Gesetz über den Bundesnachrichtendienst | BNDG | Abschnitt 4

Abschnitt 4 | BNDG

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Unterabschnitt 1

Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung

§ 19 BNDG
Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 20 BNDG
Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 21 BNDG
Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
§ 22 BNDG
Kernbereichsschutz
§ 23 BNDG
Anordnung
§ 24 BNDG
Eignungsprüfung
§ 25 BNDG
Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
§ 26 BNDG
Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten
§ 27 BNDG
Auswertung der Daten und Prüfpflichten
§ 28 BNDG
Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle

Unterabschnitt 2

(weggefallen)

§ (XXXX) 29 und 30 BNDG
(weggefallen)

Unterabschnitt 3

Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung

§ 31 BNDG
Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 32 BNDG
Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen
§ 33 BNDG
Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen

Unterabschnitt 4

Besondere Formen der technischen Aufklärung

§ 34 BNDG
Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland
§ 35 BNDG
Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
§ 36 BNDG
Kernbereichsschutz
§ 37 BNDG
Anordnung
§ (XXXX) 38 und 39 BNDG
(weggefallen)

Unterabschnitt 5

Unabhängige Rechtskontrolle

§ 40 BNDG
Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
§ 41 BNDG
Unabhängiger Kontrollrat
§ 42 BNDG
Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
§ 43 BNDG
Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
§ 44 BNDG
Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
§ 45 BNDG
Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand
§ 46 BNDG
Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
§ 47 BNDG
Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
§ 48 BNDG
Amtsbezeichnungen
§ 49 BNDG
Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung
§ 50 BNDG
Leitung des administrativen Kontrollorgans
§ 51 BNDG
Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans
§ 52 BNDG
Beanstandungen
§ 53 BNDG
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
§ 54 BNDG
Geheimhaltung; Aussagegenehmigung
§ 55 BNDG
Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium
§ 56 BNDG
Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung
§ 57 BNDG
Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung
§ 58 BNDG
Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Unterabschnitt 6

Mitteilungen und Evaluierung

§ 59 BNDG
Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten
§ 60 BNDG
Mitteilungsverbote
§ 61 BNDG
Evaluierung
§ 62 BNDG
Dienstvorschriften
(+++ Textnachweis ab: 30.12.1990 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 36 SÜG +++)

Das G wurde als Art. 4 G v. 20.12.1990 I 2954 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen
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