§ 19 StGB

Schuldunfähigkeit des Kindes

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 27. April 2024 02:20

G. zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 27.3.2024 I Nr. 109
G. Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

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