BNDG

Gesetz über den Bundesnachrichtendienst

Inhaltsverzeichnis


Abschnitt 1

Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse



Abschnitt 2

Weiterverarbeitung von Daten



Abschnitt 3

Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien


Unterabschnitt 2

Datenübermittlung an den Bundenachrichtendienst und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen durch den Bundesnachrichtendienst


Abschnitt 4

Technische Aufklärung


Unterabschnitt 5

Unabhängige Rechtskontrolle

§ 40 BNDG
Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
§ 41 BNDG
Unabhängiger Kontrollrat
§ 42 BNDG
Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
§ 43 BNDG
Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
§ 44 BNDG
Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
§ 45 BNDG
Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand
§ 46 BNDG
Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
§ 47 BNDG
Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
§ 48 BNDG
Amtsbezeichnungen
§ 49 BNDG
Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung
§ 50 BNDG
Leitung des administrativen Kontrollorgans
§ 51 BNDG
Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans
§ 52 BNDG
Beanstandungen
§ 53 BNDG
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
§ 54 BNDG
Geheimhaltung; Aussagegenehmigung
§ 55 BNDG
Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium
§ 56 BNDG
Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung
§ 57 BNDG
Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung
§ 58 BNDG
Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Abschnitt 5

Gemeinsame Bestimmungen



Abschnitt 6

Sicherung von Verschlusssachen im Bundesnachrichtendienst



Abschnitt 7

Straf- und Bußgeldvorschriften



Abschnitt 8

Schlussvorschriften


BNDG: Änderungen

Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:

Synopsen BNDG
(+++ Textnachweis ab: 30.12.1990 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 36 SÜG +++)

Das G wurde als Art. 4 G v. 20.12.1990 I 2954 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen
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