Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 16.08.2010, Az. 1 BvR 1750/09

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2010, 4059

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Unterlassung der Veröffentlichung von Lehrerbewertungen im Internet - spickmich.de


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Von einer Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 1750/09

16.08.2010

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BGH, 23. Juni 2009, Az: VI ZR 196/08, Urteil

Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 1004 BGB, § 823 BGB, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 16.08.2010, Az. 1 BvR 1750/09 (REWIS RS 2010, 4059)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 4059

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