BT-Drucksache 17/9431

Alterssicherung und Altersarmut von Frauen in Deutschland

Vom 25. April 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9431
17. Wahlperiode 25. 04. 2012

Große Anfrage
der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Dietmar
Bartsch, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Dr. Martina Bunge, Roland Claus,
Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Dr. Dagmar Enkelmann, Klaus Ernst, Dr. Barbara
Höll, Katja Kipping, Harald Koch, Jutta Krellmann, Katrin Kunert, Caren Lay,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Jens Petermann,
Richard Pitterle, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kersten
Steinke, Sabine Stüber, Kathrin Vogler, Sahra Wagenknecht, Harald Weinberg,
Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Alterssicherung und Altersarmut von Frauen in Deutschland

Frauen sind in besonderem Maße von unzureichender sozialer Absicherung und
Armut im Alter betroffen. Viele haben aufgrund diskontinuierlicher Erwerbs-
biografien bedingt durch Zeiten der familiären Sorgearbeit, von Teilzeitarbeit
(häufig mit geringer Stundenzahl), Minijobs und Niedriglöhnen nur geringe
eigenständige Rentenansprüche. Sie verfügen in wesentlich geringerem Maße
über zusätzliche Vorsorge im Rahmen privater oder betrieblicher Alterssiche-
rung als Männer und ihre Anwartschaften daraus sind häufig gering. Sie sind da-
her im Alter in hohem Maße abhängig von der meist über den Partner abgeleite-
ten Sicherung. Diese kann wegen zunehmender Scheidungsraten, absinkender
Rentenansprüche der Männer – aufgrund auch bei ihnen zunehmender Lücken
in den Erwerbsbiografien vor allem durch Arbeitslosigkeit, der Zunahme niedrig
entlohnter Beschäftigung und der politisch gewollten Absenkung des Renten-
niveaus – sowie Kürzungen bei der Witwenrente die Funktion der Absicherung
von Frauen im Alter jedoch immer weniger erfüllen.

Zwar nimmt die Erwerbsbeteiligung von Frauen immer mehr zu. Sie findet
jedoch häufig in Form von (geringer) Teilzeit, sozialversicherungsfreier gering-
fügiger Beschäftigung und/oder Niedriglohnjobs statt, so dass aus ihr ebenfalls
in den meisten Fällen keine ausreichenden Ansprüche auf eine existenz-
sichernde eigenständige Alterssicherung entstehen können. Die durch die
Zunahme der weiblichen Erwerbstätigkeit bedingten Zuwächse bei den eigen-
ständigen Rentenanwartschaften werden außerdem durch die politisch gewollte
Niveauabsenkung der Rente weitgehend wieder zunichte gemacht.

Die Bundesregierung plant, in den kommenden Monaten rentenrechtliche Re-
formen umzusetzen, die „Bedürftigkeitsrisiken wirksam entgegenwirken“. Die
bisher bekannt gewordenen Vorhaben wie die Zuschuss- und die Kombirente

sind jedoch nicht geeignet, dem Problem der Altersarmut und unzureichenden
Absicherung von Frauen für das Alter in adäquater und ausreichender Weise zu
begegnen. Denn von der Zuschussrente werden aufgrund der restriktiven An-
spruchsbedingungen nur sehr wenige Frauen profitieren, während die Kombi-
rente nichts an den geringen Rentenanwartschaften von Frauen ändert und ledig-
lich in einer Übergangsphase vom Erwerbsleben in die Rente die Kombination
niedriger Rentenansprüche mit (zumeist ebenfalls) niedrigen Löhnen ermög-

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licht. Die darüber hinaus anvisierten rentenrechtlichen Änderungen sind eben-
falls nicht geeignet, das Problem im Kern zu lösen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Alterssicherung und Altersarmut von Frauen – Empirischer Überblick

1. Wie hoch ist der durchschnittliche Rentenzahlbetrag an Frauen bei der Al-
tersrente im Rentenzugang sowie im Rentenbestand, und wie hat sich dieser
seit 2001 entwickelt (zum Vergleich die Werte bitte auch für Männer sowie
insgesamt und aufgeschlüsselt nach Ost und West angeben)?

2. Wie hoch sind im Rentenzugang die durchschnittlich erworbenen Entgelt-
punkte der Frauen, und wie haben sich diese seit 2001 entwickelt (zum Ver-
gleich die Werte bitte auch für Männer sowie insgesamt und aufgeschlüsselt
nach Ost und West angeben)?

3. Wie hoch ist der Gender Pension Gap in Deutschland (insgesamt sowie auf-
geschlüsselt nach Ost und West), und auf welche Einflussfaktoren ist die
Höhe nach Ansicht der Bundesregierung maßgeblich zurückzuführen?

4. Wie steht Deutschland hinsichtlich des Gender Pension Gap im Vergleich zu
anderen Ländern der EU sowie der Organisation für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung (OECD)?

5. Wie hoch ist jeweils der Anteil von Frauen, die eine Altersrente von unter
250 Euro, unter 450 Euro, unter 650 Euro, unter 850 Euro, unter 900 Euro,
unter 1 000 Euro sowie über 1 000 Euro beziehen?

6. Wie hoch ist jeweils der Anteil von Frauen, die eine Altersrente bzw. eine
Erwerbsminderungsrente unterhalb des Niveaus der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung beziehen?

Wie hat sich dieser seit der Einführung dieser Leistung im Jahr 2003 ent-
wickelt?

7. Wie hoch ist jeweils der Anteil von Frauen, die eine Altersrente bzw. eine
Erwerbsminderungsrente unterhalb der Armutsrisikogrenze beziehen?

Wie hat sich dieser über die vergangenen zehn Jahre entwickelt, und wie ist
der Wiederanstieg der Armutsrisikoquote älterer Frauen aus Sicht der Bun-
desregierung zu erklären?

8. Wie viele Versicherungsjahre (alle rentenrechtlich relevanten Zeiten) wei-
sen Frauen (im Vergleich zu Männern, insgesamt und aufgeschlüsselt nach
Ost und West) durchschnittlich auf?

9. Wie viele Pflichtbeitragsjahre weisen Frauen (im Vergleich zu Männern,
insgesamt und aufgeschlüsselt nach Ost und West) durchschnittlich auf?

10. Über wie viel Alterseinkommen verfügen Frauen im Durchschnitt insge-
samt (im Vergleich zu Männern, Deutschland insgesamt und aufgeschlüsselt
nach Ost und West)?

11. Wie hat sich das durchschnittliche Alterseinkommen von Frauen in den ver-
gangenen zehn Jahren entwickelt (im Vergleich zu Männern, Deutschland
insgesamt und aufgeschlüsselt nach Ost und West)?

12. Wie stellt sich die Alterseinkommenssituation von Frauen und ihre Ent-
wicklung über die vergangenen zehn Jahre nach Haushaltstypen bzw. fami-
liärer Situation dar (verheiratete/verpartnerte, verwitwete, alleinstehende
Frauen, Frauen, die Kinder erzogen haben, Frauen, die keine Kinder erzo-
gen haben, Frauen, die vor 1992 Kinder erzogen haben, Frauen, die nach

1992 Kinder erzogen haben)?

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13. Wie werden sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Rentenan-
wartschaften von Frauen auf mittlere und längere Sicht voraussichtlich ent-
wickeln, und stellt diese Aussicht die Bundesregierung zufrieden, oder sieht
sie weiteren politischen Handlungsbedarf, und wenn ja, wo?

14. Wie hoch ist der Anteil der Frauen, die über eine Erwerbsminderungsrente
in Rente gehen?

Wie hat sich dieser in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte für
Deutschland insgesamt und aufgeschlüsselt nach Ost und West angeben)?

15. Wie hoch ist der durchschnittliche Rentenzahlbetrag einer vollen Erwerbs-
minderungsrente bei Frauen (im Vergleich zu Männern, insgesamt sowie
aufgeschlüsselt nach Ost und West)?

16. Wie hoch ist die Quote der Frauen, die mit Abschlägen in eine Erwerbsmin-
derungsrente gehen, und wie hoch in Eurobeträgen sind die Abschläge
durchschnittlich?

17. Wie hoch ist der durchschnittliche Zahlbetrag der Witwenrente aktuell, und
wie hat er sich in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

18. Wie hoch ist der Anteil der Frauen, bei denen eigenes Einkommen auf die
Hinterbliebenenrente angerechnet wird, wie hoch ist dieses Einkommen im
Durchschnitt, wie hat es sich in den vergangenen zehn Jahren entwickelt,
und um welchen Anteil bzw. welche Höhe wird die Witwenrente im Durch-
schnitt gekürzt?

19. Wie bewertet die Bundesregierung die im Ersten Gleichstellungsbericht der
Bundesregierung getroffene Aussage, dass „abgeleitete Ansprüche auf-
grund von vermehrt prekären Erwerbsverläufen auch von Männern, jedoch
auch aufgrund gestiegener Scheidungszahlen keine verlässliche Basis
für die Alterssicherung von Frauen mehr bieten“ (Bundestagsdrucksache
17/6240, S. 206), und welchen politischen Handlungsbedarf sieht sie?

20. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zur Verbreitung betrieb-
licher und privater Altersvorsorge (aufgeschlüsselt nach Riester-Renten und
anderen Formen privater Altersvorsorge) unter Frauen (in Deutschland ins-
gesamt und aufgeschlüsselt nach Ost und West)?

21. Wie hat sich der Anteil von Frauen, die über eine betriebliche oder private
Altersvorsorge (Riester-Rente oder eine andere Form der privaten Vorsorge)
verfügen, in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (in Deutschland ins-
gesamt und aufgeschlüsselt nach Ost und West)?

22. Wie hoch sind (auch im Vergleich zu Männern und aufgeschlüsselt nach Ost
und West) die durchschnittlichen Beiträge zu diesen Formen der Altersvor-
sorge (betriebliche Vorsorge, Riester-Rente, andere private Vorsorgever-
träge), wie hoch die Anwartschaften, die Frauen jeweils aus ihnen erzielen,
und wie haben sich diese Werte in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

23. Wie hoch ist unter den Frauen, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen
haben und unmittelbar förderberechtigt sind, der Anteil derer, die den Ver-
trag nur mit dem Mindestbeitrag von 60 Euro besparen, wie hoch der Anteil
derer, die nicht die vollen Zulagen ausschöpfen, und wie hoch der Anteil
derer, die ihren Vertrag gänzlich oder zeitweise ruhen lassen (insgesamt
sowie ausgeschlüsselt nach Ost und West)?

24. Welche Auswirkungen hat die 2001 beschlossene langfristige Absenkung
des Rentenniveaus auf die Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebe-
nenrenten von Frauen bisher, bis 2020 und bis 2030?
25. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, ob und inwieweit
es Frauen faktisch gelingt, die Niveauabsenkung in der gesetzlichen Ren-

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tenversicherung (GRV) über betriebliche und/oder private Vorsorge zu
kompensieren?

Wie groß schätzt sie den Anteil derer ein, denen dies nicht gelingt?

26. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die Kompensation der Absen-
kung des Rentenniveaus für Frauen wegen ihrer Unterrepräsentation bei der
betrieblichen Altersvorsorge und ihrer häufig nur geringen Eigenbeiträge zu
Riester-Verträgen besonders schwierig ist, und welchen Handlungsbedarf
leitet sie daraus ab?

27. Wie steht die Bundesregierung zu der ebenfalls im Ersten Gleichstellungs-
bericht der Bundesregierung getroffenen Aussage, „dass Frauen durch die
beschlossene Absenkung des Rentenniveaus in der GRV als erster Säule und
die politisch gewollte Verschiebung von der ersten Säule zur zweiten und
dritten Säule in der Alterssicherung überproportional betroffen sind, inso-
fern Elemente des sozialen Ausgleichs, z. B. für Kindererziehung und
Pflege, fast ausschließlich in der ersten Säule zu finden sind“ (ebd.), und
welche politischen Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

28. Wie stark sind Frauen bereits heute beim Zugang zur Altersrente von Ab-
schlägen betroffen (Anteil derer, die mit Abschlägen in eine Altersrente
bzw. Versichertenrente gehen, durchschnittliche Höhe der Abschläge), und
wie wird sich diese Betroffenheit aus Sicht der Bundesregierung im Zuge
der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiter entwickeln?

Erwerbsbeteiligung von Frauen

29. Wie hat sich die Erwerbsbeteiligung von Frauen in den vergangenen zehn
Jahren entwickelt, wie verteilen sich die Anteile erwerbstätiger Frauen auf
folgende Beschäftigungsformen: Vollzeit, Teilzeit ohne geringfügige Be-
schäftigung, geringfügige Beschäftigung (insgesamt sowie im Haupt- und
Nebenerwerb), Niedriglohnbeschäftigung, und wie haben sich die jeweili-
gen Anteile von Frauen an diesen Beschäftigungsformen in den vergange-
nen zehn Jahren entwickelt (bitte auch aufgeschlüsselt nach Ost und West
angeben)?

30. Welche durchschnittlichen Erwerbseinkommen erzielen Frauen jeweils in
den genannten Beschäftigungsformen (bitte auch aufgeschlüsselt nach Ost
und West angeben)?

Wie hoch ist jeweils der Anteil, der weniger als 50 Prozent, 50 bis 100 Pro-
zent, 100 bis 150 Prozent sowie über 150 Prozent des Durchschnittsver-
diensts erhält?

31. Wie hat sich die Erwerbsbeteiligung von Frauen in Vollzeitäquivalenten in
den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte auch aufgeschlüsselt nach
Ost und West angeben)?

32. Wie haben sich die effektiven wöchentlichen Arbeitsstunden von Frauen in
den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte auch aufgeschlüsselt nach
Ost und West angeben)?

33. Wie bewertet die Bundesregierung den Trend der Abnahme weiblicher Voll-
zeitbeschäftigung (bei steigender Erwerbsbeteiligung) aus rentenpolitischer
Sicht?

34. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zur Verbreitung und zu
den Ursachen unfreiwilliger Teilzeitbeschäftigung bei Frauen in Ost und
West, und wie will sie auf den verbreiteten Wunsch nach einer Ausweitung
der Arbeitszeiten reagieren?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9431

35. Wie hoch sind die Zahl und der Anteil von Selbständigen unter den erwerbs-
tätigen Frauen (auch im Vergleich zu Männern), und wie haben sich diese in
den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte auch aufgeschlüsselt nach
Ost und West angeben)?

36. Wie hoch ist der Anteil der Soloselbständigen unter den selbständigen
Frauen bzw. unter den erwerbstätigen Frauen insgesamt (bitte auch aufge-
schlüsselt nach Ost und West angeben)?

37. Wie hoch sind die absolute Zahl und der Anteil von selbständigen Frauen,
die nicht über die gesetzliche Rentenversicherung oder eine berufsständi-
sche Versorgung für das Alter abgesichert sind?

38. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Existenz, Art und
Weise und Höhe einer eventuellen anderen Absicherung für das Alter sei-
tens dieser Frauen?

Niedriglohn und Minijobs

39. Wie hoch ist der Anteil von Frauen, die unterhalb eines Stundenlohnes von
8,50 Euro, 10 Euro sowie auf der Höhe der Niedriglohnschwelle arbeiten
(auch im Vergleich zu Männern und aufgeschlüsselt nach Ost und West)?

40. Wie wirkt sich eine längerfristige Beschäftigung im Niedriglohnsektor auf
die Rente aus, und welcher Bruttostundenlohn müsste gesetzlich als Min-
destlohn vorgeschrieben und in der Praxis durchgesetzt werden, damit
Frauen (und Männer) nach 45 Jahren Vollzeitarbeit zu diesem Stundenlohn
einen Rentenanspruch oberhalb des Grundsicherungsniveaus erwerben kön-
nen?

41. Wie viele Frauen im Rentenbestand und im Rentenzugang profitieren der-
zeit von der Rente nach Mindestentgeltpunkten nach § 262 des Sechsten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI), wie hoch ist ihr Anteil verglichen mit
dem der Männer, und wie hoch ist durchschnittlich der Betrag, um den ihre
Rente nach dieser Regelung aufgewertet wird (bitte auch aufgeschlüsselt
nach Ost und West angeben)?

42. Wie viele Frauen würden nach aktuellem Stand von einer Entfristung der
Rente nach Mindestentgeltpunkten profitieren, und um wie viel Euro würde
ihre Rente durchschnittlich aufgewertet?

43. Wie viele Frauen arbeiten derzeit in einem Minijob (insgesamt sowie im
Haupt- und Nebenerwerb), wie hoch ist ihr Anteil an den minijobbenden Er-
werbstätigen (insgesamt sowie im Haupt- und Nebenerwerb), und wie lang
ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer im Minijob (bitte auch aufge-
schlüsselt nach Ost und West angeben)?

44. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Verbleib der Ar-
beitnehmerinnen, die ein Minijobarbeitsverhältnis beenden?

Wie viele landen erneut in einer geringfügigen Beschäftigung, wie viele in
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, wie viele im Niedriglohnsek-
tor, wie viele in der Arbeitslosigkeit, und wie viele in der Nichterwerbstä-
tigkeit (bitte in absoluten Zahlen und als Quote angeben)?

45. Wie hoch sind die Zahl und der Anteil der Minijobberinnen, die die Arbeit-
geberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch eigene Beiträge
aufstocken?

46. Mit welcher Quote rechnet die Bundesregierung bei der Einführung einer
verpflichtenden Beitragszahlung mit einer „Opt-out“-Option, wie sie sie of-

fenbar plant?

Drucksache 17/9431 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Hat die Bundesregierung andere bzw. neue Pläne zur Beitragszahlung in ge-
ringfügigen Beschäftigungsverhältnissen?

47. Welcher Rentenanspruch ergeben sich aus einer geringfügigen Beschäfti-
gung in Höhe von 400 Euro innerhalb eines Jahres jeweils bei Wahrnehmung
und Nichtwahrnehmung der Möglichkeit der freiwilligen Aufstockung der
Rentenbeiträge?

48. Welcher Rentenanspruch ergäbe sich rechnerisch aus einer geringfügigen
Beschäftigung in Höhe von 400 Euro jeweils bei Wahrnehmung und Nicht-
wahrnehmung der Möglichkeit der freiwilligen Aufstockung der Rentenbei-
träge, wenn diese über 45 Jahre ausgeübt werden würde?

49. Kann die Bundesregierung die im Ersten Gleichstellungsbericht der Bun-
desregierung genannten Zahlen bestätigen oder widerlegen, nach denen sich
„[a]us den Beiträgen für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in
Höhe von 400 Euro nach gegenwärtigem Recht rechnerisch nach 45 Er-
werbsjahren ein Rentenanspruch von monatlich 143,45 Euro (West) bzw.
127,26 Euro (Ost), bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (§ 5 II 2
SGB VI) und zusätzlicher Beitragsleistung eine Rente von 190,27 Euro
(West) bzw. 168,79 Euro (Ost)“ (ebd., S. 210) ergibt?

50. Welcher Rentenanspruch ergäbe sich rechnerisch aus einer Erwerbsbiogra-
fie, in der nach drei Jahren Kindererziehungszeit über zehn Jahre eine ge-
ringfügige Beschäftigung in Höhe von 400 Euro mit freiwilliger Beitrags-
zahlung sowie über zehn Jahre eine Teilzeitbeschäftigung von 20 Wochen-
stunden im Niedriglohnsektor ausgeübt würde?

51. Welcher Rentenanspruch ergäbe sich rechnerisch aus einer Erwerbsbiogra-
fie, in der nach drei Jahren Kindererziehungszeit über zehn Jahre eine ge-
ringfügige Beschäftigung in Höhe von 400 Euro mit freiwilliger Beitrags-
zahlung sowie über zehn Jahre eine Teilzeitbeschäftigung von 20 Wochen-
stunden zum Durchschnittslohn ausgeübt würde?

52. Welcher Rentenanspruch ergäbe sich rechnerisch aus einer Erwerbsbiogra-
fie, in der nach drei Jahren Kindererziehungszeit über zehn Jahre eine ge-
ringfügige Beschäftigung in Höhe von 400 Euro mit freiwilliger Beitrags-
zahlung sowie über 20 Jahre eine Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden)
zum Niedriglohn ausgeübt würde?

53. Welcher Rentenanspruch ergäbe sich rechnerisch aus einer Erwerbsbiogra-
fie, in der nach drei Jahren Kindererziehungszeit über zehn Jahre eine ge-
ringfügige Beschäftigung in Höhe von 400 Euro mit freiwilliger Beitrags-
zahlung sowie über 20 Jahre eine Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden)
zum Durchschnittslohn ausgeübt würde?

54. Welcher Rentenanspruch ergäbe sich rechnerisch aus einer Erwerbsbiogra-
fie, in der nach drei Jahren Kindererziehungszeit über zehn Jahre eine ge-
ringfügige Beschäftigung in Höhe von 400 Euro mit freiwilliger Beitrags-
zahlung sowie über 30 Jahre eine Teilzeitbeschäftigung von 20 Wochenstun-
den im Niedriglohnsektor ausgeübt würde?

55. Welcher Rentenanspruch ergäbe sich rechnerisch aus einer Erwerbsbiogra-
fie, in der nach drei Jahren Kindererziehungszeit über zehn Jahre eine ge-
ringfügige Beschäftigung in Höhe von 400 Euro mit freiwilliger Beitrags-
zahlung sowie über 30 Jahre eine Teilzeitbeschäftigung von 20 Wochenstun-
den zum Durchschnittslohn ausgeübt würde?

56. Welcher Rentenanspruch ergäbe sich rechnerisch aus einer Erwerbsbiogra-
fie, in der nach drei Jahren Kindererziehungszeit über 20 Jahre eine gering-
fügige Beschäftigung in Höhe von 400 Euro mit freiwilliger Beitragszah-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9431

lung sowie über zehn Jahre eine Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden)
zum Niedriglohn ausgeübt würde?

57. Welcher Rentenanspruch ergäbe sich rechnerisch aus einer Erwerbsbiogra-
fie, in der nach drei Jahren Kindererziehungszeit über 20 Jahre eine gering-
fügige Beschäftigung in Höhe von 400 Euro mit freiwilliger Beitragszah-
lung sowie über zehn Jahre eine Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden)
zum Durchschnittslohn ausgeübt würde?

58. Welcher Rentenanspruch ergäbe sich rechnerisch aus einer Erwerbsbiogra-
fie, in der nach drei Jahren Kindererziehungszeit über 20 Jahre eine gering-
fügige Beschäftigung in Höhe von 400 Euro mit freiwilliger Beitragszah-
lung sowie über 20 Jahre eine Teilzeitbeschäftigung von 20 Wochenstunden
zum Niedriglohn ausgeübt würde?

59. Welcher Rentenanspruch ergäbe sich rechnerisch aus einer Erwerbsbiogra-
fie, in der nach drei Jahren Kindererziehungszeit über 20 Jahre eine gering-
fügige Beschäftigung in Höhe von 400 Euro mit freiwilliger Beitragszah-
lung sowie über 20 Jahre eine Teilzeitbeschäftigung von 20 Wochenstunden
zum Durchschnittslohn ausgeübt würde?

60. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage im Ersten Gleichstellungs-
bericht der Bundesregierung, dass „[d]ie gegenwärtige Minijobstrategie
[…] aus der Perspektive der Geschlechtergleichstellung über den Lebens-
verlauf als desaströs bezeichnet werden“ muss (ebd., S. 155), und wie steht
sie zu der von der Sachverständigenkommission mit Nachdruck geforderten
„Abschaffung der Sonderstellung von geringfügigen Beschäftigungsver-
hältnissen“ (ebd., S. 242)?

61. Wie sind vor dem Hintergrund der aus der Fachwelt vielfach geäußerten
Kritik an Minijobs als Falle, Sackgasse etc. für Frauen und deren Alters-
sicherung Pläne zu bewerten, die Einkommensgrenze für Minijobs von
400 auf 450 Euro zu erhöhen?

62. Wie hoch sind die Anzahl und der Anteil minijobbender Altersrentenbezie-
herinnen, und wie haben sie sich in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Kindererziehung

63. Worin sieht die Bundesregierung die wichtigsten Hindernisse für die Ver-
einbarkeit von Beruf und Familie, und was tut sie, um diese zu überwinden?

64. Bei wie vielen GRV-Renten wurden zuletzt Leistungen für Kindererziehung
berücksichtigt, und wie hoch war der Monatsbetrag, den die Altersrentne-
rinnen durchschnittlich aus ihrer Kindererziehungsleistung bezogen?

65. Wie hoch war der Betrag bei Altersrentnerinnen, die ihre Kinder vor 1992
bzw. danach erzogen haben?

66. Bei wie vielen GRV-Renten wurden zuletzt Kinderberücksichtigungszeiten
gewertet, und wie hoch war der Monatsbetrag, den die Altersrentnerinnen
durchschnittlich aus diesen Zeiten bezogen?

67. Wie werden in anderen vergleichbaren EU-Ländern (etwa Frankreich,
Schweden, den Niederlanden oder Dänemark) Leistungen der Kindererzie-
hung in der Rente berücksichtigt, und welche anderen Wege gehen diese
Länder, um den Aufbau eigenständiger Alterssicherungsansprüche von
Frauen zu fördern (bitte für die einzelnen Länder darstellen)?

68. Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen, wie sie auch im Ersten
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erhoben werden, die Anerken-

nung von Pflegeleistungen den Leistungen der Kindererziehung gleichzu-
stellen, wie und wie weitreichend gefasst könnte eine solche Gleichstellung

Drucksache 17/9431 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gegebenenfalls aussehen, und plant die Bundesregierung eine etwaige
Gleichstellung in ihren renten- oder pflegerechtlichen Reformen?

Andere rentenpolitische Reformvorschläge

69. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, zur Stärkung der eigen-
ständigen Altersversorgung von Frauen bereits während der Ehe ein obliga-
torisches Rentensplitting durchzuführen, und welche Auswirkungen hätte
eine solche Verallgemeinerung des Rentensplittings auf die individuellen
Leistungsansprüche der Frauen sowie auf die Ausgaben der gesetzlichen
Rentenversicherung?

70. Wie steht die Bundesregierung zu dem von Barbara Riedmüller und Ulrike
Schmalreck in ihrer Studie „Eigenständige Alterssicherung von Frauen. Be-
standsaufnahme und Handlungsbedarf“ (WISO-Diskurs, April 2011) ge-
machten Vorschlag, dass die jährlichen Renteninformationen der Deutschen
Rentenversicherung auch Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Hin-
terbliebenenrente beinhalten sollten, weil Frauen diese Ansprüche häufig
überschätzten?

71. Inwiefern sind bzw. waren Alterssicherung und Altersarmut von Frauen
Thema des Regierungsdialogs Rente?

72. Wie begegnet die Bundesregierung dem im Ersten Gleichstellungsbericht
der Bundesregierung erhobenen Vorwurf, „dass eine Rentenpolitik, die – wie
im Koalitionsvertrag von 2009 als Ziel formuliert – (nur) diejenigen Versi-
cherten, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet haben, vor Armut im Alter
schützen will, die Lebensverläufe von Frauen nach wie vor zu wenig im
Blick hat“ (Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 211)?

73. Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der ebenfalls im Ersten Gleichstel-
lungsbericht der Bundesregierung getroffenen Aussage, dass „aus der
Gleichstellungsperspektive eine starke erste Säule der Alterssicherung von
zentraler Bedeutung“ ist und „[e]in weiterer Ausbau der betrieblichen und
privaten Altersvorsorge zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung […]
die Kluft zwischen der Altersversorgung von Männern und Frauen dagegen
unter sonst konstanten Bedingungen weiter vergrößern“ wird (Bundestags-
drucksache 17/6240, S. 225 f.)?

74. Wie viele Frauen würden von der von der Bundesministerin Dr. Ursula von
der Leyen vorgeschlagenen Zuschussrente profitieren, und um wie viel
würde der Zahlbetrag ihrer Rente durchschnittlich steigen?

75. Wie stellen sich diese Effekte im Vergleich zu den Effekten einer Entfris-
tung der Rente nach Mindestentgeltpunkten (§ 262 SGB VI) dar, differen-
ziert nach Höhe der Rente und durchschnittlichen Entgeltpunkten?

76. Mit welchen Kosten der Zuschussrente rechnet die Bundesregierung kurz-,
mittel- und langfristig unter welchen Annahmen?

77. Wie steht die Bundesregierung zu der u. a. vom Deutschen Gewerkschafts-
bund, aber auch vom Sozialbeirat geäußerten Kritik an der geplanten Zu-
schussrente, dass aufgrund der restriktiven Anspruchsbedingungen hin-
sichtlich der Versicherungsjahre und Zeiten der privaten oder betrieblichen
Vorsorge nur sehr wenige Versicherte in den Genuss des Rentenzuschusses
kommen würden (Bundestagsdrucksache 17/7770, S. 80), und für wie er-
folgversprechend hält sie das Instrument vor diesem Hintergrund für die Be-
kämpfung von Altersarmut insbesondere von Frauen?

78. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass es aufgrund ihrer Unterrepräsen-

tation bei der privaten und vor allem betrieblichen Altersvorsorge insbeson-
dere für Frauen schwierig werden dürfte, die Anspruchsvoraussetzungen für

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9431

die Zuschussrente zu erfüllen – und das, wo gerade Frauen eine Auf-
stockung ihrer Renten besonders nötig hätten?

79. Wie steht die Bundesregierung zu der u. a. vom Sozialbeirat in seinem Gut-
achten zum Rentenversicherungsbericht 2011 geäußerten Kritik, dass die
Zuschussrente Anreize setzen würde, statt Voll- nur Teilzeit zu arbeiten
(Bundestagsdrucksache 17/7770, S. 80)?

80. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der in ihrer Antwort auf die
Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Altersarmut in
Deutschland“ getroffenen Aussage, dass bei Reformen „darauf zu achten
sein [wird], dass von der Alterssicherung keine Anreize ausgehen, kinder-
erziehungsbedingte Lücken in den Erwerbsbiografien zu vergrößern und
damit die eigenständige Alterssicherung von Frauen zu gefährden“ (Bun-
destagsdrucksache 17/6317, S. 89) die Anreize zur Ausdehnung kinderer-
ziehungsbedingter Lücken, die durch das Betreuungsgeld, das die Bundes-
regierung 2013 einführen will, gesetzt werden?

Berlin, den 25. April 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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