Aktenzeichen 2 BvR 1183/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20101115.2bvr118309
RCN:
RCN58RJEJ48WB9VAM2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 15.11.2010

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Vorenthalten von Stellungnahmen der Gegenseite im gerichtlichen Verfahren - Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse bzgl Maßnahmen im Rahmen des U-Haft-Vollzugs

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