1. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 314
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Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens, Nachbesserungsansprüche, unangemessene Benachteiligung, Klärungsbedürftigkeit, Verbesserung des Umtauschverhältnisses, Spruchverfahrensgesetz, aktienrechtliches Spruchverfahren, Eintragung der Verschmelzung, Rechtsbeschwerde, Mitgliedschaftsrechte, Genossenschaftsanteil, Erwerb der Mitgliedschaft, Verschmelzungsvertrag, Übertragung des Geschäftsguthabens, Statthaftigkeit, Beendigung der Mitgliedschaft, Rechtliches Gehör, Genossenschaftsgesetz, Verschmelzung von Genossenschaften, Verkehrsfähigkeit
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Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens, Nachbesserungsansprüche, unangemessene Benachteiligung, Klärungsbedürftigkeit, Verbesserung des Umtauschverhältnisses, Spruchverfahrensgesetz, aktienrechtliches Spruchverfahren, Eintragung der Verschmelzung, Rechtsbeschwerde, Mitgliedschaftsrechte, Genossenschaftsanteil, Erwerb der Mitgliedschaft, Verschmelzungsvertrag, Übertragung des Geschäftsguthabens, Statthaftigkeit, Beendigung der Mitgliedschaft, Rechtliches Gehör, Genossenschaftsgesetz, Verschmelzung von Genossenschaften, Verkehrsfähigkeit
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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09.02.2024
BayObLG 1. Zivilsenat
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG, Entscheidung vom 09.02.2024, Az. 101 W 169/23 (REWIS RS 2024, 314)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 314
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