des Aufenthalt-
status von Migrantinnen und Migranten im Fall von Arbeitslosigkeit?

In wie vielen Fällen haben Migrantinnen bzw. Migranten ihren Aufent-
haltsstatus verloren bzw. konnten ihn nicht verfestigen, weil sie auf die
Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen waren, und wie viele
wurden auf Grundlage einer Ermessensausweisung (§ 55 Abs. 2 Nr. 6
AufenthG) ausgewiesen (bitte nach Bundesländern getrennt aufführen)?

d) Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass Migrantin-
nen und Migranten mit den gestiegenen Anforderungen an Mitwirkung
und Eigenbemühungen aufgrund sprachlicher Probleme in besonderem
Maße an den Anforderungen für den Bezug der Grundsicherung schei-
tern?

Sind sie in besonderem Maße von Sanktionen betroffen?

e) Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass Migrantinnen und
Migranten aufgrund verschärfter Zumutbarkeitsregelungen aus den unte-
ren Rängen des Arbeitsmarkts verdrängt werden?

43. Welche Auswirkungen haben die zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen
Regelungen im SGB II auf die Lebenssituation von Kindern?

a) Ist es zu einem signifikanten Anstieg des Anteils der Kinder gekommen,
die in einem Haushalt leben, dessen verfügbares Einkommen unterhalb
der Armutsrisikogrenze liegt?

b) Wie hoch ist der Anteil der Kinder, die auf dem Niveau des Sozialgeldes
leben müssen, und wie stellt er sich im Vergleich zur Zahl der Kinder dar,
die von der alten Sozialhilfe leben mussten?

c) Erscheinen die in § 28 SGB II für Kinder bis zur Vollendung des 14. bzw.
des 15. Lebensjahres vorgesehenen Abschläge von den Regelleistungen
auf der Basis der empirischen Erfahrungen gerechtfertigt?

Inwiefern tragen sie zur Verschärfung der Kinderarmut bei?

d) Wie hat sich der Gesundheitszustand von Kindern im Sozialgeldbezug
insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Inanspruchnahme gesund-
heitspräventiver Angebote entwickelt?

e) Wie hat sich der Zugang von Kindern im Sozialgeldbezug zu außerschu-
lischen Bildungs-, Betreuungs-, Sport- und Freizeitangeboten entwickelt?

f) Wie wirkt sich die mit 1,33 Euro pro Monat völlig unzureichende Be-
rücksichtigung von Schreibwaren und Zeichenmaterial für Schulkinder
in der Regelleistung für Kinder auf die Qualität der schulischen Bildung
von Kindern im Sozialgeldbezug aus?

44. Hat sich der ebenfalls zum 1. Januar 2005 eingeführte Kinderzuschlag nach
§ 6a des Bundeskindergeldgesetzes als Instrument zur Vermeidung und Ver-
hinderung von Kinderarmut bewährt?

Auf welchen Kriterien und Fakten beruht die diesbezügliche Einschätzung
der Bundesregierung, und nach welchen Kriterien sollte eine Optimierung
des Instruments erfolgen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/2211

45. In welcher Zahl und in welchen Tätigkeitsbereichen und Branchen sind
Jugendliche im Alter zwischen 15 und 25 Jahren seit dem 1. Januar 2005 in
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen nach § 16 Abs. 3
SGB II vermittelt worden?

Wie bewertet die Bundesregierung den arbeitsmarktpolitischen Erfolg die-
ser Maßnahmen für Jugendliche, gemessen an der Zahl tatsächlicher Ver-
mittlungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an diesen Maßnahmen in
betriebliche Ausbildungsplätze oder Beschäftigung am ersten Arbeits-
markt?

46. In welchem Ausmaß haben nach Informationen der Bundesregierung öf-
fentliche Träger der Jugendhilfe die Regelungen in § 10 Abs. 3 SGB VIII,
die einen Vorrang von Vermittlungs- und Eingliederungsleistungen nach § 3
Abs. 2 und den §§ 14 bis 16 SGB II begründen, zum Anlass genommen, die
Förderung von sozialpädagogischen Leistungen der Jugendhilfe, vor allem
von Leistungen der Jugendsozialarbeit, zu reduzieren oder zu beenden?

Wie stellen sich in diesem Zusammenhang etwaige regionale Differenzie-
rungen in der Vorgehensweise der öffentlichen Träger der Jugendhilfe dar?

47. In welchem Ausmaß haben Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsent-
schädigung nach § 16 Abs. 3 SGB II bundesweit dazu geführt, dass Leistun-
gen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII nicht mehr durch Freiwil-
lige, Ehrenamtliche oder Fachkräfte erbracht wurden?

Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der im Rahmen von Arbeits-
gelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung erbrachten Leistungen der
Kinder- und Jugendhilfe insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten:

a) Inwiefern verfügen die zu den Arbeitsgelegenheiten verpflichteten Er-
werbslosen über die nötigen Qualifikationen und formalen Vorausset-
zungen?

b) Ist die Qualität der geleisteten Arbeit vergleichbar mit der Erbringung
entsprechender Leistungen durch regulär angestellte Fachkräfte?

c) Wie wird den Belangen des Kindesschutzes entsprechend § 8a SGB VIII
Rechnung getragen?

48. Welche Kriterien kennzeichnen nach Auffassung der Bundesregierung Ein-
gliederungsleistungen für junge Empfängerinnen und Empfänger von Ar-
beitslosengeld II nach dem SGB II als vorrangig im Sinne von § 10 Abs. 3
SGB VIII gegenüber sozialpädagogischen Leistungen der Jugendhilfe,
wenn sich beide Leistungen teilweise oder ganz an dieselbe Zielgruppe rich-
ten?

Lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung mit den Regelungen von
§ 10 Abs. 3 SGB VIII ein umfassender Vorrang von Eingliederungsleistun-
gen des SGB II für junge Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslo-
sengeld II vor sozialpädagogischen Leistungen der Jugendhilfe für diese
Zielgruppe begründen?

49. Was will die Bundesregierung unternehmen, damit der Mehrbedarf an
Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in den Verwaltungsvorschrif-
ten der Länder und Kommunen eindeutig geregelt wird, wie in §1 SGB II
mit Bezug auf die behindertenspezifischen Nachteile vorgegeben ist?

50. Welche kommunalen Richtlinien über die Kosten der Unterkunft, die ein-
deutig regeln, dass Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen bzw. -Empfänger
mit Behinderungen bei voller Übernahme der Kosten der Unterkunft in
ihren Wohnungen bleiben dürfen, sind der Bundesregierung bekannt?

Drucksache 16/2211 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

51. Wie viele Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen bzw. -Empfänger mit Behin-
derungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits aufgefordert,
durch Umzug die Kosten der Unterkunft zu senken, und wie hoch sind die
Folgekosten für die zuständigen Träger der Grundsicherung (inklusive be-
hindertengerechtem Umbau bei Bezug einer neuen Wohnung)?

52. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen die zuständigen
Träger der Grundsicherung auch blinde Arbeitslosengeld-II-Empfängerin-
nen und -empfänger zum Umzug aufgefordert haben?

53. In welcher Weise nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständi-
gen Träger der Grundsicherung Rücksicht auf Arbeitslosengeld-II-Empfän-
gerinnen und -Empfänger, die zwar keine körperliche Behinderung haben,
dennoch aber auf Unterstützung durch ihr vertrautes Umfeld angewiesen
sind und deshalb nicht ohne Folgeschäden in eine „angemessene“ Wohnung
umziehen können?

54. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Anerken-
nung des Mehrbedarfs an Wohnraum durch die zuständigen Träger der
Grundsicherung vor, wenn nicht die Arbeitslosengeld-II-Empfängerin bzw.
der Arbeitslosengeld-II-Empfänger behindert sind, aber eine Person in der
Bedarfsgemeinschaft?

55. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bundesagentur für
Arbeit und die zuständigen Träger der Grundsicherung die Integrationsfach-
dienste (IFD) zu wenig mit der Betreuung von Menschen mit schweren
Behinderungen im Arbeitsbereich beauftragen und damit das Aufgabenfeld
der IFD weitgehend brachliegt?

Wenn ja, welche Schritte will sie zur Veränderung der Situation einleiten?

Wenn nein, womit begründet sie ihre Position?

56. Wie will die Bundesregierung der Gefahr höherer Folgekosten für den Staat
begegnen, wenn die zuständigen Träger der Grundsicherung therapeutische
Leistungen für behinderte Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen
und -Empfängern nicht übernehmen und dadurch mit einer Verschlechte-
rung des Gesundheitszustands dieser Kinder sowie mit einem Rückgang der
Integrationschancen zu rechnen ist?

57. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass eine ganze Reihe von Künst-
lern und Kulturschaffenden infolge der verkürzten Rahmenfrist zum Erwerb
eines Anspruchs auf ALG I von drei auf zwei Jahre trotz ihrer Versiche-
rungspflicht und der Zahlung der Beiträge letztlich keinen Anspruch auf
Leistungen erwerben kann?

IV. Zu den Auswirkungen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt (Hartz-Gesetze) auf die Finanzierung der sozialen Siche-
rungssysteme

58. Welche finanziellen und rechtlichen Auswirkungen hat die Einführung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Situation der Rentenversiche-
rungsträger für die Jahre 2005 und 2006 gehabt (bitte die Auswirkungen für
den Zeitraum vor und nach Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Haushaltsbegleitgesetzes
2006 getrennt aufführen)?

59. Wie hoch waren die Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung nach
dem alten Recht vor der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
für die Jahre 2000 bis 2004 im Einzelnen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/2211

60. Welche finanziellen und rechtlichen Auswirkungen hat die Einführung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Situation der Krankenkassen
für die Jahre 2005 und 2006 gehabt?

61. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass es nach dem Entwurf
eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Bundestagsdrucksache 15/1516) Ziel des Gesetzgebers war, zur Vermei-
dung von dauerhafter Altersarmut die Absicherung in der Rentenversiche-
rung für Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II so zu gestal-
ten, dass sich der Rückgriff auf Fürsorgeleistungen erübrigt, und hält sie die
getroffenen Regelungen vor diesem Hintergrund für ausreichend?

Wenn nicht, was soll verändert werden?

62. Wie hoch sind die veranschlagten Einsparungen im Bundeshaushalt und die
entsprechenden Beitragsausfälle der gesetzlichen Rentenversicherung für
die Jahre 2006 bis 2009 im Einzelnen, die nach Aussage des Sozialbeirates
der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Erste Gesetz zur Änderung
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und andere Gesetze erhebliche Bei-
tragsmittel entziehen?

63. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit den durch das Erste
Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und andere Ge-
setze verursachten Beitragsausfällen nicht die Bemühungen des Bundes an
anderer Stelle konterkariert werden, die Beitragssätze zu den sozialen
Sicherungssystemen zu senken und so für niedrigere Lohnnebenkosten zu
sorgen?

Wenn ja, welche Lösungen sieht die Bundesregierung?

Wenn nein, womit begründet sie ihre Meinung?

64. Welche Kosten sind den Rentenversicherungsträgern in den Jahren 2005
und 2006 durch die zusätzlichen Leistungen entstanden und entstehen 2007,
die daraus resultieren, dass zusätzliche Kosten aufgrund der Inanspruch-
nahme weiterer Leistungen wie beispielsweise Erwerbsminderungsrenten,
für Rehabilitationsmaßnahmen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-
leben mit den ab 1. Januar 2005 geltenden Rentenbeiträgen von 78 Euro
nicht gedeckt werden können?

65. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um die so entste-
hende Finanzierungslücke durch zusätzliche Leistungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung zu decken?

66. Für wie hoch hält die Bundesregierung die Minderung des Gesamtbudgets
der Kassenärztlichen Vereinigungen, die sich aus den reduzierten Einnah-
men der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgrund des Vierten Geset-
zes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ergeben, und welche
Kompensationslösungen hat sie anzubieten?

V. Auswirkungen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Hartz-Gesetze) auf Gesundheitszustand sowie die Entwicklung der zu er-
wartenden Rentenhöhe der von den Arbeitsmarktreformen Betroffenen

67. In welchem Umfang hat sich die generelle Inanspruchnahme medizinischer
Leistungen von Bezieherinnen und Beziehern der Grundsicherung für Ar-
beitsuchende seit dem 1. Januar 2005 geändert, und wie wird diese Entwick-
lung von der Bundesregierung bewertet?

68. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich einer Verände-
rung bei der Inanspruchnahme von Zahnersatzleistungen durch den Perso-
nenkreis der Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung für Arbeitsu-

Drucksache 16/2211 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

chende im Vergleich zur Inanspruchnahme durch andere Personengruppen
in der gesetzlichen Krankenversicherung?

69. Warum werden Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung für Arbeit-
suchende von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II
schlechter gestellt als Bezieherinnen und Bezieher von Hilfe zum Lebens-
unterhalt nach SGB XII, indem sie (krankheitsbedingte) Mehrbedarfe weder
über die „Hilfe in sonstigen Lebenslagen“ nach § 73 SGB XII noch über
eine analoge Regelung im SGB II abdecken lassen können?

70. Aus welchem Grunde können (nach § 21 Abs. 5 SGB II) – anders als in § 30
SGB XII für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach SGB XII
vorgesehen – nicht alle Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach
SGB II, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernäh-
rung bedürfen, den Erhalt dieses Mehrbedarfs beanspruchen, womit sie mit
Bezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende schlechter gestellt sind als
bei Bezug von Sozialhilfe?

Wie sollen diese Personen den Mehrbedarf für die aus medizinischen Grün-
den notwendige kostenaufwändige Ernährung decken?

71. Will die Bundesregierung – ähnlich wie mit Gesetz zur Fortentwicklung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende, das eine Lücke beim Krankenversi-
cherungsschutz für nicht familienversicherte Sozialgeldbezieherinnen und
- bezieher schließt – eine entsprechende Lücke beim Krankenversicherungs-
schutz von nicht familienversicherten Bezieherinnen und Beziehern von
Arbeitslosengeld II auf Darlehensbasis schließen?

Wenn ja, durch welche Maßnahmen und wann?

Wenn nein, wie begründet sie ihre Position?

72. Will die Bundesregierung die Ungleichbehandlung von so genannten ehe-
ähnlichen Gemeinschaften und Ehepaaren beenden, so dass Zuzahlungen
bei Bezieherinnen und Beziehern der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
die einer eheähnlichen Gemeinschaft zugeordnet werden, nicht länger
jeweils pro Person bis zum Erreichen der Zuzahlungsobergrenze erhoben
werden?

Wenn nein, wie begründet sie ihre Haltung?

Wenn ja, wann wird sie hier Veränderungen einleiten?

73. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich für die betroffenen Bezie-
herinnen und Bezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende für die Ab-
sicherung im Alter durch die Absenkung der Beiträge zur gesetzlichen Ren-
tenversicherung aufgrund der Änderungen des § 166 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI
von 78 Euro auf 40 Euro pro Monat?

74. Auf welcher Grundlage oder Berechnung wurde eine Halbierung des
Bemessungsentgelts auf 205 Euro (Änderung des § 166 Abs. 1 Nr. 2a
SGB VI, wodurch die beitragspflichtigen Einnahmen für Arbeitslosengeld-
II-Bezieherinnen und -Bezieher von 400 Euro auf 205 Euro monatlich
nahezu halbiert wurden) vorgenommen, und warum wurde kein anderer,
etwa höherer Betrag zur Vermeidung von Altersarmut – gerade bei Lang-
zeitarbeitslosen – in Betracht gezogen?

75. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die sinkenden Ausgaben des
Bundes durch die Halbierung der monatlichen Rentenanwartschaft von
4,28 Euro auf 2,19 Euro nach § 166 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI zu Lasten der
kommunalen Haushalte verschoben werden, wenn Langzeitarbeitslose bei
Renteneintritt auf Leistungen nach Kapitel 4 des SGB XII angewiesen sein

werden, und wie will sie dem entgegenwirken?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/2211

76. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der voraussehbaren Situa-
tion, dass viele Langzeitarbeitslose im Alter auf Grundsicherung nach Ka-
pitel 4 SGB XII angewiesen sein werden, die formulierten Kriterien für eine
Bedürftigkeitsprüfung für angemessen oder sieht sie z. B. bei der Anrech-
nung von Vermögen und Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung,
Handlungsbedarf?

77. Sind Tendenzen zum vorzeitigen Renteneintritt aus der Arbeitslosigkeit
nach der Einführung des SGB II erkennbar?

Wie hoch war die Zahl der Rentenanträge gemäß § 5 RSVwV jeweils für die
vergangenen fünf Jahre?

Wie hoch waren davon im Jahr 2005 sowie im Jahr 2006 die Zugänge von
Personen mit Arbeitslosengeld II?

VI. Auswirkungen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Hartz-Gesetze) auf Bundes- und Länderhaushalte

78. Wie hoch ist die Entlastung der einzelnen Bundesländer beim Wohngeld
durch Hartz IV 2005 und voraussichtlich 2006?

79. Wie hoch ist unter Berücksichtigung steigender Sozialausgaben die tatsäch-
liche Entlastung der Kommunen durch Hartz IV im Vergleich der einzelnen
Bundesländer 2005 und voraussichtlich 2006?

VII. Zu den Folgen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
für die wirtschaftliche, soziale und demografische Situation Ostdeutsch-
lands

80. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass die Hartz-Reform an der großen Differenz in der Arbeitslosenquote
zwischen alten und neuen Bundesländern – rund 8 Prozent hier und rund
18 bis 20 Prozent da – nichts geändert hat?

81. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Prognose
von Experten, dass infolge des strukturellen – und nicht konjunkturellen –
Charakters der hohen Arbeitslosigkeit im Osten nur eine/einer von zwei
Arbeitslosen je wieder eine Stelle im allgemeinen Arbeitsmarkt finden wird,
für die Fortführung der Hartz-Reformen?

82. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen, die in Mecklenburg-
Vorpommern mit der Schaffung eines öffentlichen Beschäftigungssektors
gemacht wurden, und zieht sie daraus Schlussfolgerungen für die Fortfüh-
rung der Hartz-Reformen?

83. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass die Hartz-Reformen die Abwanderung junger Leute aus den neuen
Bundesländern nicht zu stoppen vermögen?

84. Wie kann nach Meinung der Bundesregierung das in den Hartz-Reformen
formulierte Prinzip des Forderns (als Bestandteil des Grundsatzes „Fördern
und Fordern“) in den neuen Bundesländern durchgesetzt werden, wo das
Verhältnis von Arbeitsuchenden zu angebotenen Arbeitsplätzen nahezu
20:1 beträgt?

85. Welche Entwicklung nahm das Angebot an ABM, SAM und anderen Instru-
menten des „zweiten Arbeitsmarkts“ im Zusammenhang mit den Hartz-Re-
formen in den neuen Bundesländern seit 2003?

Drucksache 16/2211 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

86. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die ostdeutschen Kom-
munen, die wegen der im Vergleich zu den alten Bundesländern deutlich
höheren Zahl von Langzeitarbeitslosen respektive ALG-II-Empfangenden
besonders stark belastet sind, zu entlasten?

VIII. Zu den Einflüssen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt auf die geförderte berufliche Weiterbildung sowie auf die Situation
und Entwicklung der Bildungsträger

87. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der durch die Evaluierung
von Hartz I bis III ermittelten großen Bedeutung der Förderung der beruf-
lichen Weiterbildung für die Entwicklung des Arbeitsmarkts die Ursachen
für den erheblichen Rückgang der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilneh-
mer an einer geförderten beruflichen Weiterbildung, insbesondere bei För-
derungen mit mittlerer Dauer, seit 2002, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus für die Zukunft?

88. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung generell für die ge-
förderte berufliche Weiterbildung im Zusammenhang mit der demografi-
schen Entwicklung und eines durch wissenschaftliche Institutionen sowie
Unternehmen signalisierten künftigen Fachkräftemangels?

89. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen erwerbsfähige
hilfebedürftige Jugendliche unter 25 Jahren bei den Trägern der Leistungen
nach SGB II (aufgegliedert nach ARGEN und Optionskommunen) Anträge
auf Eingliederungsleistungen gestellt haben, in welche der in § 3 Abs. 2
SGB II genannten Alternativen bzw. Berufswege

– Arbeit
– Ausbildung
– Arbeitsgelegenheit

wurden diese vermittelt, und wie begründet die Bundesregierung diese Ver-
mittlungspraxis?

90. Welche besonderen Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung dafür
maßgebend, dass die zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeit-
suchende davon abgewichen sind, dem in § 3 Abs. 2 SGB II verankerten
Willen des Gesetzgebers (vgl. Bundestagsdrucksache 15/1516) folgend, der
Aufnahme einer beruflichen Ausbildung den Vorrang zu geben?

91. Wie bewertet die Bundesregierung den Tatbestand, dass in den vergangenen
Monaten nach wie vor mehr als 50 000 junge Leute unter 25 Jahren in
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II eingewiesen worden sind?

Gedenkt sie, dieser rechtlich und bildungspolitisch fragwürdigen Zuwei-
sungspraxis entgegenzusteuern?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

92. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen bei erwerbs-
fähigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren von den Bestimmungen des § 31
SGB II (Wegfall und Absenkung des ALG II) Gebrauch gemacht worden ist
(bitte nach Wegfall und Absenkungsbeträgen aufschlüsseln)?

93. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen die Geldleistun-
gen nach SGB II für unter 25-Jährige komplett entzogen worden sind?

94. Wie viele Eingliederungsvereinbarungen mit Jugendlichen unter 25 Jahren
sind nach welchen Kriterien und nach welcher Dauer von Arbeitslosigkeit

mit welchen Erfolgen abgeschlossen worden?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/2211

95. Wie sieht die Praxis der Berufsberatung für unter 25-jährige Jugendliche
derzeit aus, und aus welchen Gründen gedenkt die Bundesregierung – ent-
gegen dem fachlichen Votum der Bundesagentur für Arbeit (BA) – von
dem Grundsatz einer einheitlichen Berufsberatung für alle einen Ausbil-
dungsplatzsuchenden auf der Grundlage von § 30 ff. SGB III abzugehen?

96. Welche Erfahrungen sind mit der Gewährung von Leistungen der beruf-
lichen Rehabilitation, generell und speziell für unter 25-Jährige gemacht
worden?

Hat der Runderlass der BA vom 27. Juni 2005 hinsichtlich der einheit-
lichen Leistungsgewährung für alle Rehabilitanden (unabhängig von der
Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Sozialleistungssystemen) nach Auf-
fassung der Bundesregierung zu ausreichender Klarheit geführt oder sind
die von den Trägern der Behindertenhilfe benannten Probleme in der Leis-
tungsgewährung damit eher verstärkt worden?

97. In wie vielen Fällen sind bei den Trägern der Leistungen nach SGB II
Antragstellende nach § 7 Abs. 5 SGB II (Auszubildende) vorstellig gewor-
den; in wie vielen Fällen sind dabei „besondere Härtefälle“ (§ 7 Abs. 5
Satz 2) anerkannt worden, und welchen Veränderungsbedarf sieht die
Bundesregierung hier?

98. In wieweit sind bei der Umsetzung des § 17 SGB II (Einrichtungen und
Dienste für Leistungen zur Eingliederung) örtlich und regional vorhandene
und verankerte geeignete Einrichtungen und Dienste in Anspruch genom-
men worden?

99. Nach welchen Rechtsregelungen (wettbewerbliche Vergabe einschließlich
freihändige Vergabe; Leistungsverträge etc.) sind von den Trägern der
Leistungen zur Arbeitsmarktintegration nach § 16 Abs. 1 SGB II – auch
auf dem Hintergrund der Vorgaben des § 17 SGB II – beschafft worden,
und welche Leistungen Dritter sind in Anspruch genommen worden, (Trä-
ger der Arbeitsförderung nach § 21 SGB III; Träger der Freien Wohlfahrts-
pflege im Sinne von § 17 SGB I und II)?

IX. Rechtliche Aspekte der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt (Entwicklung von Widersprüchen und Sozialgerichtsverfahren auf
verschiedenen Ebenen, verfassungsrechtliche Aspekte, Konformität zu
EU-Recht, Schwerpunkte der Widersprüche und Verfahren)

100. Worin sieht die Bundesregierung die Hauptursachen für die immer noch
wachsende Zunahme von Widersprüchen, von Sozialgerichtsverfahren auf
den verschiedenen Ebenen sowie von Petitionen an den Deutschen Bun-
destag im Zusammenhang mit den Hartz-Gesetzen, insbesondere Hartz IV,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre künftige Sozial-
und Arbeitsmarktpolitik?

101. Wie hat sich die Zahl der Widersprüche (abgelehnte sowie stattgegebene)
und die Zahl der Sozialgerichtsverfahren (begonnene, für die Klagenden
erfolgreich abgeschlossene, für die Klagenden nicht erfolgreich abge-
schlossene) im Zusammenhang mit den Hartz-Gesetzen in den verschiede-
nen Instanzen seit Anfang 2003 entwickelt, und welches sind die Schwer-
punkte der Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren?

102. Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die
Versetzung von Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern an die
Sozialgerichte auf die Verfahrensdauer der Verwaltungsgerichtsverfahren
und der Sozialgerichtsverfahren, und wie viele Mitarbeiterinnen und Mit-

arbeiter wurden an Sozialgerichte versetzt?

Drucksache 16/2211 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

103. Wo kollidieren nach Kenntnis der Bundesregierung gesetzliche Regelun-
gen zu den Hartz-Gesetzen mit europäischem Recht und EU-Richtlinien,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ersten Ver-
fahren vor dem Europäischen Gerichtshof in diesem Zusammenhang?

104. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung leistungs-
unerhebliche Daten (z. B. Adresse des Vermieters) von Antragsstellern mit
der Software A2LL gespeichert?

105. Erfolgte bereits eine Löschung dieser leistungsunerheblichen Daten?

a) Wenn ja, wann?

b) Wenn nein, ist Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BA und/oder der
ARGEN der Zugriff auf diese Daten möglich, und wann ist eine Sperre
der Daten und deren Löschung vorgesehen?

106. Wann und wie wurden die Betroffenen von der Unrechtmäßigkeit der
Datenerhebung informiert?

107. Welche Gründe waren verantwortlich dafür, dass der selbst gestellte Zeit-
plan der Bundesregierung aus dem Jahre 2005 zur Behebung der daten-
schutzrechtlichen Mängel nicht eingehalten wurde, und welche Schluss-
folgerungen in technischer, konzeptioneller, personeller und juristischer
Hinsicht hat die BA gezogen?

108. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Entscheidungen zum
SGB II in erheblichem Ausmaße im Rahmen des einstweiligen Rechts-
schutzes ergangen sind, und wie viele davon gingen positiv und wie viele
negativ aus?

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Widerspruch auch in Verfah-
ren, das SGB II betreffend, aufschiebende Wirkung haben sollen, und wie
begründet sie ihre Position?

109. Wie will die Bundesregierung den im Zusammenhang mit den Eingliede-
rungsvereinbarungen (als öffentlich-rechtliche Verträge nach § 53 ff. SGB
X) vorhandenen akuten Widerspruch zwischen den (kaum vorhandenen)
Rechten der Hilfebedürftigen einerseits und den die existenziellen
Interessen der Hilfebedürftigen berührenden sowie oft auf „Ermessensent-
scheidungen“ beruhenden Rechten von BA, ARGEN sowie Options-
kommunen andererseits lösen?

110. In wie vielen Fällen wurde im Zusammenhang mit Sozialgerichtsverfahren
zu den Hartz-Gesetzen Prozesskostenhilfe gewährt (absolut und in Prozent
aller Fälle), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?

111. Wie geht die Bundesregierung mit der Tatsache um, dass die Sozialge-
richte seit Anfang 2005 in erheblichem Umfang auf Gesetzeslücken hin-
gewiesen haben, die teilweise bis heute nicht geschlossen wurden?

112. Welche verfassungsrechtlichen Bedenken zur Hartz-Gesetzgebung sind
der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet die Bundesregierung diese
Bedenken?

X. Zur Arbeitsweise und Wirksamkeit der mit der Durchführung der Gesetze
für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt betrauten Institutionen (BA,
ARGEN, Optionskommunen)

113. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA wurden durch welche
Qualifikationsmaßnahmen seit 2003 auf die neue Struktur und Arbeits-
weise der BA vorbereitet, und welche Kosten sind dabei bis zum heutigen

Zeitpunkt entstanden (untergliedert nach Hauptqualifikationsrichtungen
sowie nach Zentrale sowie Länderagenturen)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/2211

Welcher Qualifikationsbedarf auf welchen Gebieten konnte noch nicht be-
friedigt werden, und wann werden diese Weiterbildungen durchgeführt?

114. Wie hat sich die Mitarbeiterzahl in den für die Vermittlung, Eingliederung
und Leistungsgewährung zuständigen Institutionen der Bundesrepublik
Deutschland seit dem Jahr 1994 entwickelt (bitte untergliedert nach Jah-
ren, nach Institutionen sowie Ländern)?

115. Wie hoch war die Zahl der aus Post- und Telekombereichen zur BA (ins-
besondere nach Ostdeutschland) abgeordneten Beamtinnen und Beamten
bzw. weiterer Mitarbeiter; in welcher Weise waren diese für ihre neuen
Aufgaben qualifiziert, welche Umschulungskosten entstanden, und mit
welchen Gesamtkosten war dieser Personaltransfer (Bezüge und Zusatz-
kosten für „Sprintprämien etc.“) bisher verbunden?

116. Was muss nach Auffassung der Bundesregierung noch getan werden, um
Arbeitsweise, Leitung, Qualität und Effektivität der Arbeit der ARGEN
entsprechend den Hinweisen aus dem Abschlussbericht des Ombudsrates
auf ein Niveau zu heben, das sichert, dass die mit dem Haushalt geplanten
Eingliederungsmittel der BA in vollem Umfang zum Abbau der Arbeits-
losigkeit eingesetzt werden können?

117. Wie bewertet die Bundesregierung das im Zwischenbericht der Evaluie-
rung von Hartz I bis III festgestellte Versagen der Arbeitsagenturen, recht-
zeitig Termine zu vergeben, wodurch die frühzeitige Meldepflicht bisher
weitgehend ins Leere läuft?

Worin liegen aus ihrer Sicht die Ursachen für dieses Versagen, und welche
Schritte sind zur Verbesserung geplant?

118. Welche Unterschiede sieht die Bundesregierung in den Resultaten der
ARGEN gegenüber den Optionskommunen bei der Erreichung der Ziel-
stellungen der Arbeitsmarktreformen seit 2003, und worin sieht sie die
Ursachen für diese Unterschiede, und hat sich aus Sicht der Bundesregie-
rung die eingeleitete zweigleisige Arbeitsweise bewährt, und welche Ver-
änderungen müssen gegebenenfalls vorgenommen werden?

119. Wie bewertet die Bundesregierung den real vorhandenen Zielkonflikt zwi-
schen Kosteneffizienz und dem arbeitsmarktpolitischen Auftrag der BA,
dessen gegenwärtige Lösung nach Auffassung der Evaluierungsinstitutio-
nen vielfach zu einer erheblichen Ungleichbehandlung von Erwerbslosen
führt und dazu beiträgt, die Langzeitarbeitslosigkeit zu verfestigen?

120. Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den im Zwischen-
bericht zur Evaluierung der ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistun-
gen aufgezeigten Fehlanreizen im Zusammenhang mit dem Aussteue-
rungsbetrag, die die Eingliederungsbemühungen auf leicht vermittelbare
Kunden konzentrieren und zur Vernachlässigung der Arbeitslosengeld-II-
Empfängerinnen und -Empfänger führen, entgegenzuwirken?

121. Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Arbeitsgemeinschaften
prozentual standardisierte Eingliederungsvereinbarungen angewandt wer-
den und in wie vielen einzelfallorientierte?

Wie bewertet die Bundesregierung standardisierte Eingliederungsverein-
barungen?

Inwiefern entsprechen standardisierte Eingliederungsvereinbarungen nach
Auffassung der Bundesregierung dem Gebot der Einzelfallorientierung?

Drucksache 16/2211 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
122. Wie bewertet die Bundesregierung das Funktionieren des Systems der
Qualitätssicherung in der BA sowie in den ARGEN und den Optionskom-
munen, welche Hauptinstrumente der Qualitätssicherung werden ange-
wandt, und entsprechen sie nach Auffassung der Bundesregierung den
gegenwärtigen Erfordernissen?

123. Inwiefern spielt bei der Evaluierung von Hartz I bis III die Prozess- und
Ergebnisqualität der Arbeitsverwaltung eine Rolle?

Welche Kriterien und Indikatoren werden bei der Evaluierung von Hartz I
bis III für die Prozess- und Ergebnisqualität zugrunde gelegt?

124. Inwiefern wird bei der Evaluierung von Hartz I bis III die Qualität des Ver-
mittlungsprozesses untersucht, und welche Qualitätsstandards und -indi-
katoren werden dabei zugrunde gelegt?

125. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem im Bericht
des Bundesrechnungshofes zur „Durchführung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende – Wesentliche Ergebnisse der Prüfungen im Rechtskreis
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ genannten Mängeln bei den Ver-
mittlungsaktivitäten der Grundsicherungsstellen sowie der Durchführung
von Arbeitsgelegenheiten?

Berlin, den 30. Juni 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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