Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 22.08.2019, Az. 1 BvR 921/19

1. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2019, 4229

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Wiedereinsetzungsantrag ankäme.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 921/19

22.08.2019

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BGH, 21. November 2018, Az: I ZR 154/16, Beschluss

§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 22.08.2019, Az. 1 BvR 921/19 (REWIS RS 2019, 4229)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 4229


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 921/19

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 921/19, 22.08.2019.


Az. I ZR 154/16

Bundesgerichtshof, I ZR 154/16, 21.11.2018.

Bundesgerichtshof, I ZR 154/16, 19.04.2018.


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