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Die Anhörungsrüge der Beklagten gegen das Urteil des Senats vom 9. August 2022 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die zulässige Anhörungsrüge hat in der Sache keinen Erfolg. Das Urteil des Senats vom 9. August 2022 verletzt den Anspruch der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht.
Die Gerichte sind nach Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des [X.] auch ausdrücklich zu bescheiden ([X.] 96, 205, 216 f.; [X.], Beschluss vom 24. Februar 2005 - [X.], NJW 2005, 1432, 1433).
Der Senat hat die schriftlichen und mündlichen Ausführungen der Beklagten in der Revisionsinstanz in vollem Umfang zur Kenntnis genommen und erwogen, insbesondere ihr Vorbringen zu den Möglichkeiten der Klägerin, die [X.] zu überprüfen. Unter Berücksichtigung dieses Vorbringens sowie der Interessen der [X.] und der Beklagten hat der Senat die Rechtsansicht der Beklagten nicht geteilt.
[X.] |
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von [X.] |
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[X.] |
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Klein |
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Linder |
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Meta
13.10.2022
Bundesgerichtshof 6. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZR
vorgehend BGH, 9. August 2022, Az: VI ZR 1244/20, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.10.2022, Az. VI ZR 1244/20 (REWIS RS 2022, 5996)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 5996 MDR 2022, 1282-1283 REWIS RS 2022, 5996
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, VI ZR 1244/20, 13.10.2022.
Bundesgerichtshof, VI ZR 1244/20, 09.08.2022.
Oberlandesgericht Köln, 15 U 309/19, 27.08.2020.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
XI ZB 4/22 (Bundesgerichtshof)
Rechtsbeschwerdeverfahren: Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer in Beschwerdeinstanz erhobenen Anhörungsrüge
VI ZR 277/22 (Bundesgerichtshof)
II ZR 94/21 (Bundesgerichtshof)
VI ZR 105/21 (Bundesgerichtshof)
VIII ZR 5/22 (Bundesgerichtshof)