BT-Drucksache 16/4957

Schutz vor Passivrauchen im Deutschen Bundestag direkt umsetzen

Vom 3. April 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4957
16. Wahlperiode 03. 04. 2007

Antrag
der Abgeordneten Birgitt Bender, Bärbel Höhn, Volker Beck (Köln), Irmingard
Schewe-Gerigk, Ulrike Höfken, Dr. Harald Terpe, Cornelia Behm, Grietje Bettin,
Alexander Bonde, Ekin Deligöz, Dr. Uschi Eid, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt,
Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Ute Koczy, Renate Künast, Fritz Kuhn,
Undine Kurth (Quedlinburg), Monika Lazar, Dr. Reinhard Loske, Nicole Maisch,
Kerstin Müller (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Krista Sager, Elisabeth
Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Hans-Christian Ströbele,
Jürgen Trittin, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schutz vor Passivrauchen im Deutschen Bundestag direkt umsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert den Bundestagspräsidenten auf, umgehend die
Hausordnung des Deutschen Bundestages zu ergänzen, um alle Beschäftigten
des Deutschen Bundestages, der Fraktionen, der Bundestagsabgeordneten, der
Gastronomie und von externen Dienstleistern sowie alle weiteren Zutrittsbe-
rechtigten vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen und hierfür die
Hausordnung des Bundestages wie folgt zu ändern:

1. In § 4 wird folgender Absatz 2 neu eingefügt:

„(2) In allen Gebäuden des Deutschen Bundestages im Sinne des § 1 gilt
zum Schutz der Beschäftigten und aller Zutrittsberechtigten ein Rauchver-
bot.“

2. Die Absätze 2 bis 5 werden die Absätze 3 bis 6.

Berlin, 3. April 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung
Verschiedene Initiativen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einem
wirksamen Schutz vor Passivrauchen im Bundestag haben im Ältestenrat bisher
zu keinem konkreten Ergebnis geführt. Dies ist nicht länger hinnehmbar. Der
Deutsche Bundestag sollte seiner Vorbildfunktion gerecht werden und mit
gutem Beispiel vorangehen. Bereits heute können Neuregelungen in der Haus-
ordnung verabredet werden. Es besteht keine Notwendigkeit, auf das Inkraft-

Drucksache 16/4957 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
treten des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zum Schutz
vor Passivrauchen in Behörden des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln zu
warten. Gehandelt werden sollte heute und nicht erst im September 2007.

Behauptungen, in den gastronomischen Einrichtungen des Bundestages könne
das Verbot nicht eingeführt werden, weil dort das Gaststättengesetz des Landes
Berlin gelte, sind unrichtig. Selbstverständlich könnte der Bundestag, wenn er
selbst Betreiber der Gastronomie wäre, diese rauchfrei betreiben – wie dies auch
schon jetzt verschiedene Berliner Gastwirte tun. Er ist daher nicht gehindert,
derartiges mit den Betreibern der Kantinen, Cafeterien und Restaurants zu ver-
einbaren (vergleiche § 8 Abs. 4 der Hausordnung), soweit die jetzigen Verträge
einer sofortigen Regelung überhaupt entgegenstehen sollten.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.