Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Nichtzulassung der Revision im Zivilprozess trotz Divergenz zu höchstrichterlicher Rspr - hier: Klageerweiterung in Berufungsinstanz ohne Auswirkung auf Höhe der für die Statthaftigkeit der Berufung maßgebliche Beschwer
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