Aktenzeichen VI ZR 128/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:041218UVIZR128.18.0
RCN:
RCN4NAMDSEPUV68TVM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.12.2018

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wahre Tatsachenbehauptungen: Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber einem Dritten; Anwendbarkeit der Kerntheorie

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 128/18
Bundesgerichtshof, VI ZR 128/18, 04.12.2018.
Az. 7 U 175/16
Hanseatisches Oberlandesgericht, 7 U 175/16, 20.03.2018.
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