Aktenzeichen VIII ZR 49/19

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RCN9A9NSCEFBNTZGC7

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.04.2021

Erwerb eines Reitpferds auf einer Auktion: Vorliegen einer öffentlich zugänglichen Versteigerung; Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln; rechtsgeschäftliches Handeln einer natürlichen Person als Verbraucherhandeln

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZR 49/19
Bundesgerichtshof, VIII ZR 49/19, 07.04.2021.
Az. 2 U 98/18
Oberlandesgericht Hamm, 2 U 98/18, 28.01.2019.
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