Grundsätzlich kein vorbeugender Rechtsschutz im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs 1 BVerfGG) - hier: erfolgloser isolierter eA-Antrag einer politischen Partei sowie einer Bundestagsfraktion bzgl Äußerungen des Bundesinnenministers im Rahmen eines Interviews
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