Vom 7. November 2012
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11331
17. Wahlperiode 07. 11. 2012
Antrag
der Abgeordneten Thomas Oppermann, Christian Lange (Backnang),
Petra Ernstberger, Gabriele Fograscher, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Michael
Hartmann (Wackernheim), Frank Hofmann (Volkach), Daniela Kolbe (Leipzig),
Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Kirsten Lühmann, Gerold Reichenbach,
Sonja Steffen, Rüdiger Veit, Dr. Dieter Wiefelspütz, Dr. Frank-Walter Steinmeier
und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic,
Sven-Christian Kindler, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth
(Augsburg), Beate Walter-Rosenheimer, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Transparenz bei Nebeneinkünften herstellen durch Veröffentlichungspflicht
auf Euro und Cent
Der Bundestag wolle beschließen:
§ 3 der Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Verhaltens-
regeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages) wird wie folgt geändert:
Die Sätze 2 bis 5 werden aufgehoben.
Berlin, den 6. November 2012
Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion
Begründung
Durch die Aufhebung der Sätze 2 bis 5 werden Nebentätigkeiten von Mitglie-
dern des Deutschen Bundestages zukünftig auf Euro und Cent genau veröffent-
licht.
Ein gleichlautender Antrag wurde bereits in der Sitzung der Kommission des
Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten am 18. Oktober 2012 ge-
stellt. Aufgrund der Weigerung des Vorsitzenden der Kommission, Abstim-
mungen über diesen Antrag sowie einen Hilfsantrag über die Einführung von
zehn zusätzlichen Stufen durchzuführen, wird nun das Plenum des Deutschen
Bundestages mit dem Antrag befasst.