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Parteiverbotsverfahren NPD; Einstweilige Anordnung: Hinterlegung der bei einer Durchsuchung sichergestellten elektronischen Daten/Datenträger und Unterlagen
[X.]
- 2 BvB 3/01 -
1. | Die [X.] ([X.]) ist verfassungswidrig. |
2. | Die [X.] ([X.]) und ihre Teilorganisation [X.] ([X.]) werden aufgelöst. |
3. | Es ist verboten, Ersatzorganisationen zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen. |
4. | Das Vermögen der [X.] ([X.]) und ihrer Teilorganisation Junge [X.] ([X.]) wird zugunsten der [X.] zu gemeinnützigen Zwecken eingezogen. |
5. | Der Innenminister des [X.] und die Minister und Senatoren des Innern der Länder werden beauftragt, die Entscheidung zu vollstrecken. |
Antragsteller: | [X.]rat, vertreten durch den
Präsidenten, Leipziger Straße 3 - 4, 11719 [X.] |
Antragsgegnerin: | [X.]([X.]), vertreten durch den Parteivorsitzenden [X.], |
hier: | Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
hat das [X.]verfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der [X.]innen und [X.]
Präsidentin [X.],
[X.],
Jentsch,
Hassemer,
Broß,
Osterloh,
[X.],
am 15. Juni 2001 gemäß § 32 Absätze 1, 2 und 5 [X.] in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 ([X.] 1473) beschlossen:
Der Staatsanwaltschaft I beim Landgericht [X.] wird bis zur endgültigen Entscheidung über den Eilantrag der Antragsgegnerin vom 12. Juni 2001 aufgegeben, sämtliche im Zusammenhang mit der Durchsuchung in der Wohnung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin, Rechtsanwalt [X.], [X.], 14532 [X.], in dessen Kanzlei, [X.] 3, 10709 [X.], und in der Parteizentrale der Antragsgegnerin, Seelenbinderstr. 42, 12555 [X.], am 11. Juni 2001 sichergestellten, überspielten oder kopierten elektronischen Daten/Datenträger und Unterlagen unverzüglich zu versiegeln, beim [X.] in [X.] zu hinterlegen und den Vollzug dem [X.]verfassungsgericht anzuzeigen.
[X.] | [X.] | Jentsch |
Hassemer | Broß | Osterloh |
[X.] |
Meta
15.06.2001
Sachgebiet: BvB
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 15.06.2001, Az. 2 BvB 3/01 (REWIS RS 2001, 2249)
Papierfundstellen: REWIS RS 2001, 2249 BVerfGE 104, 41-41 REWIS RS 2001, 2249
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01 (Bundesverfassungsgericht)
Parteiverbotsverfahren NPD; Einstweilige Anordnung: Rückgabe der bei einer Durchsuchung beschlagnahmten EDV-Anlage
2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01 (Bundesverfassungsgericht)
Parteiverbotsverfahren NPD; Einstweilige Anordnung: Rückgabe der bei einer Durchsuchung beschlagnahmten EDV-Anlage
2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01 (Bundesverfassungsgericht)
Parteiverbotsverfahren NPD. Aufhebung der Termine zur mündlichen Verhandlung über das Parteiverbot der NPD
2 BvB 1/01 (Bundesverfassungsgericht)
Parteiverbotsverfahren NPD; Einstweilige Anordnung: Hinterlegung der bei einer Durchsuchung sichergestellten elektronischen Daten/Datenträger und Unterlagen
2 BvB 2/01 (Bundesverfassungsgericht)
Parteiverbotsverfahren NPD; Einstweilige Anordnung: Hinterlegung der bei einer Durchsuchung sichergestellten elektronischen Daten/Datenträger und Unterlagen