Einheitsbewertung
Allgemeines
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Allgemeines
Besondere Vorschriften
Landwirtschaftliche Nutzung
Forstwirtschaftliche Nutzung
Weinbauliche Nutzung
Gärtnerische Nutzung
Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung
Bewertungsbeirat, Gutachterausschuß
Grundvermögen
Allgemeines
Unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke
Begriff und Bewertung
Verfahren
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren
Sondervorschriften
Betriebsvermögen
Sondervorschriften und Ermächtigungen
Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Grundvermögen
Betriebsvermögen
Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997
Allgemeines
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Grundvermögen
Unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke
Gesonderte Feststellungen
Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009
Allgemeines
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Allgemeines
Besonderer Teil
Landwirtschaftliche Nutzung
Forstwirtschaftliche Nutzung
Weinbauliche Nutzung
Gärtnerische Nutzung
Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
Grundvermögen
Allgemeines
Unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke
Sonderfälle
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen
Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022
Allgemeines
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Allgemeines
Besondere Vorschriften
Landwirtschaftliche Nutzung
Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
Grundvermögen
Allgemeines
Unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke
Sonderfälle
Ermächtigungen
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.7.1981 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 265 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. Art. 2 G v. 13. 8.1965 I 851 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. Art. 3 G v. 24.12.2008 I 3018 +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 126 vgl. § 48 GNotKG +++)