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Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Unterlassung der Veröffentlichung von Lehrerbewertungen im Internet - spickmich.de
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
16.08.2010
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
vorgehend BGH, 23. Juni 2009, Az: VI ZR 196/08, Urteil
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 1004 BGB, § 823 BGB, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 16.08.2010, Az. 1 BvR 1750/09 (REWIS RS 2010, 4059)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 4059
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung …
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