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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 50.000 € festgesetzt.
I. Auf den Antrag des Verfahrensbevollmächtigten der Markeninhaberin ist der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren gemäß § 33 Abs. 1 [X.] festzusetzen.
Maßgeblich für die Festsetzung des [X.] des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht eine Festsetzung des [X.] auf 50.000 € für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit im Regelfall billigem Ermessen (vgl. [X.], Beschluss vom 22. Dezember 2017 - [X.]/16, [X.], 349 [juris Rn. 1]; Beschluss vom 11. April 2023 - [X.]/22, [X.], 720 [juris Rn. 2] mwN). Mangels abweichender Anhaltspunkte ist hiervon im Streitfall auszugehen.
II. Über den Antrag entscheidet gemäß § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 [X.] die Einzelrichterin des Senats.
III. Das Verfahren über den Antrag ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet (§ 33 Abs. 9 Satz 1 und 2 Halbsatz 1 [X.]).
Schwonke
Meta
24.08.2023
Bundesgerichtshof 1. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZB
vorgehend BGH, 1. Juni 2023, Az: I ZB 65/22, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.08.2023, Az. I ZB 65/22 (REWIS RS 2023, 6166)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 6166
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundespatentgericht, 26 W (pat) 38/17, 26.07.2022.
Bundesgerichtshof, I ZB 65/22, 24.08.2023.
Bundesgerichtshof, I ZB 65/22, 01.06.2023.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
I ZB 55/22 (Bundesgerichtshof)
Gegenstandswert eines Rechtsbeschwerdeverfahrens in einem Markenlöschungsstreit
I ZB 39/19 (Bundesgerichtshof)
I ZB 25/18 (Bundesgerichtshof)
Gegenstandswert im designrechtlichen Nichtigkeitsverfahren
I ZB 17/17 (Bundesgerichtshof)
(Markenlöschungsverfahren: Bemessung des Gegenstandswertes)
I ZB 52/15 (Bundesgerichtshof)
Markenlöschungsverfahren: Bemessung des Gebührenstreitwerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens
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