Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 24.04.1991, Az. 1 BvR 1341/90

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

"Warteschleifenregelung" im Einigungsvertrag für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der DDR


Meta

1 BvR 1341/90

24.04.1991

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 24.04.1991, Az. 1 BvR 1341/90 (REWIS RS 1991, 46)

Papier­fundstellen: REWIS RS 1991, 46 BVerfGE 84, 133-160 REWIS RS 1991, 46

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 2111/94, 1 BvR 195/95, 1 BvR 2189/95 (Bundesverfassungsgericht)

Kündigung von Arbeitnehmern wegen unzutreffender Beantwortung der Fragen ihres Arbeitgebers nach Funktionen in der SED …


1 BvR 1621/94 (Bundesverfassungsgericht)

Kündigung eines aus dem öffentlichen Dienst der DDR übernommenen Hochschullehrers wegen mangelnder fachlicher Eignung


1 BvR 1243/95, 1 BvR 1247/95, 1 BvR 744/96 (Bundesverfassungsgericht)

Kündigung von Lehrern mit früherer herausgehobener Funktion im Schulverwaltungsdienst der DDR und in der SED


1 BvR 1934/93 (Bundesverfassungsgericht)

Außerordentliche Kündigung eines Theologieprofessors und zeitweiligen Rektors der Humboldt-Universität Berlin wegen früherer Tätigkeit für den …


1 BvR 1864/94, 1 BvR 1102/95 (Bundesverfassungsgericht)

Mitgliedschaftliche Zuordnung von im Beitrittsgebiet – Sachsen-Anhalt und Ostteil Berlin – tätig gewesenen und nach …


Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.