Aktenzeichen 101 W 169/23

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RCNRVRBTKP7D8GNXSG

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BayObLG: Entscheidung vom 09.02.2024

Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens, Nachbesserungsansprüche, unangemessene Benachteiligung, Klärungsbedürftigkeit, Verbesserung des Umtauschverhältnisses, Spruchverfahrensgesetz, aktienrechtliches Spruchverfahren, Eintragung der Verschmelzung, Rechtsbeschwerde, Mitgliedschaftsrechte, Genossenschaftsanteil, Erwerb der Mitgliedschaft, Verschmelzungsvertrag, Übertragung des Geschäftsguthabens, Statthaftigkeit, Beendigung der Mitgliedschaft, Rechtliches Gehör, Genossenschaftsgesetz, Verschmelzung von Genossenschaften, Verkehrsfähigkeit

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