Zur Abgrenzung zwischen dem Neutralitätsgebot unterfallenden ministeriellen Äußerungen einerseits und bloßer Teilnahme am politischen Meinungskampf andererseits (Festhaltung an BVerfGE 148, 11) - Veröffentlichung eines an sich nicht zu beanstandenden Interviews des Bundesinnenministers auf der Homepage des von ihm geführten Ministeriums verletzt Recht der betroffenen Partei aus Art 21 Abs 1 S 1 GG - Antrag im Organstreitverfahren erfolgreich
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