Aktenzeichen I ZB 59/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:060717BIZB59.16.0
RCN:
RCNPYMKUXCSL2BZEWK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.07.2017

Beschwerde gegen eine Markenlöschung: Gewährung einer Schriftsatzfrist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs - PLOMBIR

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 59/16
Bundesgerichtshof, I ZB 59/16, 06.07.2017.
Az. 28 W (pat) 27/13
Bundespatentgericht, 28 W (pat) 27/13, 04.03.2020. Bundespatentgericht, 28 W (pat) 27/13, 24.09.2019. Bundespatentgericht, 28 W (pat) 27/13, 06.04.2016.
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