Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 11.01.2021, Az. 1 BvR 2356/20

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2021, 9681

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Kammerbeschluss ohne Begründung: Verfassungsbeschwerde in Bezug auf polizeiliche Befugnis zur abschnittsbezogenen Geschwindigkeitskontrolle gem § 32 Abs 6 SOG ND nF erfolglos


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 2356/20

11.01.2021

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BVerwG, 31. Juli 2020, Az: 3 B 4/20, Beschluss

§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 32 Abs 6 SOG ND vom 17.12.2019, § 32 Abs 7 SOG ND vom 20.05.2019

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 11.01.2021, Az. 1 BvR 2356/20 (REWIS RS 2021, 9681)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 9681


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 3 B 4/20

Bundesverwaltungsgericht, 3 B 4/20, 31.07.2020.


Az. 1 BvR 2356/20

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2356/20, 11.01.2021.


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