Aktenzeichen 2 BvE 2/09 - Vz 2/13, 2 BvE 2/10 - Vz 3/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:vb20130730.vz000213
RCN:
RCNWPLHQVX2SSMFGZA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschwerdekammerbeschluss vom 30.07.2013

Beschwerdekammerbeschluss: Verwerfung zweier Verzögerungsbeschwerden als unzulässig - Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Nachteils wegen Verzögerung von Verfahren, die keine individualschützende Funktion haben (hier: Organstreitverfahren) - unzureichende Darlegung eines Nachteils iSd § 97a Abs 1 S 1 BVerfGG

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