BT-Drucksache 17/3875

Beseitigung von Rentennachteilen für Zeiten der Pflege von Angehörigen in der DDR

Vom 23. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3875
17. Wahlperiode 23. 11. 2010

Antrag
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch,
Diana Golze, Dr. Barbara Höll, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers,
Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Roland Claus,
Dr. Dagmar Enkelmann, Klaus Ernst, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen,
Katja Kipping, Harald Koch, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Michael Leutert,
Dr. Gesine Lötzsch, Kornelia Möller, Petra Pau, Jens Petermann, Dr. Ilja Seifert,
Kathrin Senger-Schäfer, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann,
Frank Tempel, Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald
Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Beseitigung von Rentennachteilen für Zeiten der Pflege von Angehörigen
in der DDR

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Für Personen (vorwiegend Frauen), die in der DDR Angehörige der Pflegestu-
fen III und IV gepflegt haben und dafür Zeiten für die Altersversorgung zu-
erkannt bekamen, entstand durch die Nichtbeachtung dieses DDR-typischen
und mit bundesdeutschen Verhältnissen nicht vergleichbaren Sachverhalts eine
Überführungslücke im Rentenrecht. Sie ist sozial ungerecht und bringt finan-
ziell schwierige Lebenslagen im Ruhestand hervor. Das gilt besonders für
Eltern, die ihre impfgeschädigten Kinder zum Teil über Jahrzehnte pflegen
bzw. gepflegt haben. Hier besteht insgesamt gesetzgeberischer Handlungs-
bedarf.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

bis spätestens zum 30. Juni 2011 eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die für
den oben genannten Personenkreis die Pflegezeiten mit dem durchschnittlich
pro Monat erzielten Entgeltpunkt aus der Beitragszeit bis zum 31. Dezember
1996 bewertet (Lückenausgleich nach § 72 des Sechsten Buches Sozialgesetz-
buch).

Berlin, den 23. November 2010
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 17/3875 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Für Versicherte in der DDR, die pflegebedürftige Angehörige der Pflegestufen III
und IV versorgt haben und deshalb ihre Berufstätigkeit einstellen mussten bzw.
weniger als 13 Wochenstunden arbeitsentgeltlich tätig sein konnten, erfolgte
eine Anrechnung dieser Zeit als Versicherungsjahre. Da sich in der DDR die
Rente nicht vorrangig nach dem Einkommen, sondern vor allem nach der An-
zahl der Versicherungsjahre bemaß, zogen Pflegezeiten keine Renteneinbußen
nach sich.

Nach Artikel 2 § 19 Absatz 3 des Renten-Überleitungsgesetzes erhielten Be-
standsrentnerinnen und -rentner diese Zeit angerechnet. Auch bei Rentnerinnen
und Rentnern mit Anspruch auf Vergleichsrentenberechnung blieben diese An-
sprüche erhalten.

Benachteiligt sind Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1996 (Auslaufen
der Übergangsregelungen) in den Ruhestand getreten sind. Sie gelten für diese
Zeiten nicht als rentenversichert. Besonders betroffen sind Eltern von impfge-
schädigten Kindern, deren Pflege zum Teil über Jahrzehnte währt bzw. währte.

Der Wegfall der Anerkennung der Pflegezeiten ist sozial ungerecht und bedarf
der gesetzlichen Korrektur.

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