Aktenzeichen 2 BvE 2/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:es20120418.2bve000209
RCN:
RCN5EHLNMD5TZQRG8E

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 18.04.2012

Ausschluss eines Bundesverfassungsrichters von der Mitwirkung an der Entscheidung im Organstreitverfahren - Tätigkeit in selber Sache (§ 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG) aufgrund Mitgliedschaft in 13. und 14. Bundesversammlung, die im vorliegenden Verfahren Antragsgegnerinnen sind

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