BT-Drucksache 17/11656

Strompreiserhöhung aussetzen - Faire Strompreise für alle

Vom 28. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11656
17. Wahlperiode 28. 11. 2012

Antrag
der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Kirsten Tackmann,
Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Matthias W. Birkwald,
Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Heidrun
Dittrich, Klaus Ernst, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Katrin Kunert,
Sabine Leidig, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Cornelia
Möhring, Kornelia Möller, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers,
Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kersten Steinke, Sabine Stüber,
Alexander Süßmair, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Strompreiserhöhung aussetzen – Faire Strompreise für alle

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Zahlreiche Stromkonzerne haben für das kommende Jahr Preiserhöhungen mit-
geteilt – in der Spitze bis zu 32 Prozent. Dabei stellen steigende Energiepreise
seit langem für Haushalte mit Durchschnittseinkommen eine enorme Belastung
dar und führen insbesondere bei Haushalten mit geringem Einkommen zu finan-
ziellen Problemen, die zu Stromsperren führen können, von denen nach Anga-
ben der Bundesnetzagentur im Jahr 2011 312 000 verhängt wurden. Nach Anga-
ben des Statistischen Bundesamtes haben sich die Preise für eine Kilowattstunde
schon in den letzten zwölf Jahren fast verdoppelt.

In dieser Zeit stiegen die Gewinne der großen Energiekonzerne: E.ON, RWE
und EnBW haben von 2002 bis 2009 über 100 Mrd. Euro Gewinne eingefah-
ren. Allein 2009 lag der Gewinn bei über 23 Mrd. Euro.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– zum 1. Januar 2013 ein Moratorium zur Aussetzung der angekündigten An-
hebung von Strompreisen bis zum Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen
Regelung zur Gestaltung der Strompreise zu verhängen;

– zu prüfen, ob bei Nachweis von durch das Preismoratorium entstandenen
Liquiditätsengpässen bei kommunalen Stadtwerken und Energiegenossen-
schaften Bürgschaften des Bundes eingesetzt werden können;
– innerhalb von drei Monaten eine gesetzliche Regelung vorzulegen, durch
die die Strompreise sozial verträglich und ökologisch nachhaltig rückwir-
kend zum 1. Januar 2013 geregelt werden können.

Berlin, den 28. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 17/11656 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Ein nicht geringer Teil der Preissteigerung bei Strom geht auf die Privilegierung
der Großindustrie und der Energiekonzerne zu Lasten und auf Kosten der priva-
ten Stromkundinnen und Stromkunden und kleinen Unternehmen zurück. Als
Beispiele für die einseitige Verteilung der Kosten seien hier nur die EEG-Um-
lage (EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz), die Stromsteuer, die Netzentgelte
oder die vorgesehene Übernahme von Haftungsrisiken für Netzbetreiber durch
die Verbraucherinnen und Verbraucher genannt.

Außerdem wird die an der Strombörse durch erneuerbare Energien erzielte
Preissenkung nicht adäquat an die Endkunden weitergegeben. Stattdessen orga-
nisieren sich die Energieversorger Sonderprofite. Hier liegt ein offensichtliches
Marktversagen vor. Die Aufforderung des Bundesministers für Wirtschaft und
Technologie und des Bundeskartellamtes an die Endkundinnen und Endkun-
den, häufiger den Stromanbieter zu wechseln, geht an dieser Realität vorbei.

Angesichts dieser Situation dient ein sofortiges Strompreismoratorium dazu,
weitere soziale Härten zu verhindern. Allerdings ist im Falle der kommunalen
Stadtwerke und der Energiegenossenschaften zu prüfen, inwiefern eine staat-
liche Bürgschaft für eventuelle Ausfälle durch das Moratorium bereitgestellt
werden muss, bis durch ein Gesetz ein Konzept für eine sozial verträgliche und
ökologisch nachhaltige Strompreisgestaltung vorgelegt wird.

Bei diesem Konzept muss u. a. über die Wiedereinführung der staatlichen Preis-
aufsicht, den Verzicht auf die Stromsteuer im Umfang der Erhöhung der EEG-
Umlage und über die Beseitigung der Privilegierung der Großindustrie – ab-
gesehen von Ausnahmen – entschieden werden.

Energieversorgung als Grundvoraussetzung für eine Teilhabe am gesellschaft-
lichen Leben gehört zur Daseinsvorsorge und muss als soziales Recht durch ge-
eignete Regelungen verankert und jederzeit gewährleistet werden. Daher muss
die Energiewende sozial ausgestaltet werden. Insbesondere einkommens-
schwache Haushalte sind zu schützen.

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