Aktenzeichen 101 ZBR 97/20

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RCN:
RCNLMQS7CR49Z34CPY

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BayObLG München: Entscheidung vom 18.05.2022

Abfindung, Eintragung, Gesellschaft, Kaufpreis, Beschwerde, Barabfindung, Kaufvertrag, Beschwerdeverfahren, Immobilienfonds, Hauptversammlung, Plausibilisierung, Aufsichtsrat, Bewertung, Vergleich, Zeitpunkt der Entscheidung, angemessene Abfindung, wirtschaftliche Lage

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