Bundespatentgericht, Urteil vom 16.09.2022, Az. 4 Ni 12/21 (EP), 4 Ni 27/22 (EP)

4. Senat | REWIS RS 2022, 7883

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Tenor

In der Patentnichtigkeitssache

betreffend das europäische Patent EP 2 102 619
([X.] 2007 050 310)

hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des [X.] auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 16. September 2022 durch die Vorsitzende Richterin [X.] sowie [X.], [X.], [X.] und Dipl.-Phys. Univ. Dr. Haupt

I. Das europäische Patent 2 102 619wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass seine Ansprüche die folgende Fassung erhalten:

[X.] transition mode device for use in a predictive-type sound signal codec for producing a transition mode excitation [X.] an adaptive [X.] excitation in [X.] in the sound signal, comprising:

an [X.] a [X.] index; and

a transition mode [X.] for generating a set of codevectors independent from past excitation, the transition mode [X.] being responsive to the [X.] index for generating, in [X.], [X.] excitation;

wherein the transition mode [X.] comprises a [X.] of glottal impulse shapes.

2. A transition mode device as defined in claim 1, wherein the sound signal comprises a speech signal [X.] frame is selected from the group consisting of a frame comprising a voiced onset, and a frame comprising a transition between two different voiced sounds.

3. A transition mode device as defined in claim 1, wherein [X.] comprises a plurality of subframes, [X.] mode [X.] is used in a first part of [X.] and a predictive-type [X.] of the predictive-type codec is used in a second part of [X.].

4. A transition mode device as defined in claim 1, wherein [X.] comprises a plurality of subframes, [X.] mode [X.] is used only in [X.] frame.

5. A transition mode device as defined in [X.], comprising means for producing in [X.], [X.] an innovation [X.] component.

6. A transition mode device as defined in claim 1, wherein [X.] impulse shapes includes a predetermined number of different shapes of glottal impulses, and wherein each shape of glottal impulse is positioned at a plurality of different positions in [X.] impulse shapes.

7. A transition mode device as defined in [X.], wherein [X.] impulse shapes comprises a generator of codevectors containing only one non-zero element and a shaping filter for processing the codevectors containing only one non-zero element to produce codevectors representing glottal impulse shapes centered at different positions.

8. A transition mode device as defined in [X.], wherein [X.] comprises a plurality of subframes, [X.] impulse shapes further comprises a repetition filter positioned downstream of the shaping filter for repeating, when there are more than one glottal impulse per subframe, [X.] impulse shape after a pitch period has elapsed.

9. A transition mode device as defined in [X.], wherein [X.] impulse shapes comprise first and last samples wherein a predetermined number of the first and last samples are truncated.

10. An encoder device for generating a transition mode excitation [X.] an adaptive [X.] excitation in [X.] in a sound signal, comprising:

a generator of a [X.] search target signal;

a transition mode [X.] for generating a set of codevectors independent from past excitation, wherein the codevectors of said set each corresponds to a respective transition mode excitation [X.] mode [X.] comprises a [X.] of glottal impulse shapes;

a searcher of the transition mode [X.] for finding the codevector of said set corresponding to a transition mode excitation optimally corresponding to the [X.] search target signal.

1[X.]n [X.] in [X.], wherein the searcher applies a given criterion to every glottal impulse shape of [X.] impulse shapes and finds as the codevector optimally corresponding to the [X.] search target signal the codevector of the set corresponding to a maximum value of said criterion.

12. An [X.] in [X.], wherein the searcher identifies the found codevector by means of transition mode parameters selected from the group consisting of a transition mode configuration identification, [X.] impulse shape, a position of [X.] impulse shape centre in the found codevector, a transition mode gain, a sign of the transition mode gain and a closed-loop pitch period.

13. An [X.] in [X.], wherein the sound signal comprises a speech signal [X.] frame is selected from the group consisting of a frame comprising a voiced onset, and a frame comprising a transition between two different voiced sounds.

14. An [X.] in [X.], wherein [X.] comprises a plurality of subframes, [X.] mode [X.] in a first part of [X.] and a predictive-type [X.] of the encoder device in a second part of [X.].

15. An [X.] in [X.], wherein [X.] comprises a plurality of subframes, [X.] mode [X.] is used only in [X.] frame.

16. An [X.] in [X.], comprising means for producing, in [X.], [X.] an innovation [X.] component.

17. An [X.] in [X.], wherein [X.] impulse shapes includes a predetermined number of different shapes of glottal impulses, and wherein each shape of glottal impulse is positioned at a plurality of different positions in [X.] impulse shapes.

18. An [X.] in claim 17, wherein [X.] impulse shapes comprises a generator of codevectors containing only one non-zero element and a shaping filter for processing the codevectors containing only one non-zero element to produce codevectors representing glottal impulse shapes centered at different positions.

19. An [X.] in [X.], [X.]:

a generator of an innovation [X.] search target signal;

an innovation [X.] for generating a set of innovation codevectors each corresponding to a respective innovation excitation;

a searcher of the innovation [X.] for finding the innovation codevector of said set corresponding to an innovation excitation optimally corresponding to the innovation [X.] search target signal; and

an adder of the transition mode excitation and the innovation excitation to produce a global excitation for a sound signal synthesis filter;

wherein [X.] comprises a plurality of subframes and wherein, depending on where [X.] impulse or impulses are located in [X.], the encoder device comprises means for encoding [X.] using at least one of the transition mode [X.], the adaptive [X.] and the innovation [X.].

20. A decoder device comprising the transition mode device as defined in any one of claims 1 to 9, for producing the transition mode excitation [X.] the adaptive [X.] excitation in [X.] in the sound signal.

2[X.] decoder device as defined in claim 20, [X.]:

an [X.] an innovation [X.] index;

an innovation [X.] for generating a set of innovation codevectors, the innovation [X.] being responsive to the innovation [X.] index for generating in [X.] [X.] an innovation excitation;

an adder of the transition mode excitation and the innovation excitation to produce a global excitation for a sound signal synthesis filter.

22. A transition mode method for use in a predictive-type sound signal codec for producing a transition mode excitation [X.] an adaptive [X.] excitation in [X.] in the sound signal, comprising:

providing a transition mode [X.] for generating a set of codevectors independent from past excitation, wherein the transition mode [X.] comprises a [X.] of glottal impulse shapes;

supplying a [X.] index to the transition mode [X.]; and

generating by means of the transition mode [X.] and in response to the [X.] index, [X.] excitation.

23. A transition mode method as defined in claim 22, [X.] comprises selecting the transition frame from the group consisting of a frame comprising a voiced onset, and a frame comprising a transition between two different voiced sounds.

24. A transition mode method as defined in claim 22, wherein [X.] comprises a plurality of subframes, and said method comprises using the transition mode [X.] in a first part of [X.] and a predictive-type [X.] of the predictive-type codec in a second part of [X.].

25. A transition mode method as defined in claim 22, wherein [X.] comprises a plurality of subframes, and wherein said method comprises using the transition mode [X.] in [X.] frame.

26. A transition mode method as defined in [X.], comprising producing, in [X.], [X.] an innovation [X.] component.

27. A transition mode method as defined in claim 22, wherein [X.] impulse shapes includes a predetermined number of different shapes of glottal impulses, [X.] mode method comprises forming in [X.] impulse shapes a plurality of different codevectors by positioning each shape of glottal impulse at a plurality of different positions in the codevector.

28. A transition mode method as defined in claim 27, comprising, in [X.] impulse shapes, generating codevectors containing only one non-zero element and processing through a shaping filter the codevectors containing only one non-zero element to produce codevectors representing glottal impulse shapes centered at different positions.

29. An [X.] excitation [X.] an adaptive [X.] excitation in [X.] in a sound signal, comprising:

generating a [X.] search target signal;

providing a transition mode [X.] for generating a set of codevectors independent from past excitation, the codevectors of said set each corresponding to a respective transition mode excitation, wherein the transition mode [X.] comprises a [X.] of glottal impulse shapes;

searching the transition mode [X.] for finding the codevector of said set corresponding to a transition mode excitation optimally corresponding to the [X.] search target signal.

30. An encoding method as defined in claim 29, [X.] mode [X.] comprises applying a given criterion to every glottal impulse shape of [X.] impulse shapes and finding as the codevector optimally corresponding to the [X.] search target signal the codevector of the set corresponding to a maximum value of said criterion.

3[X.]n encoding method as defined in claim 29, [X.] further comprises selecting the transition frame from the group consisting of a frame comprising a voiced onset and a frame comprising a transition between two different voiced sounds.

32. An encoding method as defined in claim 29, wherein [X.] comprises a plurality of subframes, and [X.] mode [X.] comprises searching the transition mode [X.] in a first part of [X.] and searching a predictive-type [X.] of the encoder device in a second part of [X.].

33. An encoding method as defined in claim 29, wherein [X.] comprises a plurality of subframes, and wherein said method comprises using the transition mode [X.] in [X.] frame.

34. An encoding method as defined in claim 33, comprising producing, in [X.], [X.] an innovation [X.] component.

35. An encoding method as defined in claim 29, wherein [X.] impulse shapes includes a predetermined number of different shapes of glottal impulses, and the encoding method comprises forming a plurality of different codevectors of [X.] impulse shapes by positioning each shape of glottal impulse at a plurality of different positions in the codevectors.

36. An encoding method as defined in claim 35, wherein generating in [X.]-impulse-shape [X.] the set of codevectors independent from past excitation comprises generating codevectors containing only one non-zero element and processing through a shaping filter the codevectors containing only one non-zero element to produce codevectors representing glottal impulse shapes centered at different positions.

37. An encoding method as defined in claim 29, [X.]:

generating an innovation [X.] search target signal;

providing an innovation [X.] for generating a set of innovation codevectors each corresponding to a respective innovation excitation;

searching the innovation [X.] for finding the innovation codevector of said set corresponding to an innovation excitation optimally corresponding to the innovation [X.] search target signal; and

adding the transition mode excitation and the innovation excitation to produce a global excitation for a sound signal synthesis filter;

wherein [X.] comprises a plurality of subframes and wherein, depending on where [X.] impulse or impulses are located in [X.], the encoding method comprises encoding [X.] using at least one of the transition mode [X.], the adaptive [X.] and the innovation [X.].

38. A decoding method comprising the transition method as defined in any one of claims 22 to 28 for producing the transition mode excitation [X.] the adaptive [X.] excitation in [X.] in the sound signal.

39. A decoding method as defined in [X.], [X.]:

providing an innovation [X.] for generating a set of innovation codevectors;

supplying an innovation [X.] index to the innovation [X.];

generating, by means of the innovation [X.] and in response to the innovation [X.] index, [X.] an innovation excitation; and

adding the transition mode excitation and the innovation excitation to produce a global excitation for a sound signal synthesis filter.

II. Die weitergehenden Klagen werden abgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen 75 % und die Beklagte 25 %.
IV. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
V. Der Streitwert wird für die Nichtigkeitsklage der Klägerin zu 1 auf375.000,-- Euro und für die Nichtigkeitsklage der Klägerin zu 2 auf 4.375.000,-- Euro festgesetzt.

Tatbestand

1

[X.] richtet sich gegen das u. a. mit Wirkung für die [X.] erteilte [X.] Patent 2 102 619, das auf die internationale Anmeldung PCT/[X.]/001896 (offengelegt als [X.]) zurückgeht, am 24. Oktober 2007 unter Inanspruchnahme der Priorität der [X.] 853749 vom 24. Oktober 2006 angemeldet und dessen [X.]rteilung am 22. März 2017 veröffentlicht worden ist. Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des im [X.] des [X.] mit der Bezeichnung „Verfahren und [X.]inrichtung zur Codierung von Übergangsrahmen in [X.]“ eingetragenen [X.]s, das dort unter dem Aktenzeichen [X.] 2007 050 310 geführt wird.

2

Das [X.] umfasst in seiner erteilten Fassung 39 Ansprüche mit den nebengeordneten [X.] 1, 10 und 20, den nebengeordneten [X.] 22, 29 und 38 sowie den abhängigen Ansprüchen 2 bis 9, 11 bis 19, 21, 23 bis 28,30 bis 37 und 39, die alle direkt oder indirekt auf die Ansprüche 1, 10, 20, 22, 29 und 38 rückbezogen sind.

3

Die Klägerin zu 1 greift das [X.] – und im Weiteren alle von der Beklagten mit [X.] verteidigten, geänderten Fassungen –im Umfang der Ansprüche 1, 10 und 29 sowie der [X.], 3, 13, 14, 31 und 32 an, die Klägerin zu 2 in vollem Umfang. Die Klägerinnenmachen den [X.] der mangelnden Patentfähigkeit wegen fehlender Neuheit und erfinderischer Tätigkeit geltend, die Klägerin zu 2 führt zudem den [X.] der nichtausführbaren Offenbarung an.

4

Die Beklagte verteidigt das [X.] in der erteilten Fassung sowie in geänderten Fassungen zuletzt mit16 [X.].

5

Die Ansprüche 1 und 10 in der erteilten Fassung lauten in der [X.] Übersetzung und in der maßgeblichen Verfahrenssprache [X.]nglisch mit hinzugefügter Merkmalsgliederung wie folgt:

6

Anspruch 1

7
1. Übergangsmodus-[X.]inrichtung zur Verwendung in einem [X.]-Codec vom [X.]
8

A transition mode device for use in a predictive-type sound signal codec

9
1.1 zum [X.]rzeugen einer Übergangsmodus-Anregung, die eine adaptive [X.] ersetzt

for producing a transition mode excitation [X.] an adaptive codebook excitation

1.1.1 in einem Übergangsrahmen und/oder mindestens einem Rahmen, der auf den Übergang in dem [X.] folgt, mit:

in a transition frame and/or at least one frame following the transition in the sound signal, comprising:

1.2 einem [X.]ingang für den [X.]mpfang eines [X.] und

an input for receiving a codebook index; and

1.3 einem Übergangsmodus-Codebuch zum [X.]rzeugen eines Satzes von Codevektoren unabhängig von einer früheren Anregung,

a transition mode codebook for generating a set of codevectors independent from past excitation,

1.3.1 wobei das Übergangsmodus-Codebuch auf den Codebuch-Index reagiert, um in dem Übergangsrahmen und/oder dem mindestens einen Rahmen, der auf den Übergang folgt, einen der Codevektoren des Satzes zu erzeugen, welcher der Übergangsmodus-Anregung entspricht,

the transition mode codebook being responsive to the codebook index for generating, in [X.], [X.];

1.3.2 wobei das Übergangsmodus-Codebuch ein Codebuch von glottalen Impulsformen aufweist.

wherein the transition mode codebook comprises a codebook of glottal impulse shapes.

Anspruch 10

10. Codiereinrichtung

An encoder device

10.1 zum [X.]rzeugen einer Übergangsmodus-Anregung, die eine adaptive [X.] ersetzt

for generating a transition mode excitation [X.] an adaptive codebook excitation

10.1.1 in einem Übergangsrahmen und/oder mindestens einem Rahmen, der auf den Übergang in einem [X.] folgt, mit:

in a transition frame and/or at least one frame following the transition in a sound signal, comprising:

10.2 einem [X.]rzeuger eines [X.]s,

a generator of a codebook search target signal;

10.3 einem Übergangsmodus-Codebuch zum [X.]rzeugen eines Satzes von Codevektoren unabhängig von einer früheren Anregung,

a transition mode codebook for generating a set of codevectors independent from past excitation,

10.3.1 wobei die Codevektoren des Satzes jeweils zu einer entsprechenden Übergangsmodus-Anregung gehören und

wherein the codevectors of said set each corresponds to a respective transition mode excitation and

10.3.2 wobei das Übergangsmodus-Codebuch ein Codebuch von glottalen Impulsformen aufweist,

wherein the transition mode codebook comprises a codebook of glottal impulse shapes;

10.4 einer Sucheinrichtung des Übergangsmodus-Codebuchs zum Auffinden des Codevektors des Satzes, der zu einer Übergangsmodus-Anregung gehört, die dem [X.] optimal entspricht.

a searcher of the transition mode codebook for finding the codevector of said set corresponding to a transition mode excitation optimally corresponding to the codebook search target signal.

Wegen des Wortlauts der weiteren Ansprüche in der erteilten Fassung wird auf die [X.]schrift verwiesen.

Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1vom 4. Januar 2022 unterscheidet sich vom erteilten Anspruch [X.] die folgenden (durch Durch- und Unterstreichung gekennzeichneten) Änderungen in den Merkmalen 1.1.1 und 1.3.1:

1.1.1HA1 in einem Übergangsrahmen und/oder mindestens einem Rahmen, der auf den  einen Übergangsrahmen in dem [X.] folgt, mit:

in a transition frame and/or at least one frame following the a transition frame in the sound signal, comprising:

(....)

1.3.1HA1 wobei das Übergangsmodus-Codebuch auf den Codebuch-Index reagiert, um in dem Übergangsrahmen und/oder dem mindestens einen Rahmen, der auf den Übergangsrahmen folgt, einen der Codevektoren des Satzes zu erzeugen, welcher der Übergangsmodus-Anregung entspricht,

the transition mode codebook being responsive to the codebook index for generating, in t he transition frame and/or the at least one frame following the transition frame , one of the codevectors of the setcorresponding to said transition mode excitation;

Patentanspruch 10 nach Hilfsantrag 1enthält im Merkmal 10.1.1. eine entsprechende Änderung gegenüber der erteilten Fassung

10.1.1HA1 in einem Übergangsrahmen und/oder mindestens einem Rahmen, der auf den einen Übergangsrahmen in einem [X.] folgt, mit:

in a transition frame and/or at least one frame following the a transition frame in a sound signal, comprising:

Auch die Ansprüche 3,4, 8, 14, 15, 19 bis 22, 24,25, 29, 32, 33, 37 und 38 nach Hilfsantrag 1 sind [X.], die übrigen Ansprüche verbleiben unverändert. Wegen des Wortlauts dieser Ansprüche wird auf den [X.] vom 4. Januar 2022 verwiesen.

Wegen des Wortlauts der Patentansprüche nach den weiteren [X.] 1a, 2, 2a, 3 bis 5, 5a, 6, 6a, 7, 7a, 8 bis 10 und 10a wird auf die Schriftsätze vom 31. Mai 2022 und vom 24. August 2022 Bezug genommen.

Die Klägerin zu 2 vertritt die Auffassung, das geltende Patent sei nicht ausführbar offenbart. Soweit in den Ansprüchen definiert sei, dass das [X.] ein Codebuch von glottalen Impulsformen aufweise, bleibe für den Fachmann offen, welche Impulsformen zu diesem Codebuch gehörten. Der gesamten Patentschrift sei weder zu entnehmen, wie glottale Impulsformen mathematisch definiert werden, noch wie sie sonst im Allgemeinen erzeugt werden könnten. Gehe man von der Auslegung aus, wonach ein Codebuch, das nur [X.] aufweist, kein merkmalsgemäßes Codebuch von glottalen Impulsformen darstelle, offenbare das [X.] kein einziges nacharbeitbares Ausführungsbeispiel.

Ihr Vorbringen gegen sämtliche im vorliegenden [X.] befindlichen Fassungen des [X.]s wegen fehlender Patentfähigkeit stützen die Klägerinnen insbesondere auf folgende Druckschriften:

Kurzzeichen

Druckschrift

 Klägerin
zu 1

 Klägerin
zu 2

        

K5/
[X.]

        

 [X.], P.; [X.], [X.]. [X.]nhancement, [X.], [X.] © 2006, [X.], Seiten [X.], 5 bis 25 und 228 bis 314

K5´/
[X.]

        

 [X.], P.; [X.], [X.]. [X.]nhancement, [X.], [X.] © 2006, [X.], Seiten [X.], iv, 177 bis 199

K6/
[X.]

[X.]/
[X.]

 [X.] 5 864 797 A

K7/
Bergström

        

 B[X.]RGSTRÖM, [X.]; [X.], [X.], [X.], [X.], and Signal Processing, [X.]-89, 1989, Seiten 53 bis 56

K9/
Da [X.]

NK3/
Da [X.]

 [X.], [X.]; [X.], [X.]: [X.], [X.] ([X.][X.]IPCO 1998), [X.], [X.], 8. bis 11. September 1998, [X.] 1998, [X.], 4 Seiten

[X.]/
[X.]

[X.]/
[X.]

 PAKSOY, [X.]. et al.: Variable Bit‐Rate C[X.]LP Coding of [X.] with Phonetic Classification, [X.], [X.], [X.]. 5, 1994, Seiten 591 bis 602

K11/
Wang

        

 WANG, S.; [X.], [X.]: Phonetically-Based Vector [X.]xcitation Coding of [X.] at 3.6 kbps, [X.], [X.] and Signal Processing ([X.]), [X.], [X.], 23. bis 26. Mai 1989, Seiten 49 bis 52

        

NK5/
[X.]

 WO 2006/130229 A1

K13/
Stachurski

        

 STACHURSKI, J.:A Pitch Pulse [X.]volution Model for Linear Predictive Coding of [X.], [X.], [X.], Dissertation, Februar 1998, Seiten [X.] und 1 bis 17

K14/
Berouti

        

 B[X.]ROUTI, M. et al.: [X.]fficient Computation and [X.]ncoding of the Multipulse [X.]xcitation for LPC, [X.] '84. [X.] [X.], [X.], and Signal Processing, [X.], [X.]A, 1984, Seiten 10.1.1 bis 10.1.4

K15/LBG

        

 LIND[X.], [X.]; [X.], A; [X.], [X.]: An Algorithm for Vector Quantizer design, [X.] Transactions on Communications, [X.], [X.], Januar 1980, Seiten 84 bis 95

K17/
Montminy

        

 MONTMINY, [X.]; [X.], T.: [X.], 2000 [X.] International Conference on Multimedia and [X.]xpo, [X.] ([X.]. [X.].00TH8532), [X.], [X.]A, August 2000, Seiten 433 bis 436

[X.]/
Lindén

NK8/
Lindén

 LINDÉN, J. et al.: Low Rate [X.] Coding using a Glottal Pulse Codebook, Proceedings, [X.] Workshop on [X.] Coding for Telecommunications, 1995, Date Added to [X.] Xplore: 06 August 2002, Seiten 105 und 106

        

[X.]/
Gersho

 [X.] 6 233 550 B1

[X.]/
[X.]

        

 [X.]-Standard [X.]TS 300 969, [X.] 06.20, Version 5.0.1, Mai 1997

[X.]/
ITU

        

 ITU Study Group 16 – Contribution 199: [X.]xtended high-level description of the Q9 [X.]V-VBR baseline codec, [X.] – [X.] [X.] – [X.], [X.], [X.]kia, Juni 2007, Seiten 1 bis 14

[X.]
Vaillancourt

        

 VAILLANCOURT, T. et al.: [X.]fficient Frame [X.]rasure Concealment in Predictive [X.] Codecs using Glottal Pulse Resynchronisation, In: [X.] [X.], [X.] and Signal Processing - [X.] '07, 2007, Seiten [X.] bis [X.]

        

[X.]/
Shlomot

 [X.], [X.]. et al.: Hybrid Coding: Combined Harmonic and Waveform Coding of [X.] at 4 kb/s, [X.] Transactions on [X.] and Audio Processing, Vol. 9, [X.]. 6, Seiten 632 bis 646, Sept. 2001

        

[X.]/
[X.]

 [X.] 6 331 154 B1

        

[X.]/
Mc[X.]lroy

 MC[X.]LROY, [X.] et al.:Wideband [X.] Coding using Multiple Codebooks and Glottal Pulses, Proceedings, [X.] [X.], [X.] and Signal Processing, Vol. 1, Seiten 253 bis 256, 1995, [X.]-6149

        

[X.]0/
[X.]

 [X.] 2005/0154584 A1

        

[X.]1/
Stachurski

 [X.]P 1 035 538 A2

[X.]/
Kondoz

        

 KONDOZ, [X.] M.: Digital [X.]. [X.], [X.], 1994, Seiten i bis [X.], 53 bis 59, [X.]

Die Klägerin zu 2 hat zudem – zur Frage der Patentfähigkeit der Gegenstände nach Hilfsantrag 2 –ein Parteigutachten vorgelegt ([X.]).

Die Klägerinnen machen sich schließlich den Vortrag der früheren Klägerin im vormals verbundenen [X.] 4 Ni 47/21 ([X.]P) mit [X.] vom 14. Juni 2022 zu eigen, was u. a. die hiermit vorgelegten [X.]
(Parteigutachten; [X.]xpert Opinion Prof. K…, 14. Oktober 2021) und [X.] = K16
(Stellungnahme des [X.]; [X.], [X.], [X.], 10. Januar 2022) umfasst.

Die Klägerinnenmeinen, bei den Druckschriften [X.]/ITU-T und [X.][X.] es sich um Stand der Technik. Denn das [X.] nehme die Priorität vom 24. Oktober 2006 nicht wirksam in Anspruch, da seine unabhängigen Ansprüche nicht die nach der [X.] zwingend erforderliche Übertragung der Pitchperiode enthielten.

Die Klägerinnen vertreten ferner die Auffassung, dass neben anderen insbesondere die Druckschrift [X.]/[X.]/[X.]dem Gegenstand des [X.]s in seiner erteilten Fassung neuheitsschädlich entgegenstehe.Jedenfalls beruhe das erteilte [X.] nicht auf erfinderischer Tätigkeit, weil es durch den Stand der Technik nahgelegt sei.Hierzu führen die Klägerinnen weiter aus.

Den Hilfsantrag 1 halten die Klägerinnen bereits für unzulässig. Die Änderung des ursprünglichen Begriffs „transition in a sound signal“ zu „transition frame in a sound signal“ stelle eine Unklarheit im Sinne von Art. 84 [X.]PÜ und eine Schutzbereichserweiterung bzw. ein Aliud dar. Zudem liege damit eine unzulässige [X.]rweiterung vor.

Darüber hinaus sei der Gegenstand des [X.]s in der nach Hilfsantrag 1 verteidigten Fassung nicht neu gegenüber dem Stand der Technik, jedenfalls beruhe er nicht auf erfinderischer Tätigkeit. Hierzu führen die Klägerinnen weiter aus.

Der Senat hat den Parteien einen qualifizierten Hinweis vom 14. Oktober 2021 sowie weitere rechtliche Hinweise vom 9. März 2022, 20. Juli 2022 und vom 14. September 2022 erteilt.

Die Klägerin zu 1 beantragt,

das [X.] Patent 2 102 619 im Umfang seiner Ansprüche 1, 2, 3, 10, 13, 14, 29, 31 und 32 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] für nichtig zu erklären.

Die Klägerin zu 2 beantragt,

das [X.] Patent 2 102 619mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klagen abzuweisen,

hilfsweise die Klagen mit der Maßgabe abzuweisen, dass das [X.] eine der Fassungen gemäß den [X.] 1 bis 10a, eingereicht mit den Schriftsätzen vom 4. Januar 2022, 31. Mai 2022, 24. August 2022, in der Reihenfolge 1,1a, 2, 2a, 3, 4, 5, 5a, 6, 6a, 7, 7a, 8, 9, 10, 10a, erhält.

Die Beklagte tritt dem Vorbringen der Klägerinnen in allen Punkten entgegen und meint, dass der Gegenstand des erteilten [X.]s sowohl ausführbar offenbart als auch patentfähig, mithin rechtsbeständig sei.

Sie bezieht sich zur Untermauerung ihres Vorbringens zur Patentfähigkeit u. a. auf folgendes Dokument:

NB5 [X.], P. et al.: Digitale Sprachsignalverarbeitung, [X.], [X.] 1998, [X.], Seite 64

Der Neuheit stehe insbesondere nicht die Druckschrift [X.]/[X.]/[X.] entgegen, weil sie die Lehre des [X.]s nicht offenbare.

Jedenfalls sei das [X.] in den Fassungen nach den zulässigen [X.] patentfähig, da der jeweilige Gegenstand ursprungsoffenbart sei und [X.] wirke. Keine der im vorliegenden [X.] eingeführten [X.]ntgegenhaltungenoffenbare sämtliche Merkmale oder lege den Gegenstand des [X.]s in diesen Fassungen nahe.

Dies gelte insbesondere auch für den Gegenstand des [X.]s in der Fassung nach Hilfsantrag 1, der insbesondere nicht durch die [X.]/[X.]/[X.] vorweggenommen oder sonst nahegelegt sei.

Wegen der weiteren [X.]inzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen und den weiteren Inhalt der Akte Bezug genommen.

Entscheidungsgründe

Die [X.], mit denen die Nichtigkeitsgründe der mangelnden ausführbaren [X.] und der fehlenden Patentfähigkeit geltend gemacht werden (Art. II § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 [X.] [X.] Art. 138 Abs. 1 lit. a), b), Art. 54, Art 56 EPÜ), sind zulässig.

Sie sind insoweit begründet, als das [X.] für nichtig zu erklären ist, soweit es über die von der Beklagten beschränkt verteidigte Fassung nach Hilfsantrag 1 hinausgeht. Der Gegenstand des [X.]s erweist sich nämlich in der erteilten Fassung als nicht patentfähig.

Dagegen ist der Gegenstand des [X.]s in der Fassung nach dem zulässigen Hilfsantrag 1 sowohl ausführbar offenbart als auch patentfähig, insbesondere ist er neu und beruht zudem auf erfinderischer Tätigkeit. Die Klagen sind daher insoweit unbegründet. Auf die weiteren Hilfsanträge kam es daher nicht mehr an.

[X.]

1. Der [X.]gegenstand betrifft eine Technik zur digitalen Codierung eines [X.]s, z. B. eines Sprach- oder Audiosignals, im Hinblick auf dessen Übertragung und Synthese ([X.]schrift, Absatz 0001).

Laut [X.] bezieht sich die Erfindung vor allem auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Codierung sog. Übergangsrahmen(„transition frames“) und Rahmen, die auf den Übergang in einem [X.] folgen, um die [X.] am Decodierer im Falle einer Rahmenlöschung zu reduzieren und/oder die Codiereffizienz vor allem am Anfang von stimmhaften Segmenten (sog. „[X.]) zu erhöhen. Insbesondere ersetze das Verfahren und die Vorrichtung das typischerweise in prädiktiven [X.] verwendete adaptive Codebuch durch ein Codebuch mit [X.]en Impulsformen bei Übergangsrahmen und Rahmen, die dem Übergang folgen. Das Codebuch der [X.]en Impulsformen könne ein festes Codebuch sein, das unabhängig von der vergangenen Anregung sei, wodurch, sobald die Rahmenlöschung vorüber wäre, Codierer und Decodierer dieselbe Anregung verwenden, so dass die Konvergenz zu einer ungestörten Synthese recht schnell erfolge. Bei der [X.]codierung im traditionellen [X.]-Verfahren (Code-Excited Linear Prediction) werde der Speicher für die vergangene Erregung mit Hilfe der rauschähnlichen Erregung des vorherigen [X.]n oder inaktiven Rahmens aktualisiert, der sich stark von der aktuellen Erregung unterscheide. Hingegen könne die vorgeschlagene Technik den periodischen Teil der Erregung sehr genau aufbauen (Absatz 0002).

Ein aufgrund der Prädiktion bei [X.] inhärentes Problem trete bei Übertragungsfehlern (gelöschte Rahmen oder Pakete) auf, nämlich wenn die Zustände von Codierer und Decodierer desynchronisiert werden. Wegen der Prädiktion sei die Auswirkung eines gelöschten Rahmens nicht auf den gelöschten Rahmen beschränkt, sondern breite sich nach der Löschung weiter aus, oft während mehrerer nachfolgender Rahmen, was zu sehr störenden wahrnehmbaren Auswirkungen führen könne (Absatz 0006).

Übergänge von [X.]n zu stimmhaften Sprachsegmenten (z. B. zwischen einem Konsonanten oder einem inaktiven Zeitraum und einem Vokal) oder Übergänge zwischen zwei verschiedenen stimmhaften Segmenten (z. B. Übergänge zwischen zwei Vokalen) seien die problematischsten Fälle für die Verdeckung von Rahmenlöschungen. Wenn ein Übergang von einem [X.]n zu einem stimmhaften Sprachsegment („[X.]“, dt. Synonyme:   Einsatz, Ansatz oder Anlaut) verloren gehe, werde keine sinnvolle periodische Anregung im Speicher der vergangenen Anregung (im adaptiven Codebuch) gefunden. Im Codierer baue sich während des [X.] die periodische Anregung im adaptiven Codebuch wieder auf, und der folgende stimmhafte Rahmen werde mit dieser codiert. Die meisten Verfahren zur Verdeckung von Rahmenfehlern würden die Informationen des letzten korrekt empfangenen Rahmens verwenden, um den fehlenden Rahmen zu kaschieren. Im Decodierer werde dagegen beim Verlust von [X.] der Speicher mit der rauschähnlichen Anregung des vorherigen Rahmens aktualisiert.Somit fehle der periodische Teil der Anregung im adaptiven Codebuch des Decodierers und es könne mehrere Rahmen lang andauern, bis sich der Decodierer von diesem Verlust erholt (Absatz 0007).

Eine ähnliche Situation trete bei einem verlorenen stimmhaft-zu-stimmhaft-Übergang auf, da in diesem Fall die im adaptiven Codebuch vor dem Übergangsrahmen gespeicherte Anregung typischerweise sehr unterschiedliche Eigenschaften gegenüber der im adaptiven Codebuch gespeicherten Anregung nach dem Übergang habe, was bei der Kaschierung ebenfalls zu erheblichen Verzerrungen führen könne (Absatz 0008).

Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung sei es daher, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Codierung von Übergangsrahmen in einem prädiktiven Sprach- und/oder [X.] bereitzustellen, um die Robustheit des [X.] gegenüber verlorenen Rahmen und/oder die Codiereffizienz zu verbessern. Eine weitere Aufgabe sei es, die [X.] in [X.]-basierten Codecs zu eliminieren und die Codiereffizienz zu erhöhen, indem die rahmenübergreifende adaptive [X.]uche durch eine nicht-prädiktive Suche in einem Codebuch mit z. B. [X.]en Impulsformen (“[X.]-shape”) ersetzt werde.[X.] keine zusätzliche Verzögerung und hätte eine vernachlässigbare zusätzliche Komplexität sowie keine Erhöhung der Bitrate im Vergleich zur herkömmlichen [X.] zur Folge (Absätze 0010 und 0011).

Diese Aufgaben würden durch eine [X.]-Einrichtung, eine [X.] und eine [X.] gemäß den [X.]n 1, 10 und 20 sowie entsprechende Verfahren gemäß den Ansprüchen 22, 29 und 38 gelöst (Absatz 0012).

2. Als zuständigen Fachmann sieht der [X.] einen Ingenieur der Elektro-, Informations- oder Nachrichtentechnik mit Universitätsabschluss (Diplom oder Master) und mehrjähriger Berufserfahrung sowie einschlägigen Kenntnissen auf dem Gebiet der digitalen Signalverarbeitung, insbesondere der Codierung von Audiodaten, dem zum Prioritätszeitpunkt die einschlägigen Verfahren zur Audiodatencodierung, wie insbesondere [X.], sowie deren jeweilige Besonderheiten, Vorteile und Grenzen, geläufig waren. Dieser Fachmann ist auch mit den entsprechenden Standards und den im Rahmen der Standardisierungsprozesse diskutierten Beiträgen zur Weiterentwicklung bestehender Standards vertraut.
3. Der Gegenstand des [X.]s und einige Merkmale der Ansprüche bedürfen der Erläuterung:
3.1 Allgemeiner technischer Hintergrund

Das [X.] geht aus von einem fachüblichen [X.] ([X.])-Sprachcodierer, der dem Fachmann am [X.] des [X.]s im Rahmen seines allgemeinen Fachwissenswohlbekannt war (Absatz 0042).

Das [X.] gibt in den [X.]uren 1 a) (Codierer) und 1 b) (Decodierer) ein schematisches Blockschaltbild eines derartigen [X.]-Codecs wieder und beschreibt in den Absätzen 0003 bis 0009 bzw. 0029 bis 0042 dessen Aufbau und Funktionsweise.

Abbildung

Wie der Fachmann weiß, ist es für die Funktionsweise eines [X.]-Codecs essentiell, dass der Inhalt des [X.] im Sender (Codierer) mit dem Inhalt des [X.] im Empfänger (Decodierer) übereinstimmt. Denn nur dann wird der Empfänger an der Stelle im adaptiven Codebuch, die der übermittelte [X.] („pitch period“) anzeigt, den adaptiven Codevektor finden, den der Sender in seinem adaptiven Codebuch ermittelt hat.

Dieser Rückbezug auf vergangene Abschnitte des [X.]s bei der Codierung von [X.], in dem das Prinzip der „Prädiktion“ zum Ausdruck kommt, ist sehr effizient, stellt jedoch ein Problem dar, wenn es zu Übertragungsfehlern kommt, und dadurch der Zustand des senderseitigen [X.] mit dem Zustand des empfängerseitigen Decodierers nicht mehr übereinstimmt, d. h. diese desynchronisiert werden. Dieses Problem wird im Absatz 0006 des [X.]s thematisiert. Aufgrund der Prädiktion ist die Auswirkung eines gelöschten Rahmens zudem nicht auf diesen beschränkt, sondern breitet sich nach der Löschung (zeitlich) weiter aus, oft während mehrerer nachfolgender Rahmen, so dass störend wahrnehmbare Auswirkungen auftreten.

Wie das [X.] in den Absätzen 0007 und 0008 ausführt, sind die Folgen eines Rahmen- oder Paketverlusts besonders problematisch, wenn dabei der Übergang von einem [X.]n zu einem stimmhaften Sprachsegment („[X.]“; z. B. von einem Konsonanten oder eines inaktiven Zeitraums zu einem Vokal) oder der Übergang zwischen zwei unterschiedlichen stimmhaften Sprachsegmenten (z. B. zwischen zwei Vokalen) verloren geht.

Der modifizierte [X.]-Codierer nach der technischen Lehre des [X.]s unterscheidet sich von herkömmlichen [X.]-[X.] dadurch, dass bei der Codierung eines Übergangsrahmensund ggf. folgender Rahmen die Anregung aus dem adaptiven Codebuch durch eine sog. [X.]-Anregung ersetzt wird, die aus einem speziell dafür vorgesehenen [X.] stammt, dessen [X.] unabhängig von einer früheren Anregung sind und sog. [X.]e Impulsformen aufweisen.

Die [X.]uren 19 a) bis 19 c) veranschaulichen den Effekt dieser streitpatentgemäßen sog. [X.]-Codierungstechnik („transition mode ([X.])“, Übergangsmodus) für ein Sprachsignal im Falle einer Rahmenlöschung eines [X.], nämlich die Abschwächung der Rahmenfehlerfortpflanzung gegenüber einem herkömmlichen [X.]-Codec, wobei

· das Diagramm in [X.]ur 19 a) das zu codierende Eingangssignal darstellt, und im zweiten Rahmen durch das Kreuz der Verlust des Signals bei der Übertragung angedeutet wird;
· das Diagramm in [X.]ur 19 b) die synthetisierte Ausgangssprache eines gebräuchlichen EV-VBR-Codecs ohne das [X.]-Codierverfahren darstellt, und
· das Diagramm in [X.]ur 19 c) die synthetisierte Ausgangssprache eines EV-VBR-Codecs mit der [X.]-Codierungstechnik darstellt, in dem dessen Vorteile bei der Begrenzung der Rahmenfehlerfortpflanzung im 3., 4. und 5. Rahmen anhand der augenfällig deutlich getreueren Synthetisierung des [X.] im Vergleich zu [X.]ur 19 b) zu erkennen sind.

Abbildung

3.2 Zum Verständnis einzelner Anspruchsmerkmale

Die erläuterungsbedürftigen Angaben, insbesondere in den unabhängigen Ansprüchen 1, 10 und 29 bzw. nebengeordneten Ansprüchen 22, 29 und 38 sind somit im Einzelnen wie folgt auszulegen:

3.2.1 Nach den unabhängigen Ansprüchen 10 und 29 wird eine [X.] ( encoder device ) bzw. ein Codierungsverfahren ( encoding method ) beansprucht, die zusammen mit der mit den rückbezogenen nebengeordneten Ansprüchen 20 und 38 beanspruchten [X.] ( decoder device ) bzw. Decodierungsverfahren ( decoding method ) zu einem vollständigen Codec bzw. Verfahren zur digitalen Codierung, Übertragung und Synthese eines [X.]s, insbesondere eines Sprachsignal ergänzt werden (vgl. auch Absatz 0001). Lediglich im Anspruch 1 wird der Codec durch das Merkmal 1. explizit noch dadurch konkretisiert, dass die dort beanspruchte und beim [X.] insgesamt zentrale Übergangsmodus-Einrichtung zur Verwendung in einem [X.]-Codec vom [X.] geeignet sein muss. Zusammen mit den in allen unabhängigen Ansprüchen angegebenen Merkmalen, wonach dabei Codebücher, insbesondere auch adaptive Codebücher verwendet bzw. ersetzt werden, geht der Fachmann davon aus, dass es sich erfindungsgemäß um ein hybrides Verfahren zur Audiodatenkompression handelt, das zur Signalformcodierung Vektorquantisierung und parametrische Audiocodierung nutzt. Weiter wird er durch die die Ansprüche nicht einschränkenden Angaben zur Zielsetzung in Absatz 0011, wonach in [X.]-basierten Codecs die [X.] eliminiert und die Codiereffizienz erhöht werden soll, davon ausgehen, dass die Kernidee des [X.]s auf der [X.] basiert und darauf aufbauend ein [X.]-Codec weiterentwickelt wird. Damit übereinstimmend wird in Absatz 0024 ausgeführt, dass die vorgeschlagene, als [X.]-Codierungstechnik („transition mode ([X.])“, Übergangsmodus) bezeichnete Weiterentwicklung in jedem [X.]-Typ-Codec oder prädiktiven Codec verwendet werden kann. [X.] beispielhaft und die Ansprüche nicht beschränkend, wird in der Ausführungsform des [X.]s die [X.]-Codierungstechnik in einem ITU-T-standardisierten sog. Embedded Variable Bitrate-Codec (EV-VBR) implementiert beschrieben, wobei aber die Prinzipien und Konzepte nicht auf eine Anwendung in einem EV-VBR-Codec beschränkt sind, sondern auf jeden anderen Codec, der prädiktive Codierung verwendet und auf jede andere Art von Audiosignalen angewendet werden können (Merkmal 1. und Absatz 0024).
3.2.2 Der zentrale Begriff bei der Weiterentwickelung der dem Fachmann wohlbekannten [X.] im Rahmen des [X.]s ist der sogenannte Übergang ( transition ), der die Entitäten Übergangsmodus-Einrichtung (transition mode device; Merkmal 1.), Übergangsmodus -Anregung (transition mode excitation; Merkmale 1.1, 1.3.1; 10.1, 10.3.1, 10.4), Übergangsrahmen (transition frame; Merkmale 1.1.1, 1.3.1; 10.1.1) und Übergangsmodus-Codebuch (transition mode codebook; Merkmale 1.3, 1.3.1, 1.3.2; 10.3, 10.3.2, 10.4) in den unabhängigen Ansprüche charakterisiert.

Die technische Lehre, die allen Ansprüchen zugrunde liegt, basiert auf der Idee, eine [X.]-Einrichtung vorzusehen, die es ermöglicht, im Falle eines Übergangsrahmens im zu codierenden [X.] für dessen Codierung und/oder mindestens eines Rahmens, der auf den Übergang folgt, statt einer Anregung aus dem adaptiven Codebuch eine Anregung aus einem für diesen Zweck vorhandenen [X.] zu verwenden, wobei das [X.] ein Codebuch von [X.]en Impulsformen ([X.] impulse shapes) aufweist.

3.2.3 Eine konkrete Definition des Übergangsrahmens ( transition frame ) ist dem [X.] nicht zu entnehmen. Nach dem [X.] wird, die unabhängigen Ansprüche nicht beschränkend, ein Übergangsrahmen aus Rahmen ausgewählt, die entweder einen stimmhaften Einsatz(„[X.]“) oder einen Übergang zwischen zwei unterschiedlichen stimmhaften Lauten aufweisen. Gemäß der ebenfalls nicht einschränkenden Ausführungsform basiert die Rahmenklassifizierung im EV-VBR-Codec auf der [X.] (Variable Rate Multi-Mode Wideband) Klassifizierung und erfolgt unter Berücksichtigung der Verschleierungs- und Wiederherstellungsstrategie. Die [X.]-Codierungstechnik wird erfolgreich eingesetzt, wenn der Rahmen eines Übergangs verloren gegangen ist, indem dieser Übergangsrahmen und bevorzugt einer oder mehrere nachfolgende Rahmen auf diese Weise codiert werden.

In [X.]ur 3 ist als Beispiel für Übergänge ein Segment eines Sprachsignals mit einem Einsatz („[X.]“) und einem stimmhaften Übergang („[X.]“) abgebildet.

Abbildung

3.2.4 Die zentrale Komponente bei der erfindungsgemäßen technischen Lehre ist ein Übergangsmodus-Codebuch, welches [X.]e Impulsformen aufweist („the transition mode codebook comprises a codebook of [X.] impulse shapes”;Merkmale1.3.2;10.3.2).

In den folgenden Ausführungen wird die in der Elektrotechnik teilweise vorgenommene Differenzierung zwischen „Impuls“, als einem einmaligen Ereignis und „Puls“, als sich wiederholende Folge von Impulsen, nicht berücksichtigt. Vielmehr werden die Begriffe im Wesentlichen synonym verwendet, entsprechend der englischsprachigen Fachliteratur, in der meist kein Unterschied zwischen „impulse“ und „pulse“ gemacht wird.

Die [X.] sehen dieses[X.] wegen des nichttechnischen Begriffs „[X.]“ und wegen einer fehlenden Definition im [X.] im Wesentlichen als bereits durch die Verwendung von [X.]en realisierbar an.

Die Beklagte hält für das [X.] eine Anzahl von prototypischen Formen von [X.]en Impulsformen, wie exemplarisch und detailliert im Ausführungsbeispiel des [X.]s beschrieben, für erforderlich, sieht den Begriff „[X.]e Impulsformen“ als technisch einschlägig an und argumentiert mit Verweis auf [X.]/[X.], dass ein [X.] keine [X.]e Impulsform darstellen könne.

Nach Erkenntnis des [X.]s versteht der Fachmann die [X.]en Impulsformen des erfindungsgemäßen[X.]s – wie bereits in den Hinweisen ausgeführt und unter Berücksichtigung der Ausführungen der Parteien – folgendermaßen:

· Auch wenn es sich bei „[X.]“ um einen an sich offensichtlich nichttechnischen Begriff handelt, ist ein „[X.]er Impuls“ für den Fachmann auf dem vorliegenden technischen Gebiet ein bekannter Begriff, was beispielsweise bereits durch die Titel der Druckschriften aus dem im Verfahren befindlichen Stand der Technik nach [X.]/Bergström („Code-Book Driven Glottal Pulse Analysis“), [X.]/[X.]/[X.]/Lindén („Low Rate Speech Coding using a Glottal Pulse Codebook “) und [X.]/[X.](„Wideband speech coding using multiple codebooks and [X.] pulses “) belegt wird. Auch in [X.]/[X.] werden Sprachsegmente in „harmonic“, „noise-like“ und „transitions“ eingeteilt und letztere weiter in „[X.], [X.], or nonharmonic [X.] pulses “.
· Ein Übergangsmodus-Codebuch, das lediglich aus wie auch immer angeordneten einzelnen [X.]en („ternäre Pulse“) besteht, ist bereits wegen der Forderung nach einer Mehrzahl von „[X.]en Impulsformen“ nicht erfindungsgemäß.
· Dass eine der mehreren Impulsformen, die ein erfindungsgemäßes Übergangsmodus-Codebuch aufbauen, ein [X.] sein kann, wird durch das [X.] – auch wenn dort als nachteilig beschrieben – selbst belegt (Absatz 0079: „[X.], the shape of the [X.] impulse can be represented by a unity impulse … [X.] the performance of such a simple codebook is very limited. “). Dies ist somit weder durch den [X.] noch durch die Beschreibung ausgeschlossen.
· Da das erfindungsgemäße Übergangsmodus-Codebuch neben möglicherweise enthaltenen [X.]en – welche die denkbar einfachste Impulsform darstellen – weitere Impulsformen aufweisen muss, müssen diese zwangsläufig komplexere Formen als die [X.]form zeigen. Weitere Konkretisierungen bezüglich der Impulsform werden jedoch nicht beansprucht, insbesondere ist das Ausführungsbeispiel, wie in [X.]ur 6 gezeigt und in den zugehörigen Absätzen beschrieben, für die Ansprüche nicht einschränkend.
· Dem Fachmann ist dabei klar, dass eine komplexe ([X.]e) Impulsform wegen der Abtastung und Digitalisierung bzw. Quantisierung aus einzelnen zeit- und wertdiskreten (Teil-)Impulsen besteht.

I[X.]

Hinsichtlich der erteilten Fassung des [X.]s liegt der [X.] der fehlenden Patentfähigkeit vor (Art. 138 Abs. 1 lit. a) [X.] Art. 54 EPÜ [X.] Art. II § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 [X.]).

1. Der Gegenstand des Anspruchs 10 erweist sich als nicht neu gegenüber der aus der Druckschrift [X.]/[X.]/[X.]bekannten [X.].
1.1 Der Fachartikel[X.]/[X.]/[X.] einen [X.]-basierten Codec zur Codierung von [X.] in digitalen Mobilfunkanwendungen mittels variabler Bitrate mit der Bezeichnung „ V ariable R ate P honetic S egmentation“ (VRPS). Es wird ein Algorithmus zur Erkennung von Sprachaktivität verwendet, um aktive [X.] von Hintergrundrauschen zu unterscheiden. Jeder Rahmen aktiver [X.] wird weiter klassifiziert, um insbesondere zwischen drei phonetischen Kategorien zu unterscheiden: stimmhaft, stimmlos und Einsatz („onset“). Jedem Eingangsrahmen wird eine von fünf Bitraten entsprechend der Stimmaktivität und der phonetischen Klassifizierung zugeordnet und mit einem Analyse-durch-Synthese-Algorithmus codiert, der auf die Anforderungen der jeweiligen Klasse zugeschnitten ist (Abstract).

Die [X.]ur 1 der Druckschrift [X.]/[X.]/[X.] zeigt ein vereinfachtes Blockdiagramm des [X.]. Jeder 20 ms-Eingangsrahmen wird zunächst von einem [X.] ( V oice A ctivity D etection) als Front-End analysiert, der entscheidet, ob der Rahmen aktive [X.] (Speech) oder Hintergrundrauschen (Noise,[X.]) enthält. Wenn [X.] werden, wird mit einer sehr niedrigen Bitrate kodiert (Noise coding). Wird [X.] detektiert, wird der Eingangsrahmen phonetisch in eine von vier möglichen Kategorien klassifiziert (Phonetic classification). Jede dieser Kategorien entspricht einem [X.]-Algorithmus, bei dem die Codiererkomponenten und [X.] an den Inhalt des Sprachrahmens angepasst sind (Class-dependent [X.] coding; [X.]ur 1 und Seite 59, linke Spalte, letzter Absatz).

Abbildung

Aus der Druckschrift [X.]/[X.]/[X.] ist, in Worten des erteilten Anspruchs 10 ausgedrückt, Folgendes bekannt: Eine

10. [X.]

(Seite 59, linke Spalte, erster Absatz: „In this paper we discuss a speech coder …Our coder , named Variable Rate Phonetic Segmentation (VRPS) … belongs to the family of [X.] coders .“ und Seite 62, linke Spalte, Abschnitt 5., zweiter Satz: „The VRPS coder employs a different version of a [X.] coding algorithm for each phonetic category.“ sowie [X.]ur 2.)

Abbildung

10.1 zum Erzeugen einer Übergangsmodus-Anregung, die eine adaptive [X.] ersetzt
10.1.1 in einem Übergangsrahmen und/oder mindestens einem Rahmen, der auf den Übergang in einem [X.] folgt, mit:

(In [X.]/[X.]/[X.] wird ein phonetischer Klassifizierungsalgorithmus (phonetic classification) für Rahmen mit aktiver [X.] (active speech) durchgeführt (Abschnitt 4. [X.] CLASSIFICATION, Seite 60, rechte Spalte, letzter Absatz bis Seite 62, Tabelle 2), wobei diese stimmhafte ([X.]) oder [X.] ([X.]) Laute oder einen Übergang ([X.]) zwischen solchen Lauten umfassen können. Die Codierung wird je nach Klassifizierung des jeweiligen [X.]s vorgenommen, wobei zur Vereinfachung angenommen wird, dass jeweils wenigstens zwei gleichartige [X.] aufeinander folgen (vgl. Seite 62, linke Spalte, zweiter Absatz). Somit kann – wie in Tabelle 2 dargestellt – jeder Rahmen in eine von vier Klassen (Class) klassifiziert werden, je nachdem, aus welchen [X.] (Subframe) er besteht.

Abbildung

Übergangsrahmen im Sinne des [X.]s sind somit Rahmen der Klassen „[X.]“ und „OV“, die einen Übergang von [X.]n ( U n[X.]) zu [X.] ( O nset) bzw. von [X.] ( O nset) zu stimmhaften [X.] ( V oiced) betreffen und die [X.] einen Übergang von stimmlos zu stimmhaft enthalten (Seite 63[X.] linke/rechte Spalte: „5.1.3. [X.] subframes … a transition from an un[X.] sound to a [X.] sound, the [X.] excitation undergoes a very rapid change .“.)

Wie in Abschnitt „5. [X.]“ beschrieben, ist je nach Klassifizierung eines [X.]s für die Codierung im Hinblick auf die Erzeugung einer Anregung ein Codieralgorithmus sowie ein entsprechendes Codebuch (shape codebook) festgelegt (Seite 62, linke Spalte, letzter Absatz: „[X.] version of a [X.] coding algorithm for each phonetic category.“ und Seite 62, rechte Spalte, zweiter Absatz: „Since VRPS is a [X.]-type coder, the excitation parameters are shape vectors and gains selected from appropriate codebooks using an analysis-by-synthesis search technique. The properties of each shape codebook are determined by the properties of the phonetic class to be coded.“).

Die zu den Übergangsrahmen gehörenden Codebücher stellen damit Übergangsmodus-Codebücher im Sinne des [X.]s dar und dienen zum Erzeugen einer Übergangsmodus-Anregung, deren Codierung in Abschnitt „5.1.3. [X.] subframes“ beschrieben wird.

Ein adaptives Codebuch ist für den ersten stimmhaften [X.] nach einem [X.]n [X.] nicht in der Lage, die periodischen [X.] („pitch pulses.“) mit ausreichender Güte die Anregung zu bilden, da in den vorangehenden [X.]n [X.] keine derartigen [X.] enthalten sind (Seite 63 rechte Spalte, erster Absatz: „Consider the first [X.] subframe detected following an un[X.] segment. … An [X.] in [X.] these pitch pulses since the previous subframe is un[X.] and the past excitation does not contain any pitch pulses. [X.] not offer a useful first approximation to the overall excitation.“), was zur Qualitätsverminderung der synthetisierten [X.] für mehrere [X.] führt (Seite 63, rechte Spalte, erster Absatz, letzter Satz: „[X.], poor coding of the onset will degrade the quality of the synthesized speech for several subframes.“).

Deshalb wird im Codec nach [X.]/[X.]/[X.] die adaptive [X.]durch eine Übergangsmodus-Anregungersetzt, die als zweistufige Anregung ausgeführt wird, wobei jede Stufe ein 10-Bit-Codebuch umfasst und in der ersten Stufe die Tonhöhenimpulse nachgebildet werden (Brückenabsatz Seite 63/64: „[X.] … thereby ensuring an effective coding of such transitions.We code [X.] using a two-stage excitation structure. [X.] bit sparse codebook. [X.].“). [X.]ur 3 gibt den Effekt der [X.]-Kodierung wieder. Die mittlere Abbildung (b) zeigt, dass die [X.], die im Original (a) vorhanden sind, erkennbar besser reproduziert werden, im Vergleich zu einer Methode, mit der [X.]-Übergangsrahmen als stimmhaft codiert werden (c).

Abbildung

10.2 einem Erzeuger eines [X.]s,

(Dem [X.] im [X.] entspricht in [X.]/[X.]/[X.] das [X.] s(n), aus dem durch Differenzbildung mit dem aus den verwendeten Codebüchern gebildeten [X.] Abbildung(n) der Restfehler e(n) bestimmt und anschließend minimiert wird, wie im unteren rechten Teil der [X.]ur 2 schematisch dargestellt. Dabei ist es für den Fachmann selbstverständlich, dass das [X.] s(n) vorher durch einen – in der [X.] des [X.]s– „Erzeuger“, wie bei [X.]-Codecs üblich, bereitgestellt und insbesondere durch verschiedene Komponenten wie Filter in ein geeignetes Format gebracht wird.)

Abbildung

10.3 einem Übergangsmodus-Codebuch zum Erzeugen eines Satzes von [X.] unabhängig von einer früheren Anregung,
10.3.1 wobei die [X.] des Satzes jeweils zu einer entsprechenden Übergangsmodus-Anregung gehören und

([X.]/[X.] weist für die [X.](unter)rahmen ([X.]) eine zweistufige Anregungsstruktur auf, bei der statt des [X.] ein dünnbesetztes Codebuch (sparse codebook) mit 10 Bit verwendet wird, das jeweils feste Sätze von [X.] mit [X.]en und zentralbeschnittenen Gaußschen Vektoren enthält ([X.] Seite 63/64: „We code [X.] using a two-stage excitation structure. [X.] bit sparse codebook. [X.]. [X.] (+1 or -1), with a minimum pulse separation of 20 samples, [X.], [X.]. [X.] the stochastic part of the excitation, and consists of center-clipped unit-variance, [X.].“). Bei diesem handelt es sich somit um ein festes, also nicht von früheren Anregungen abhängiges, Übergangs-Codebuch. Da die in diesem enthaltenen [X.] nach [X.]-üblicher Suche für jeden Einsatzrahmen eine passende Anregung bereitstellen, gehören sie damit jeweils zu einer entsprechenden Übergangsmodus-Anregung.)

10.3.2 wobei das Übergangsmodus-Codebuch ein Codebuch von [X.]en Impulsformen aufweist,

(Die [X.]-Codebücher enthalten sog. „sparse codebooks“, die [X.] mit nur wenigen („spärlich“ besetzt) von Null verschiedene Komponenten aufweisen, wobei in dem für die periodischen Anteile verantwortlichen Codebuch der ersten Stufe neben Einheitsimpulsen (sog. ternäre bzw. +1 und -1-Pulse) auch zentralbeschnittene gaußförmige Vektoren enthalten sind (Seite 64, linke Spalte, erster Absatz: „[X.] bit sparse codebook. [X.]. [X.] (+1 or -1), with a minimum pulse separation of 20 samples, [X.], [X.].“). Da auch das [X.] Einheitsimpulse als mögliche – wenn auch als nachteilig beschriebene – [X.]e Impulsformen angibt (vgl. Absatz 0079) und die [X.]-Codebücher nach [X.]/[X.]/[X.] zusätzlich gaußartige Impulsformen enthalten, weisen sie anspruchsgemäß (mehrere) [X.]e Impulsformen im Sinne des [X.]s auf (vgl. Absatz 0079 und die obigen Ausführungen zur Auslegung in Abschnitt [X.] 3.2.4). Da diese offensichtlich dazu geeignet sind, [X.]e Anregungen für [X.]-Übergangsrahmen zu erzeugen (Seite 63, [X.] linke/rechte Spalte: „the [X.] excitation“), offenbart [X.]/[X.] sowohl dem Wortlaut nach als auch funktional ein [X.], das [X.]e Impulsformen aufweist.)

10.4 einer Sucheinrichtung des Übergangsmodus-[X.] zum Auffinden des Codevektors des Satzes, der zu einer Übergangsmodus-Anregung gehört, die dem [X.] optimal entspricht.

(Da es sich bei der in [X.]/[X.]/[X.] beschriebenen Codiervorrichtung um einen auf dem [X.]-Modell aufbauenden Codec handelt, findet auch bei diesem eine iterative Suche im [X.] durch Fehlerrückführung zur Auswahl des Codevektors und Entnahme der Anregung statt, basierend auf dem Vergleich der entnommenen Anregung mit dem [X.], wobei der Codierfehler minimiert wird und somit der gefundene [X.] zu der [X.]-Anregung gehört, die dem [X.] optimal entspricht, vgl. dazu auch die zu Merkmal 10.2 wiedergegebene [X.]ur 2: und darin „Abbildung(n)“, „e(n)“, „s(n)“ „Error minimization“ sowie „Excitation selection“.)

Danach ist die [X.] des Anspruchs 10 erteilter Fassung vollständig aus [X.]/[X.]/[X.] bekannt.

1.2 [X.], der Fachmann würde weder die Einheitsimpulse(„ternary codewords with one and two non-zero pulses (+1 or -1)”) noch die zentralbeschnittenen gaußförmigen Vektoren(„center-clipped, [X.]“)des Übergangsmodus-[X.] der [X.] nach [X.]/[X.]/[X.] als [X.]e Impulsformen im Sinne des [X.]s (Merkmal 10.3.2) verstehen, folgt der [X.] nicht.

Zum einen handelt es sich bei den ternären Codewörtern mit einem oder zwei von Null verschiedenen Einheitsimpulsen um eine mögliche [X.]e Impulsform im Sinne des [X.]s, was auch im [X.]selbst so beschrieben wird (Absatz 0079: „[X.], the shape of the [X.] impulse can be represented by a unity impulse “). Dass diese Impulsform dort als einfachste und nachteilige Form beschrieben wird, da die Leistungsfähigkeit eines damit aufgebauten [X.] sehr begrenzt sei, ändert daran nichts, insbesondere, weil sowohl beim [X.] als auch bei der [X.] nach [X.]/[X.]/[X.]das jeweilige [X.] nicht nur diese eine Impulsform aufweist.

Zum anderen stellen die zentralbeschnittenen Gaußschen Vektorendes Übergangsmodus-[X.] der [X.] nach [X.]/[X.]/[X.] eine zweite [X.]e Impulsform im Sinne des [X.]s dar, da diese aus einzelnen Komponenten mit zufällig verteilten Werten in ihrer Gesamtheit komplexere als die nur aus Einheitsimpulsen bestehenden [X.] bilden. Dem steht auch nicht entgegen, dass diese „ausgedehnte rauschartige Signalsegmente darstellen“ und einen stochastischen Charakter haben, da der [X.] dies nicht ausschließt, sondern zur konkreten Form der [X.]en Impulse keine Vorgaben macht.Somit ist durch das [X.] mit den Einheitsimpulsen und zentralbeschnittenen gaußförmigen Pulsen die in Merkmal 10.3.2geforderte Ausgestaltung nach einer Mehrzahl von Impulsformenerfüllt.

Zudem ist auch die funktionelle Forderung für die [X.]en Impulsformen des erfindungsgemäßen [X.]s durch die erste Stufe des [X.]s der [X.]/[X.]/[X.]erfüllt, da ungeachtet der einfachen Form der [X.]e und des statistischen Charakters der Gaußsche Vektoren diese als geeignet beschreiben werden, die „pitch pulses“ eines „[X.]“ bzw. [X.]e Anregungen (Seite 63, [X.] linke/rechte Spalte: „the [X.] excitation“) bereitzustellen, da die zweite Stufe lediglich als Rest den stochastischen Anteil des [X.]s codiert (Abschnitt 5.1.3, [X.] Seite 63/64).

1.3 Die vorstehenden Ausführungen für die [X.] nach Anspruch 10 gelten in entsprechender Weise für die dazu korrespondierende [X.] nach dem nebengeordneten Anspruch 20, sowie die Übergangsmodus-Einrichtung zur Verwendung in einem [X.]-Codec vom [X.] nach Anspruch 1, auf den sich dieser rückbezieht. Gleiches gilt für die entsprechenden Verfahren gemäß den Ansprüchen 22, 29 und 38.

II[X.]

Die Fassung des [X.]s nach Hilfsantrag 1 vom 4. Januar 2022 verteidigt die Beklagte erfolgreich. Der Hilfsantrag 1 ist zulässig, da der Gegenstand des [X.]s in dieser Fassung weder unzulässig erweitert noch unklar ist oder ein Aliud darstellt und die geänderte Fassung beschränkend wirkt. Der Gegenstand des [X.]s in dieser verteidigten Fassung erweist sich als rechtsbeständig, weil er ausführbar offenbart und patentfähig, insbesondere neu ist und auf erfinderischer Tätigkeit beruht.

1. Der Anspruch 10 nach Hilfsantrag 1 unterscheidet sich vom erteilten Anspruch 10 dadurch, dass dessen Merkmal 10.1.1 folgendermaßen verändert gefasst ist (mit Hervorhebung der Ergänzungen und Streichungen gegenüber der erteilten Fassung):
10.1.1H[X.] in einem Übergangsrahmen und/oder mindestens einem Rahmen, der auf den einen Übergangsrahmen in einem [X.] folgt, mit:

in a transition frame and/or at least one frame following the a transition frame in a sound signal, comprising:

Zum Erzeugen der [X.]-Anregung, welche die adaptive [X.] ersetzt, waren in der erteilten Fassung drei Alternativen beansprucht, wonach

1) der jeweilige Übergangsrahmen selbst

oder

2) mindestens ein auf den Übergang folgender Rahmen

oder

3) der Übergangsrahmen selbst und ein oder mehrere auf den Übergang folgende(r) Rahmen

im [X.] codiert wird/werden. Im Hilfsantrag 1 ist die [X.]-Anregung nunmehr auf mindestens einen Rahmen nach einem Übergangsrahmengemäß den [X.] und 3 beschränkt. Die Alternative der Erzeugung der Übergangsmodus-Anregung nur im jeweiligen Übergangsrahmen selbst (Alternative 1) erfüllt demnach diese Anforderung nicht mehr.

Somit versteht der Fachmann die Formulierung in Hilfsantrag 1 so, dass die Ersetzung in einem auf den Übergangsrahmen folgenden Rahmen zwingend vorgeschrieben und in weiteren, auf den Übergangsrahmen folgenden Rahmen und dem Übergangsrahmen selbst dagegen lediglich nicht ausgeschlossen ist, da das Codebuch zumindest in einem (unmittelbar)auf den Übergangsrahmen folgenden Rahmen ersetzt wird („…replacing an adaptive codebook excitation in at least one frame following a transition frame…“).

Weiterhin kann zur Überzeugung des [X.]s der Fachmann den Wortlaut des Anspruchs 10 nach Hilfsantrag 1nicht so verstehen, dass die Vorgaben aus Merkmal 10.1.1

Schließlich versteht der Fachmann die Formulierung „… one frame following a transition frame in a sound signal“ im Kontext des [X.]s so, dass der damit bezeichnete nachfolgende Rahmen unmittelbar auf den Übergangsrahmen folgen muss. Um der Fehlerpropagation entgegenzuwirken, stellt ein beliebig später folgender Rahmen keine Lösung dar, insbesondere nicht ein irgendwann folgender weiterer Übergangsrahmen.

2. Der Anspruch 10 nach Hilfsantrag 1 ist zulässig.
2.1 Der Anspruch 10 nach Hilfsantrag 1 geht nicht über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglichen Fassung (WO 2008/049221 [X.] = [X.]) hinaus (Art. II § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 IntPatÜG [X.] Art. 138 Abs. 1 lit. c) EPÜ).

Die [X.] sinngemäß ein, gemäß Hilfsantrag 1 würde in den gegenüber der erteilten Fassung geänderten Ansprüchen ein nur in der Codierung existierendes Merkmal, nämlich der Übergangsrahmen, mit einem auf den Stimmerzeugungsapparat bezogenen Merkmal kombiniert, indem von einem „Übergangsrahmen in einem [X.]“ die Rede sei und dieser zum Bezugspunkt für die Verwendung der [X.]-Anregung gemacht werde. In [X.]en, d. h. vom Stimmapparat erzeugten Signalen, gäbe es aber nur Übergänge (z. B. von einem [X.]n zu einem stimmhaften Laut), aber keine Übergangsrahmen, denn Rahmen würden erst im Zuge der Codierung eingeführt. Entsprechend könnten Übergangsrahmen in [X.]en auch nicht ursprungsoffenbart sein.

Diese Auffassung vermag der [X.] nicht zu teilen, denn die Änderung der Begriffe führt nicht zu einer inhaltlichen Änderung und damit auch nicht zu einer unzulässigen Erweiterung.

Bereits durch die Formulierung des erteilten Anspruchs 10, in dem die beiden Angaben „Übergangsrahmen“ („transition frame“) bzw. „Rahmen“ („frame“) einerseits und „Übergang“ („transition“) bzw. „[X.]“ („sound signal“) andererseits miteinander in Beziehung gesetzt werden, erkennt der Fachmann, dass von Signalen der gleichen „Kategorie“ die Rede ist. Dass es sich dabei in jedem Fall um ein codiertes bzw. digitalisiertes also abgetastetes und [X.] handelt, ist für den Fachmann im Kontext des [X.]s selbstverständlich, wird aber beispielsweise auch aus einer Zusammenschau der [X.]uren 1 und 27 [X.] der zugehörigen Beschreibung deutlich:

In [X.]ur 27 ist der „A/[X.] 902“ dem „[X.] 903“ vorgeschaltet, der dem [X.] [X.]ur 1a entspricht. Das in den Codierer eingespeiste Signal „input speech signal s(n)“ liegt bereits diskret vor und ist in Rahmen und [X.] eingeteilt (Absatz 0031: „[X.] = 0, 1, ..., [X.], and N is the length of the subframe.“). Nicht abgetastete „analoge“ [X.]e kommen in der technischen Lehre des [X.]s nicht vor.

2.2 Die Ansprüche nach Hilfsantrag zu 1 sind deutlich und knapp gefasst und von der Beschreibung gestützt (Art. 84 EPÜ).

Auch sieht der [X.], anders als die Klägerin zu 1, in der Ersetzung von „transition“ durch „transition frame“ in den geänderten Ansprüchen gemäß Hilfsantrag 1 keine „Unklarheit“ im Sinne von Art. 84 EPÜ, da diese dem Fachmann keinerlei Verständnisschwierigkeiten bereitet und er diese im Kontext der konkreten technischen Lehre als Synonyme versteht (vgl. den vorangehenden Abschnitt II[X.] 2.1).

2.3 Ebenso bestehen gegen die Änderungen der Patentansprüche in der beschränkten Fassung nach Hilfsantrag 1 keine Bedenken hinsichtlich des [X.]es nach Art. II § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 IntPatÜG [X.] Art. 138 Abs. 1 lit. d) EPÜ.

Denn durch die Konkretisierung nach Hilfsantrag 1 liegt eine Anspruchsfassung vor, die den Schutzbereichgegenüber der erteilten Fassung nicht erweitert, sondern einschränkt. Statt der Verwendung aller drei Alternativen, welche die Formulierung des Merkmals der erteilten Fassung umfasst, wird lediglich noch eine Teilmenge davon beansprucht (siehe auch Abschnitt II[X.]1.). Damit stellen diese Änderungen auch eine grundsätzlich zulässige Beschränkung gegenüber der erteilten Fassung durch ein ursprünglich offenbartes Merkmal dar.

Im Übrigen teilt der [X.] den Einwand der [X.] nicht, wonach sich durch die Ersetzung von „transition“ durch „transition frame“ in den geänderten Ansprüchen gemäß Hilfsantrag 1 eine Verschiebung des Schutzbereichs des [X.]s im Sinne eines Aliuds ergeben würde, wozu auf die Ausführungen in den vorangehenden Abschnitten II[X.] 2.1 und II[X.] 2.2 verwiesen wird.

3. Das [X.] offenbart die Erfindung so deutlich und vollständig, dass ein Fachmann sie ausführen kann (Art. II § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 lit. b EPÜ).

Die Klägerin zu 2 macht den [X.] der mangelnden Ausführbarkeit geltend und führt sinngemäß aus, dass der Fachmann aufgrund der diesbezüglichen [X.] des [X.]s nicht in der Lage wäre, ein erfindungsgemäßes Codebuch von [X.]en Impulsformen zu implementieren.

Eine Erfindung ist ausführbar offenbart, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird. Dabei reicht es aus, wenn dem Fachmann ein allgemeines Lösungsschema an die Hand gegeben wird. Der Patentanspruch muss nicht alle zur Ausführung der Erfindung erforderlichen Angaben enthalten (Urteil vom 13. Juli 2021 – [X.], [X.], 59-67, Rn. 59 – [X.]). Vielmehr genügt es, wenn der Fachmann die insoweit notwendigen Einzelangaben der allgemeinen Beschreibung oder den Ausführungsbeispielen entnehmen kann ([X.], Urteil vom 28. März 2017 – [X.], juris, Rn. 23 m. w. N.).

Diese Anforderung wird vom [X.] erfüllt. Denn insbesondere in Absatz 0081 wird ein bevorzugtes Verfahren zum Erzeugen eines [X.] von [X.]en Impulsformen detailliert beschrieben. Ein [X.] wird aus einer Sprachdatenbank mit einem mehr als dreistündigen Sprachsignal verschiedener Sprecher in mehreren [X.]n erzeugt, bevor daraus [X.]e Impulse mit 17 [X.] um das Maximum extrahiert werden. Mittels eines k-means-Algorithmus werden aus diesen sodann 16 prototypische Impulsformen ausgewählt, von denen acht Impulsformen experimentell bestimmt werden – wie exemplarisch in [X.]ur 6 dargestellt – die schließlich das Codebuch von [X.]en Impulsformen gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel des [X.]s bilden.

Das [X.] enthält mit diesem Ausführungsbeispiel in der Beschreibung sehr konkrete technische Angaben, die den Fachmann ohne Weiteres in die Lage versetzen, die technische Lehre hinsichtlich des erfindungsgemäßen [X.] von [X.]en Impulsformen nachzuarbeiten.

4. In der Fassung nach Hilfsantrag 1 erweist sich das [X.] als patentfähig(Art. 138 Abs. 1 lit. a) [X.] Art. 54, 56 EPÜ [X.] Art. II § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 IntPatÜG).
4.1 Entgegen der Ansicht der Klägerin zu 1nimmtdas [X.], auch in der Fassung des [X.], die Priorität aus der Voranmeldung ([X.] 853749 P = [X.]) wirksam in Anspruch (Art. 87 Abs. 1 EPÜ).

Die wirksame Inanspruchnahme der Priorität einer früheren Anmeldung setzt nach Art. 87 Abs. 1 EPÜ voraus, dass diese dieselbe Erfindung betrifft. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die mit der späteren Anmeldung beanspruchte Merkmalskombination in der früheren Anmeldung in ihrer Gesamtheit als zu der angemeldeten Erfindung gehörend offenbart ist ([X.] GRUR 2002, 146 – Luftverteiler; [X.], 597, 599 – [X.]). Hierfür sind nicht allein die in der früheren Anmeldung formulierten Ansprüche maßgeblich; der [X.] ist vielmehr aus der Gesamtheit der Anmeldeunterlagen zu ermitteln ([X.] [X.], 542 Rn. 21- Kommunikationskanal; GRUR 2021, 1162 Rn. 35 - Bodenbelag). Für die Beurteilung der identischen [X.] gelten die Prinzipien der Neuheitsprüfung ([X.] GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit). Nach der ständigen Rechtsprechung des [X.] ist danach erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen unmittelbar und eindeutig als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (vgl. etwa [X.] GRUR 2002, 146 – Luftverteiler; [X.], 910 Rn. 62 – [X.] Dokument; GRUR 2012, 1133 Rn. 31 - [X.]-unempfindliche Druckplatte; GRUR 2016, 50 Rn. 29 – Teilreflektierende Folie; [X.], Urteil vom 10. Mai 2022, [X.], juris Rn. 28 – Computerkühlsystem).

Die Klägerin zu 1meint eine mangelnde Erfindungsidentität zwischen dem Gegenstand des [X.] und dem Gegenstand des Prioritätsdokuments zu erkennen, da der letztere nur mit dem ausdrücklichen Erfordernis offenbart wäre, dass die „[X.]“ für Übergangsrahmen („[X.] frame“) übertragen werden müsse ([X.], Seite 28, erster Absatz: „ necessary to transmit in every [X.] frame the absolute value of the pitch period“ und Seite 34, letzter Absatz: „the pitch period T 0 needs to be transmitted “), wohingegen bereits in der [X.]anmeldung diese zwingende Vorgabe in ein optionales Merkmal umgeändert wäre ([X.]anmeldung ([X.]), Seite 51, Absatz 0153: „the absolute value of the pitch period can be transmitted in every [X.] frame“ und Seite 64, Absatz 0172: „the pitch period T 0 is transmitted “). Dies stelle eine Verallgemeinerung jenseits des [X.]s der [X.] für alle unabhängigen [X.]ansprüche einschließlich aller Hilfsanträge dar, so dass die Prioritätsbeanspruchung unwirksam sei und diese Anspruchsgegenstände damit nicht den Zeitrang der [X.], sondern nur denjenigen des Anmeldetags der [X.]anmeldung, d. h. den 24. Oktober 2007 hätten.

Diese Auffassung teilt der [X.] nicht.

Zwar trifft es zu, dass in den zitierten Textstellen der [X.] die Übertragung der [X.] T 0 für Übergangsrahmen als notwendig dargestellt wird, was im [X.], insbesondere in den Ansprüchen, keinen Niederschlag gefunden hat.

Es trifft jedoch nicht zu, dass es sich dabei um eine Verallgemeinerung der ursprünglichen technischen Lehre der [X.] handeln würde, die dazu führt, dass die Inanspruchnahme der Priorität unwirksam wäre.

Zum einen muss bei der Beurteilung des Erfordernisses einer unmittelbaren und eindeutigen [X.] berücksichtigt werden, dass die Ermittlung dessen, was dem Fachmann als Erfindung und was als Ausführungsbeispiel der Erfindung offenbart wird, wertenden Charakter hat, und eine unangemessene Beschränkung des Anmelders bei der Ausschöpfung des [X.]s der Voranmeldung vermeidet. Insoweit ist zugrunde zu legen, dass das Interesse des Anmelders regelmäßig erkennbar darauf gerichtet ist, möglichst breiten Schutz zu erlangen, also die Erfindung in möglichst allgemeiner Weise vorzustellen und nicht auf aufgezeigte Anwendungsbeispiele zu beschränken. Erst im Verlauf des sich anschließenden Prüfungsverfahrens ist herauszuarbeiten, was unter Berücksichtigung des Standes der Technik schutzfähig ist und für welche Ansprüche der Anmelder Schutz begehrt. Erst mit der Erteilung des Patents mit bestimmten Ansprüchen erfolgt eine endgültige Festlegung des [X.] (vgl. [X.] [X.], 542 Rn. 23– Kommunikationskanal).

Zum anderen handelt es sich bei den von der Klägerin zu1 zitierten Textstellen der [X.] nicht um Angaben, die als erfindungswesentlicher Bestandteil der angemeldeten Erfindung charakterisiert wären, sondern diese werden explizit als Ausführungsbeispiele bzw. als an beispielhaft ausgewählten Ausführungsformen experimentell gewonnene Ergebnisse beschrieben (insbesondere Seite 25/39, Abschnitt 12, erster Absatz: „[X.] TechniquePerformance in VBR EV Codec In this section some examples of the [X.] technique performance in [X.]”), wobei es sich dabei um eine spezielle Konfiguration der Übergangscodierung handelt (Seite 34/39, letzter Absatz: „Note: This is the most bit-demanding configuration of the [X.] , i.e. when the [X.]-shape codebook is used in the 1 subframe and the pitch period T 0 needs to be transmitted for the Q(z) filter construction. This configuration uses in the first subframe a procedure described in section 10.“).

Somit handelt es sich bei der [X.] Übertragung der [X.] nicht um eine Verallgemeinerung der ursprünglichen technischen Lehre, sondern allenfalls um eine Verallgemeinerung der speziellen und beispielhaften Realisierung in dazu untersuchten Ausführungsbeispielen.

Damit stellen sich die in der Voranmeldung anhand von Ausführungsbeispielen beschriebenen Anweisungen für den Fachmann als Ausgestaltung der in der Nachanmeldung umschriebenen allgemeineren technischen Lehre dar und ist diese Lehre in der in der Nachanmeldung offenbarten Allgemeinheit bereits der Voranmeldung als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmbar (vgl. [X.], [X.], 542 Rn. 24 – Kommunikationskanal; [X.] [X.], 1575, Rn. 70 m. w. N.), wodurch diesbezüglich Erfindungsidentität zwischen dem Gegenstand des Prioritätsdokuments und dem Gegenstand des [X.]s, insbesondere auch in der Fassung nach [X.], vorliegt. Deshalb ist die Priorität des [X.]s wirksam in Anspruch genommen und sein Zeitrang der 24. Oktober 2006, wodurch die beiden von der Klägerin zu 1 als „Zwischenliteratur“ in das Verfahren eingeführten, im Prioritätsintervall veröffentlichten Dokumente [X.]/ITU und [X.]/[X.] nicht zum Stand der Technik gemäß Art. 54 (2) EPÜ zählen.

4.2 Der Gegenstand des Anspruchs 10 in der Fassung nach Hilfsantrag 1 erweist sich als neu (Art. II § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 IntPatÜG [X.] Art. 138 Abs. 1 lit. a) [X.] Art. 54 EPÜ).
4.2.1 Der Gegenstand des Anspruchs 10 nach Hilfsantrag 1 ist neu gegenüber dem Stand der Technik nach der Druckschrift [X.]/[X.]/[X.].

Hinsichtlich der Merkmale 10., 10.1 und 10.2 bis 10.4 der [X.] des Anspruchs 10, die mit denen des [X.] identisch und aus der Druckschrift [X.]/[X.]/[X.] bekannt sind, wird auf die entsprechenden Ausführungen zum Hauptantrag in Abschnitt I[X.] 1. verwiesen.

Ein zwingendes Erzeugen der [X.]-Anregung in mindestens einem Rahmen nach einem Übergangsrahmen –d. h. zumindest der unmittelbar auf den Übergang folgende Rahmen in jedem Fall, unabhängig davon um welche Art (stimmlos, stimmhaft, Übergang, etc.) von Rahmen es sich handelt (vgl. Abschnitt II[X.] 1.) –gemäß Merkmal 10.1.1

Auch bei dem von der Klägerin zu 2als Einwand vorgetragenenspeziellen Fall, in dem das ursprüngliche Sprachsignal, das in – direkt oder indirekt – aufeinanderfolgenden Rahmen einen Übergang („[X.]“) enthält, und deswegen die adaptive [X.] in diesen beiden Rahmen durch eine [X.]-Anregung ersetzt wird, handelt es sich nicht um eine [X.]-Anregungin einem Rahmen, der auf den Übergang in einem [X.] folgt. Denn selbst wenn eine Übergangsmodus-Codierung von zwei Rahmen in der von der Klägerin beschriebenen Sequenz erfolgt, bedeutet dies nicht, dass eine Übergangsmodus-Anregungin einem System gemäß Druckschrift [X.]/[X.]/[X.]inallen Fällen auf den einem Übergang nachfolgenden Rahmen stattfindet.Vielmehr geschieht dies nur, wenn es sich bei diesem wieder um einen Übergangsrahmen handelt, jedoch nicht, wenn es sich dabei um einen beliebigen anderen Rahmen (insbesondere stimmhaften oder [X.]n Rahmen) handelt, so wie es aber das Merkmal 10.1.1

Das Ersetzen der adaptiven [X.] durch eine [X.]-Anregung in zwei aufeinander folgenden Übergangsrahmen, erfüllt nicht notwendigerweise die Forderung des Anspruchs 10 in der Fassung nach Hilfsantrag 1, wonach das Ersetzen der adaptiven [X.] in mindestens einem Rahmen verwendet werden muss, der auf den Übergang in einem [X.] folgt.

4.2.2 Der Gegenstand des Anspruchs 10 nach Hilfsantrag 1 ist neu gegenüber dem Stand der Technik nach der Druckschrift K9/[X.]/Da [X.].

Der Artikel K9/[X.]/Da [X.] beschäftigt sich mit dem Problem, dass die Verwendung von [X.]-basierten Verfahren in [X.]en mit niedrigen Bitraten zur schlechten Rekonstruktion von stimmhaften Einsätzen („[X.]s“) führt. Er beschreibt einen 4 kbit/s [X.]-Algorithmus, der diesen kritischen Sprachsegmenten Priorität einräumt und verschiedene Kombinationen von Codebüchern und [X.] für verschiedene Sprachklassen verwendet. Dieser Codier-Algorithmus wird als [X.]-PCS (kurz für: „[X.] with p riority to c ritical s egments“) bezeichnet und basiert auf der Idee des sogenannten [X.] (kurz für: „ P honetically- S egmented V ector E x citation C oding“) (Abstract und Abschnitt „1 Introduction“).

Dabei wird nicht nur wie üblich der Übergang von einem [X.]n zu einem stimmhaften Segment, sondern auch der Übergang von einem stimmhaften Segment auf ein anderes stimmhaftes Segment als stimmhafter Einsatz („[X.]”) bzw. „kritisches Sprachsegment“ („critical segment”) bezeichnet (auf Seite 1, Spalten übergreifender Absatz).

Aus der DruckschriftK9/[X.]/Da [X.] ist in Worten des erteilten Anspruchs 10 ausgedrückt Folgendes bekannt: Eine

10. [X.]

(Abstract: „In this paper we describe a 4 kbit/s [X.] algorithm“ und Abschnitt „3 [X.]-PCS CODER CONFIGURATION“ und Abschnitt„3.1 General Description“, erster Satz: „[X.]ure 1 depicts the block diagram of the [X.]-PCS coding configuration.“)

10.1 zum Erzeugen einer Übergangsmodus-Anregung, die eine adaptive [X.] ersetzt

(K9/[X.]/Da [X.] erweitert die bekannte PS-VXC-Technik eines [X.]-Codecs, die Sprachsegmente als stimmhaft, stimmlos und stimmhafte Einsätze („[X.]s“) klassifiziert. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Wahrnehmung werden Sprachsegmente, die zur Klasse der [X.]n-zu-stimmhaften und [X.] Übergängen gehören, als kritische Segmente („critical Segments“,„[X.]“) und der vorgeschlagene Codier-Algorithmus als [X.]-PCS („[X.] with p riority to c ritical s egments“) bezeichnet.

Das Codebuch, aus dem die Anregungen je nach Kategorisierung entnommen werden, wird aus einem von sechs verschiedenen Codebüchern ausgewählt: eine madaptiven Codebuch und fünf verschiedenen festen Codebüchern mit den Bezeichnungen [X.], [X.]-[X.], [X.]-[X.]-1, [X.]-[X.]-2 und [X.] (Seite 2, linke Spalte, fünfter Absatz: „[X.] in [X.]. 1, [X.]: one adaptive and five fixed ([X.], [X.]-[X.], [X.]-[X.]-1, [X.]-[X.]-2 and [X.]). [X.] design [X.] the literature …“). Für die kritischen Segmente („[X.]“), also Übergänge von stimmlos zu stimmhaft „[X.]-[X.]“ (für „ u n v oiced“ nach „ vo iced“) und von stimmhaft zu stimmhaft „[X.]-[X.]“ (für „ vo iced“ nach „ vo iced“), werden jeweils zwischen verschiedenen Codier- bzw. Anregungsmodi aus einem bzw. zwei der oben genannten sechs Codebücher ausgewählt, um die Anregung für das zu [X.] zu generieren (Seite 1, rechte Spalte, letzter Absatz: „[X.].“). Da kritische Segmente [X.] ohne Langzeitkorrelation sind, für die das adaptive Codebuch ungeeignet ist, wird es bei diesen nicht aktiviert und stattdessen eine Kombination aus [X.]-[X.]-Codebüchern verwendet (Seite 1, rechte Spalte, vierter Absatz: „[X.], the [X.] algorithm is particularly inefficient in the reproduction of [X.]s . [X.] null. [X.], the adaptive codebook performs poorly .“ und Seite 2, rechte Spalte, dritter Absatz: „ Critical segments of the un[X.]-[X.] type do not exhibit any significant long-term correlation. For this reason the adaptive codebook is not activated . These segments [X.]: [X.]-[X.]-1 containing 256 vectors and [X.]-[X.]-2 with 128 vectors“).

Diese Verwendung der [X.]-[X.]-Codebücher statt des [X.] für den Übergang von [X.]r zu stimmhafter [X.] – und damit das Ersetzen der adaptiven [X.] durch eine [X.]-Anregung – wird im Blockschaltbild der [X.]ur 1 durch den rot eingekreisten Schalter dargestellt, der zwischen dem „[X.] / [X.]-Codebook / [X.]-[X.]-Codebook“ einerseits (obere Schalterstellung) und den Übergangscodebüchern „[X.]-[X.]-1 / [X.]-[X.]-2“ andererseits (mittlere Schalterstellung) umschaltet und damit nur den einen oder den anderen Beitrag in die Anregung einleitet.)

Abbildung

10.2 einem Erzeuger eines [X.]s,

(Dem [X.] im [X.] entspricht in K9/[X.]/Da [X.] das [X.] s(n), aus dem durch Differenzbildung mit dem aus den verwendeten Codebüchern gebildeten [X.] Abbildung(n) der Restfehler e w (n) bestimmt und anschließend minimiert wird, wie im unteren rechten Teil der [X.]ur 1 schematisch dargestellt ist. Dabei ist es für den Fachmann selbstverständlich, dass das [X.] s(n) vorher durch einen – in der [X.] des [X.]s– „Erzeuger“, wie bei [X.]-Codecs üblich, bereitgestellt und ggf.durch verschiedene Komponenten wie Filter in ein geeignetes Format gebracht wird.)

10.3 einem Übergangsmodus-Codebuch zum Erzeugen eines Satzes von [X.] unabhängig von einer früheren Anregung,
10.3.1 wobei die [X.] des Satzes jeweils zu einer entsprechenden Übergangsmodus-Anregung gehören und

(Die [X.]-Codebücher nach K9/[X.]/Da [X.] enthalten, wie jedes Codebuch eines fachüblichen [X.]-[X.], mehrere verschiedene Folgen von [X.], die sog.Sätze von [X.]. Diese werden nicht durch eine Signalrückführung des durch die Codebücher gebildeten [X.]s wie beim adaptiven Codebuch erzeugt (vgl. den ins adaptive Codebuch zurückweisenden Signalpfad in [X.]ur 1), sondern sind unabhängig von früheren Anregungen, da es sich dabei um sogenannte feste „fixed“ Codebücher handelt (Seite 2, linke Spalte, fünfter Absatz: „[X.] in [X.]. 1, [X.]: one adaptive and five fixed ([X.], [X.]-[X.], [X.]-[X.]-1, [X.]-[X.]-2 and [X.]).“). Die durch [X.]uche für einen bestimmten Übergangsrahmen gefundenen [X.] aus den [X.]-Codebüchern liefern das jeweilige [X.] und gehören somit jeweils zu einer entsprechenden [X.]-Anregung.)

10.4 einer Sucheinrichtung des Übergangsmodus-[X.] zum Auffinden des Codevektors des Satzes, der zu einer Übergangsmodus-Anregung gehört, die dem [X.] optimal entspricht.

(Die im unteren rechten Teil der [X.]ur 1 schematisch dargestellte Anordnung ermittelt durch Differenzbildung den Restfehler e w (n) aus dem von den jeweils verwendeten Codebüchern gebildeten [X.] Abbildung(n) und dem [X.] s(n), der anschließend durch die „Error Minimization“-Einheit minimiert wird. Somit realisiert diese Anordnung eine Sucheinrichtung für alle und damit auch für die [X.]-Codebücher, die dazu dient, denjenigen zu einer [X.]-Anregung gehörenden Codevektor aufzufinden, der dem [X.] optimal entspricht.)

Nicht offenbart ist in der Druckschrift K9/[X.]/Da [X.] zum einen das Merkmal 10.1.1 Merkmal 10.3.2, wonach das Übergangsmodus-Codebuch ein Codebuch von [X.]en Impulsformen aufweist, der Druckschrift K9/[X.]/Da [X.] nicht unmittelbar und eindeutig entnehmbar.

Auch die von der Klägerin zu 1 hierzu als Einwand vorgetragene spezielle Sprachsequenz – von den Parteien als „Überschwappfall“bezeichnet – bei der zwei [X.] ein kritisches Segment – d. h. einen Übergang im Sinne des [X.]s– bilden, in zwei aufeinanderfolgenden Rahmen liegen und im [X.] codiert werden, offenbart keine Ersetzung einer adaptiven [X.] in mindestens einem Rahmen, der auf einen Übergangsrahmen folgt, wie in Merkmal 10.3.2 gefordert.

Zwar trifft es zu, dass es sich bei der [X.] gemäß K9/[X.]/Da [X.] bei bestimmten zu codierenden Sprachsequenzen ergeben kann, dass ein als sogenanntes kritisches Segment bezeichneter Übergang zwei aufeinanderfolgende [X.] umfasst, so dass bei einem Überlappen von einem Rahmen auf den nächsten neben dem ersten Übergangsrahmen (d. h. dem Rahmen mit dem ersten Teil des Übergangs) auch der darauffolgende Rahmen (d. h. der Rahmen, der den zweiten Teil des Übergangs enthält) mit dem [X.]en [X.] von K9/Da [X.] codiert wird.

Jedoch kann die Ersetzung einer adaptiven [X.] durch eine [X.]-Anregung bei einer derartigen bestimmten Sprachsequenz die Forderung des Merkmals 10.1.1

Denn die Verwendung der [X.]-Anregung in zwei aufeinanderfolgende Rahmen ist nicht gleichbedeutend mit der Übergangsmodus-Anregung in einem Rahmen, der auf einen Übergangsrahmen in einem [X.] folgt, wie es von Merkmal 10.1.1

Auch der Vorwegnahme des Merkmals 10.3.2durch die Druckschrift K9/[X.]/Da [X.], wofür die Klägerin zu 1 unter Verweis auf die FachbücherK5´/Vary und [X.]/[X.] argumentiert, kann der [X.] aus den folgenden Gründen nichtfolgen:

Die als [X.] verwendeten Codebücher [X.]-[X.]-1 und [X.]-[X.]-2 in K9/[X.]/Da [X.] werden als Codebücher beschrieben, welche bei den als kritische Unterblöcke („[X.]“) bezeichneten Anlauten („segments of the un[X.]-[X.]“, „[X.]-[X.]“)das adaptive Codebuch ersetzen und damit eine möglichst gute Annäherung an das [X.] für die Codierung gewährleisten. Sie erfüllen somit die funktionell definierte Vorgabe für das Übergangsmodus-Codebuch von [X.]en Impulsformen, da sie in der Lage sind, den quasi-periodischen Anteil der Anregungen, den für [X.]e Laute charakteristischen Stimmeinsatz, der ansonsten durch das adaptive Codebuch modelliert wird, zu erzeugen.

Die [X.] des [X.]-[X.]-[X.] werden – wie bei allen festen Codebüchern der [X.] von K9/[X.]/Da [X.] – durch ein sogenanntes „[X.]“ in einem iterativen, auf einer Sprachdatenbank basierenden, Trainingsverfahren mittels eines dem Fachmann bekannten LBG-Algorithmus als spärlich besetzte Codebücher mit der Dimension 48 und acht von Null verschiedenen Elementen erzeugt.

Zwar ist diese Art der Codevektorerzeugung ähnlich der des [X.]s, welches dazu ebenfalls ein Trainingsverfahren, basierend auf dem sog. k-means-Algorithmus verwendet (Absatz 0081). Dass diese Gemeinsamkeit jedoch tatsächlich zwingend dazu führt, dass die [X.] des [X.]-[X.]-[X.] die erfindungsgemäßen [X.]en Impulsformen (vgl. Auslegung in Abschnitt [X.] 3.2.4) aufweisen, kann nach Erkenntnis des [X.]s zumindest nicht als unmittelbar und eindeutig offenbart gelten.

4.2.3 Der Gegenstand des Anspruchs 10 nach Hilfsantrag 1 ist neu gegenüber dem Stand der Technik nach der Druckschrift [X.]/[X.].

Diese in der mündlichen Verhandlung von den [X.] nicht mehr aufgegriffene Druckschrift stellt ein hybrides Sprachcodierungsverfahren vor, das einen parametrischen Codierer im Frequenzbereich für stationäre stimmhafte und [X.] [X.] („stationary [X.] and stationary un[X.] speech“) mit einem Wellenformcodierer im Zeitbereich für Übergangssprache („transition speech“) kombiniert (Abstract, Satz 1). Statt eines Zwei-Klassen-Modells („traditional two-class [X.]/un[X.] model“) wird ein [X.] („three-class [X.]/un[X.]/ transition model“) verwendet, welches in der Lage ist, eine hohe Qualität für [X.] bei Übergängen bereitzustellen (Seite 636, rechte Spalte, „B. General Structure of a Hybrid Speech Coder“, erster Absatz). [X.]ur 4 zeigt eine schematische Darstellung einer derartigen Hybrid-[X.].

Abbildung

Aus der Druckschrift [X.]/[X.](insbesondere Abschnitte II[X.] C.: „Modeling and Coding of Transition Speech“ und V[X.] D.: „Coding of Transition Signal“)ist, in Worten des erteilten Anspruchs 10 ausgedrückt, Folgendes bekannt: Eine

10. [X.]

(Titel: „Hybrid Coding“, Abstract: „[X.]”und [X.]ur 4: „hybrid encoder“)

10.1 zum Erzeugen einer Übergangsmodus-Anregung, die eine adaptive [X.] ersetzt,

(Der Übergang („transition“) ist nach [X.]/[X.] ein Segment eines Sprachsignals, welches vom Sprachklassifizierer („[X.]“) weder als stimmhaft („[X.]“) noch als stationär stimmlos („steady un[X.]“) bestimmt wird und somit weder von dem harmonischen [X.] („Harmonic Coder“) noch von dem rauschartigen [X.] („Stationary [X.] Coder“), oder einer Kombination davon codiert werden kann, beispielsweise Anlaute, Plosive und nicht periodische [X.]e Impulse ([X.]ur 4 [X.] Seite 633, linke Spalte, 1. Absatz: „[X.], the transition segments, such as [X.], [X.], and nonperiodic [X.] pulses, [X.] (or even a combination of both).”)

Wie im Abschnitt “[X.]" auf Seite 637 ausgeführt, erfolgt die Anregung dabei im [X.] („Transition Coder“). Denn da bei Übergängen keine starke Periodizitätsstruktur vorhanden ist, wird der Beitrag des sonst üblichen adaptiven [X.] nicht verwendet, d. h. dieses wird ersetzt (Seite 637, Abschnitt II[X.] C., 1. Absatz: „[X.], we did not incorporate the “adaptive codebook” contribution , common in [X.] type coders.”).)

10.2 einem Erzeuger eines [X.]s,

(Als [X.] bei der [X.]-üblichen Analyse-durch-Synthese wird die wahrnehmungsgewichtete [X.] verwendet, die zwangsläufig zuvor „erzeugt“ werden muss (Seite 644, linke Spalte, 1. Absatz: “[X.] optimal pulse positions are found by a full search analysis-by-synthesis scheme with the perceptually weighted speech as a target signal .”))

10.3 einem Übergangsmodus-Codebuch zum Erzeugen eines Satzes von [X.] unabhängig von einer früheren Anregung,
10.3.1 wobei die [X.] des Satzes jeweils zu einer entsprechenden Übergangsmodus-Anregung gehören und

(Die Übergangsanregungen werden dabei durch, ggf. mit einem individuellen Skalierungsfaktor („gain“) multiplizierten, aber festgelegten Impulsen, insbesondere eines algebraischen [X.], generiert. Somit sind die einzelnen [X.] des Übergangscodebuchs auch grundsätzlich unabhängig von vorangegangen Anregungen (vgl. Seite 637, linke Spalte, vorletzter Absatz bis Seite 637, rechte Spalte, 1. Absatz).)

10.4 einer Sucheinrichtung des Übergangsmodus-[X.] zum Auffinden des Codevektors des Satzes, der zu einer Übergangsmodus-Anregung gehört, die dem [X.] optimal entspricht.

(Seite 644, linke Spalte, 1. Absatz: “The best track and the optimal pulse positions are found by a full search analysis-by-synthesis scheme with the perceptually weighted speech as a target signal .”.Somit realisiert diese Anordnung eine Sucheinrichtung für alle und damit auch für das [X.], die dazu dient, denjenigen zu einer [X.]-Anregung gehörenden Codevektor aufzufinden, der dem [X.] optimal entspricht.)

Nicht offenbart ist in der Druckschrift [X.]/[X.]das Merkmal 10.1.1

Insbesondere zeigt auch die von der Klägerin zu 2 zitierte Textstelle Seite 637, rechte Spalte, vorletzter Absatz: „[X.]. [X.]) [X.] original residual for an 80 ms onset segment that consists of eight 10 ms subframes. [X.] are harmonic.“mit Seite 637, linke Spalte, zweiter Absatz: „[X.]” will be used in the sequel to describe the first or the second 10 ms segment within each 20 ms frame.“ lediglich, dass das Impulsanregungsmodell, d. h. das[X.], dazu verwendet wird, eine Anregung zur Codierung des Übergangs-Sprachabschnitts und der darin enthaltenen Übergangs-[X.] selbst zu erzeugen (Seite 637, rechte Spalte, vorletzter Absatz: „[X.] was used for the transition subframes, and the harmonic model was used for the harmonic subframes.).Eine [X.]-Anregung unter Verwendung des [X.]s in einem Rahmen nach einem Übergangsrahmen im Sinne des Merkmal 10.1.1

Ebenfalls nicht entnehmbar ist der Druckschrift [X.]/[X.]das Merkmal10.3.2, wonach das Übergangsmodus-Codebuch ein Codebuch von [X.]en Impulsformen aufweist.

Wie insbesondere in Seite 637, Abschnitt II[X.] C.:„[X.]” beschrieben wird, kann als [X.] prinzipiell eine Drei-, Fünf- oder Zehn-Puls-Anregung eingesetzt werden, wobei sich gegenüber einer Dreipuls-Anregung mit [X.]-individueller Amplitude („[X.] … „[X.]“) und einer Zehn-Puls-Anregung mit verschiedenem Vorzeichen und konstanter Verstärkung („individual sign for each pulse and a single gain for all pulses … “[X.]” “) für die Übergangscodierung ein algebraisches Codebuch mit [X.] („five-pulse [X.]“) die jeweils lediglich fünf Einheitsimpulse mit individuellem Vorzeichen und einheitlichem Verstärkungsfaktor für alle Pulse (+1 und -1) enthalten (Seite 643, Abschnitt V[X.] D.), am geeignetsten erwiesen hat. Unterschiedliche [X.]e Impulsformen im Sinne des [X.]s, wie sie vom Merkmal 10.3.2des Anspruchs 10 gefordert werden, sind jedoch keiner der verschiedenen Varianten der [X.] gemäß [X.]/[X.] entnehmbar.

4.2.4 Der Gegenstand des Anspruchs 10 nach Hilfsantrag 1 ist neu gegenüber dem Stand der Technik nach der Druckschrift [X.]/[X.].

Die internationale Patentanmeldung [X.]/[X.](= WO 2006/130229 [X.]), wurde nach dem [X.] des [X.]s (24. Oktober 2006) am 7. Dezember 2006 veröffentlicht, weist mit dem 31. Mai 2005 eine frühere Priorität als das [X.] auf und ist damit als Stand der Technik nach Art. 54 Abs. 3 EPÜ nur für die Frage der Neuheit zu berücksichtigen.

Allgemein betrifft [X.]/[X.] verschiedene Audio-Codierungstechniken für codebuchbasierte, insbesondere [X.]-Codecs, die mehrere Stufen von festen Codebüchern umfassen, einschließlich Impuls- und/oder Zufallscodebüchern, deren Anzahl variiert werden kann, um die Qualität bei einer bestimmten Bitrate zu maximieren. Zusätzlich kann ein adaptives Codebuch ein- oder ausgeschaltet werden, abhängig von Faktoren wie der erwünschten Bitrate und den Eigenschaften des aktuellen Rahmens oder [X.]s (Seite 7, Zeilen 10 bis 21).

Nicht entnehmbar ist der Druckschrift [X.]/[X.] das Merkmal 10.3.2, wonach das Übergangsmodus-Codebuch ein Codebuch von [X.]en Impulsformen aufweist.

Zwar verwendet das Pulscodebuch, das als festes [X.] die adaptive [X.] ersetzt, sog. [X.]e (Seite 19, Zeilen 7 bis 11: „[X.] codebook that specifies one or more pulses to be contributed to the excitation signal. [X.] pairs of indices and signs ([X.] positive or negative). [X.] the excitation signal, with the index indicating the position of the pulse, and the sign indicating the polarity of the pulse.“), die nach Absatz 0079 des [X.]s als die einfachste, wenn auch nur begrenzt leistungsfähige Form von [X.]en Impulsen zu werten sind. Jedoch ist bei der [X.] nach [X.]/[X.] keine weitere Impulsform offenbart, so dass die von Merkmal 10.3.2 geforderte Mehrzahl von „[X.] impulse shapes” nicht verwirklicht ist, vgl. dazu die Auslegung in Abschnitt [X.] 3.2.4.

Dass die [X.] des [X.] der [X.] nach [X.]/[X.] andere Impulsformen als [X.]e enthalten würden, wurde auch von den Klägerinnen nicht vorgetragen.

Ob aus der Druckschrift [X.]/[X.] das Merkmal 10.1.1 Merkmal 10.3.2nicht offenbart ist.

4.2.5 Der Gegenstand des Anspruchs 10 nach Hilfsantrag 1 ist neu gegenüber dem weiter abliegenden Stand der Technik nach den übrigen im Verfahren befindlichen Druckschriften.Die Neuheitsschädlichkeit weiterer [X.] wurde von den Klägerinnen weder schriftsätzlich noch in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht und ist auch für den [X.] nicht ersichtlich.
4.3 Der Gegenstand des Anspruchs 10 in der Fassung nach Hilfsantrag 1 erweist sich auch als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend (Art. II § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 IntPatÜG [X.] Art. 138 Abs. 1 lit. a), Art. 56 EPÜ).
4.3.1 Ausgehend vom nächstliegenden Stand der Technik nach der Druckschrift[X.]/[X.]/[X.] gelangt der Fachmann nicht in naheliegender Weise zum Gegenstand des Anspruchs 10nach Hilfsantrag 1.

Die [X.] der Druckschrift [X.]/[X.]/[X.]zeigt alle Merkmale der [X.] des Anspruchs 10nach Hilfsantrag 1 (vgl. Abschnitt I[X.] 1.1) bis auf das gegenüber dem Hauptantrag geänderteMerkmal10.1.1

a) Zwar weiß der Fachmann aufgrund seines Fachwissens oder seiner praktischen Erfahrung, dass sich nach Übertragungsfehlern, insbesondere im Fall von verlorenen Einsatzrahmen wegen der Desynchronisierung von Codierer und Decodierer, die Auswirkung nicht auf den gelöschten Rahmen beschränkt.Diesen, prädiktiven Codecs inhärenten, Nachteil kann der Fachmann beispielsweise auch der technischen Lehre der Druckschrift [X.]/[X.]/[X.]entnehmen (Seite 63, rechte Spalte, 1. Absatz, letzte beiden Sätze: „Furthermore, if the coding of the onset excitation fails, the adaptive codebook search performed in subsequent subframes will also have difficulty generating a good approximation of the periodic part of the LPC excitation. [X.], poor coding of the onset will degrade the quality of the synthesized speech for several subframes. “).

Der Annahme, dass der Fachmann dies berücksichtigend bereits ohne Anregungen aus anderen Dokumenten zur Verbesserung die adaptive [X.] nicht nur im Übergangsrahmen, sondern auch im jeweils(direkt) nachfolgenden Rahmen durch eine [X.]-Anregung ersetzen und somit zu der Erfindung gelangen könnte, steht jedoch zum einen entgegen, dass in [X.]/[X.]/[X.]nach einer entsprechenden fehlerhaften Codierung eines Einsatzrahmens explizit lediglich von einer Qualitätsverminderung in einigen folgenden [X.] die Rede ist („subsequent subframes … several subframes.“). Eine hypothetische zeitliche Ausdehnung der [X.]-Anregung auf einen nachfolgenden Rahmen ist dadurch nicht zwingend impliziert.

Zum anderen bedeutet die reine Möglichkeit oder das Fehlen von [X.], von im Stand der Technik Bekannten zu der erfindungsgemäßen Lösung zu gelangen, nicht, dass der Fachmann auch tatsächlich dahin gelangt wäre; die Bewertung, dass das Auffinden einer neuen Lehre zum technischen Handeln nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, setzt vielmehr voraus, dass das Bekannte dem Fachmann Anlass oder Anregung gab, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen (vgl. [X.] [X.], 407, Rn. 17 – einteilige Öse; [X.], Urteil vom 21. Juli 2022, [X.]/20 – [X.], juris Rn. 94). Eine Veranlassung, ausgehend von der reinen Beschreibung des Nachteils in [X.]/[X.]/[X.]die erfindungsgemäße Lösung des Ersetzens der adaptiven [X.] durch eine [X.]-Anregung auch in dem, dem Übergang nachfolgenden Rahmen zu realisieren, kann der Fachmann [X.] aber nicht entnehmen. Vielmehr führt die in sich abgeschlossene Lehre den Fachmann von der Lehre des [X.]s weg, indem sie, unmittelbar auf die zitierte Textstelle folgend, ein anderes offensichtlich ausreichendes Lösungskonzept für dieses Problem offenbart (Seite 63, rechte Spalte, 1. Absatz, letzte beiden Sätze: „VRPS provides a remedy for this situation …”).

b) Es ist bereits fraglich, ob der Fachmann, der ausgehend von der Druckschrift [X.]/[X.]/[X.]die Verbesserung [X.]r Sprachsignale verfolgt, die Druckschrift [X.]/[X.]in seine Überlegungen einbeziehen würde, wie die Klägerin zu 2 meint.

Die Druckschrift [X.]/[X.] beschreibt eine multimodale Quantisierung des Prädiktionsfehlers in einem Sprachkodierer vom [X.]. Bei [X.] (Mixed-Excitation Linear Prediction) handelt es sich um ein auf [X.] basierendes verlustbehaftetes Komprimierungsverfahren für lediglich menschliche [X.] bei extrem niedrigen Bitraten mittels einer Codierung im Frequenzbereich. Doch selbst wenn der Fachmann ungeachtet der prinzipiellen Unterschiede der Codierungstechniken von [X.]/[X.] diese berücksichtigen würde, hätte er deren technische Lehre nicht ohne weiteres auf die der [X.]/[X.]/[X.] übertragen können:

Denn selbst wenn er ausgehend von [X.]/[X.]/[X.] die Wechsel von der Zeit- in die Frequenzdomäne ignorieren und die sog.schwachen und starken Prädiktoren mit festen und adaptiven Codebüchern gleichsetzen würde, ist es weiterhin fraglich, ob er trotz der beschriebenen Anwendung der Prädiktoren nur für stimmhafte Rahmen bzw. der Möglichkeit, auch stimmhafte Signale schwach prädiktiv zu codieren, die Anwendung von schwachen Prädiktoren für [X.] Rahmen und starken Prädiktoren für stimmhafte Rahmen realisieren würde, da eine Verwendung bestimmter Codebücher für bestimmte klassifizierte Rahmen in [X.]/[X.] nicht vorgesehen ist (vgl. z. B. Absatz 0027).

Vor allem werden in [X.]/[X.] keine Übergangsrahmen – weder als Übergang von [X.]n zu stimmhaften Rahmen, noch von stimmhaften zu stimmhaften Rahmen – thematisiert. Den Übergang von schwachen zu starken Prädiktoren mit Übergangsrahmen zu identifizieren und den mindestens einen darauf folgenden Rahmen im Sinne des Merkmals 10.1.1

c) Der von der Klägerin zu 1 zur Kombination mit [X.]/[X.]/[X.]schriftsätzlich herangezogene Fachartikel [X.]/[X.] beschäftigt sich mit den Effekten von Paketverlusten in einem [X.]-Codec und schlägt einen Ansatz zu deren Verminderung vor („recovery by re-initialization ([X.])“, Seite 434, rechte Spalte, vorletzter Absatz bis Seite 435, linke Spalte, Absatz 2). Dabei wird das adaptive Codebuch periodisch [X.], indem dessen Inhalt auf Null gesetzt wird und die Codierung im betreffenden Rahmen allein durch das feste Codebuch erfolgt. Zur Verringerung der Folgen eines Verlusts des Re-Initialisierungsrahmens schlägt [X.]/[X.] vor, mit dem nächsten und übernächsten zu sendenden Rahmen auch den Index des festen Codebuchvektors und die Gewichtung des vorausgehenden Rahmens zu übertragen.

Der [X.] kann nicht erkennen, wie diese aus [X.]/[X.] vorgeschlagene Methode den Fachmann bei der [X.] der Druckschrift [X.]/[X.]/[X.]dazu anregen sollte, die Erzeugung der [X.]-Anregung in mindestens einen Rahmen nach einem Übergangsrahmen statt in zwei aufeinanderfolgenden [X.] des Übergangsrahmens vorzunehmen. Vielmehr würde er bei Berücksichtigung von [X.] zur Überzeugung des [X.]s allenfalls derart von der technischen Lehre von der Druckschrift [X.]/[X.]/[X.]abweichen, indem er das adaptive Codebuch periodisch re-initialisieren,stattdessen Anregung für bestimmte Rahmen ersetzen würde.

d) Weitere Kombinationen der Druckschrift [X.]/[X.]/[X.]mit anderem im Verfahren befindlichen Stand der Technik wurde von den Klägerinnen weder schriftsätzlich noch in der mündlichen Verhandlung behandelt.

Insgesamt ist deshalb nicht ersichtlich, wie ein Fachmann ausgehend von dem in Druckschrift [X.]/[X.]/[X.]beschriebenen [X.]-Modell in naheliegender Weise zum Gegenstand des Patentanspruchs 10 nach Hilfsantrag 1 gelangen sollte.

4.3.2 Auch ausgehend vom Stand der Technik nach der DruckschriftK9/[X.]/Da [X.] gelangt der Fachmann nicht in naheliegender Weise zum Gegenstand des Anspruchs 10nach Hilfsantrag 1.

Wie zur Neuheit des Gegenstands des Patentanspruchs 10 nach Hilfsantrag 1 in Abschnitt II[X.] 4.2.2 dargelegt, weist die aus der Druckschrift K9/[X.]/Da [X.] bekannte [X.] zum einen das Merkmal 10.1.1 Merkmal 10.3.2, wonach das Übergangsmodus-Codebuch ein Codebuch von [X.]en Impulsformen aufweist, der Druckschrift K9/[X.]/Da [X.] nicht unmittelbar und eindeutig entnehmbar.

a) Zwar mag der Fachmann vor dem Hintergrund seines präsenten Fachwissens ausgehend von dem [X.]-basierten Verfahren bei niedrigen Bitraten zur Rekonstruktion von Einsätzen („[X.]s“) nach K9/[X.]/Da [X.] mit dem dort beschriebeneniterativen, auf einer Sprachdatenbank basierenden Trainingsverfahren mittels LBG-Algorithmus für die [X.] des [X.] „[X.]-[X.]-1“ ein erfindungsgemäßesÜbergangsmodus-Codebuch gemäß der streitpatentgemäßen technische Lehre mit mehreren [X.]en Impulsformen realisieren können, ohne erfinderisch tätig werden zu müssen. Während somit das Merkmal 10.3.2für den Fachmann noch nahegelegt sein mag, ist dies für das fehlende Merkmal 10.1.1 H[X.] nicht der Fall.

Auch durch die Verwendung der [X.]-Anregung in zwei aufeinanderfolgenden Rahmen unter dem Stichwort des „Überschwappfalls“ – wonach es sich bei der [X.] gemäß K9/[X.]/Da [X.] bei bestimmten zu codierenden Sprachsequenzen ergeben kann, dass ein als sog. kritisches Segment bezeichneter Übergang zwei aufeinanderfolgende [X.] umfasst – sodass bei einem Überlappen von einem Rahmen auf den nächsten neben dem ersten Übergangsrahmen (mit dem ersten Teil des Übergangs) auch der darauffolgende Rahmen (mit dem zweiten Teil des Übergangs) mit dem [X.]en [X.] von K9/[X.]/Da [X.] codiert wird, erhält der Fachmann keinerlei Hinweis oder Anregung für die[X.]-Anregungallgemein in jedem Rahmen, der (direkt) auf einen Übergangsrahmen in einem [X.] folgt, wie es von Merkmal 10.1.1

b) Bezüglich einer möglichen Zusammenschau ausgehend von der Druckschrift K9/[X.]/Da [X.] mit anderem im Verfahren befindlichen Stand der Technik gilt das Gleiche wie für die Kombination der [X.]/[X.]/[X.] mit diesen Druckschriften (Abschnitt II[X.] 4.3.1):

Für die Berücksichtigung der Druckschrift [X.]/[X.] hat der Fachmann bereits keine Veranlassung, der Fachartikel [X.]/[X.] gibt dem Fachmann keine Anregung zur Realisierung des fehlenden Merkmals10.1.1

Insgesamt ist deshalb nicht zu erkennen, wie ein Fachmann ausgehend von dem in K9/[X.]/Da [X.] beschriebenen [X.]-Codiererkonzept in naheliegender Weise zum Gegenstand des Patentanspruchs 10 nach Hilfsantrag 1 gelangen sollte.

4.3.3 Auch ausgehend von einer der weiteren im Verfahren befindlichen Druckschriften aus dem Stand der Technik, die auch von den Klägerinnen nicht mehr aufgegriffen worden sind, ist nicht ersichtlich, wie der Fachmann in naheliegender Weise zum Gegenstand des Anspruchs 10 in der Fassung nach Hilfsantrag 1 gelangen sollte.

Insbesondere fehlt allen Druckschriften ein Hinweis auf eine Ersetzung der adaptiven [X.] durch eine [X.]-Anregung in mindestens einem Rahmen, der auf einen Übergangsrahmen in einem [X.] folgt gemäß dem Merkmal 10.1.1

4.3.4 Der Gegenstand des Patentanspruchs 10 gemäß Hilfsantrag 1 ist somit durch den im Verfahren befindlichen Stand der Technik weder bekannt noch nahegelegt.
5. Die vorstehenden Ausführungen zum Anspruch 10 des [X.] gelten in entsprechender Weise für die Gegenstände der nebengeordneten Vorrichtungsansprüche 1 und 20 sowie die Verfahrensansprüche 22, 29 und 38, die in Hilfsantrag 1 gegenüber dem Hauptantrag in entsprechender Weise geändert sind.Die genannten Patentansprüche erweisen sich damit ebenfalls als neu und als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend. Auch die übrigen Ansprüche nach Hilfsantrag 1 erfüllen die an sie zu stellenden Anforderungen.

IV.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 [X.] [X.] § 92 Abs. 1 ZPO.

Die ausgeurteilte Kostenquote entspricht dem Anteil des Obsiegens und Unterliegens der Parteien. Da der wirtschaftliche Wert, der dem [X.] aufgrund des nach dem Hilfsantrag 1 als schutzfähig verbleibenden Patentgegenstands gegenüber der geltenden Fassung noch zukommt, um ein Viertel reduziert ist, ist das Unterliegen der Beklagten mit 25 % und dementsprechend das der [X.] mit 75 % zu bewerten.

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 99 Abs. 1 [X.] [X.] § 709 Satz 1 und Satz 2 ZPO.

V.

Der für das Patentnichtigkeitsverfahren gemäß § 2 Abs. 2 Satz 4 PatKostG [X.] §§ 63, 51 Abs. 1 GKG festzusetzende Streitwert war für die Nichtigkeitsklage der Klägerin zu 1 auf 375.000,-- Euro und für die Nichtigkeitsklage der Klägerin zu 2 auf 4.375.000,-- Euro festzusetzen.

1. [X.] ist gemäß §§ 51 Abs. 1, 63 Abs. 2 GKG nach billigem Ermessen zu bestimmen. Nach der ständigen Rechtsprechung des [X.] ist dafür im [X.] bei Erhebung der Nichtigkeitsklage zuzüglich des Betrags der bis dahin entstandenen Schadensersatzforderungen maßgeblich (vgl. [X.] GRUR 2013, 1287, Rn. 3 – [X.]; [X.], 757, Rn. 2 – [X.]; GRUR 2009, 1100 – [X.]; [X.], 175 – Sachverständigenentschädigung IV; [X.], 79).

Bei der Festsetzung des Streitwerts für das [X.] kann – sofern keine konkreten Anhaltspunkte zur [X.] vorliegen – vom Streitwert eines auf das [X.] gestützten [X.] ausgegangen werden. Wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Erhebung der Nichtigkeitsklage mehrere Verletzungsverfahren wegen verschiedener Ausführungsformen anhängig sind, ist deren Streitwert zu addieren und anschließend wegen des Allgemeininteresses an einer möglichen Vernichtung des Patents um 25 % zu erhöhen (vgl. [X.] [X.], 757 – [X.]; [X.], [X.]. v. 16. Februar 2016, [X.]/13 m. w. N. – Grundsätze der [X.], die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, sind dagegen grundsätzlich unerheblich ([X.] [X.], 432 – [X.]V).

2. Ausgehend von diesen Grundsätzen war für die Nichtigkeitsklage der Klägerin zu 1 (führendes Verfahren 4 Ni 12/21 (EP)) ein Streitwert in Höhe von 375.000,-- Euro festzusetzen, da zum Zeitpunkt ihrer Erhebung (24. März 2020) zwei auf das [X.] gestützte Verletzungsverfahren vor dem Landgericht
München I ([X.].: 7 O 14091/19) und vor dem [X.] ([X.].
2 O 136/19)mit dortigen Streitwerten in Höhe von jeweils 150.000,-- Euro anhängig waren. Aus der Addition dieser Streitwerte der Verletzungsverfahren und der Erhöhung um den [X.] von 25 %errechnet sich der im Tenor genannte [X.].
3. Für die Nichtigkeitsklage der Klägerin zu 2 ([X.] (EP)) war der Streitwert endgültig auf 4.375.000,-- Euro festzusetzen, da im Zeitpunkt ihrer Erhebung (21. [X.]) zwei auf das [X.] gestützte Verletzungsverfahren vor dem Landgericht München I anhängig waren, wobei der Streitwert in dem Verfahren 7 O 4396/21 mit [X.]uss vom 26. Juli 2022 endgültig auf 2.500.000,-- Euro festgesetzt worden ist sowie im Verfahren 7 O 9609/21 ein Streitwert von 1.000.000,-- Euro angegeben wurde. Nicht zu berücksichtigen war dagegen das im rechtlichen Hinweis des [X.]s vom 14. September 2022 erwähnte [X.] mit einem Streitwert von 1.000.000,-- Euro, da dieses Verfahren nach den übereinstimmenden Angaben der Parteien in der mündlichen Verhandlung nicht das [X.] betraf.Aus der nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung um den [X.] von 25 % zu erhöhenden Summe der zu berücksichtigenden [X.] errechnet sich der im Tenor genannte [X.].

Dieser Streitwert entspricht auch mit Rücksicht auf den Vortrag der Klägerin zu 2 in der mündlichen Verhandlung billigem Ermessen im Sinne des § 51 Abs. 1 GKG.

Entgegen der Auffassung der Klägerin zu 2 vermag allein der Umstand, dass es sich bei dem [X.] um ein standardessentielles Patent handelt, für sich gesehen nicht eine Reduzierung des Streitwertes zu rechtfertigen (vgl. zur Frage der Erhöhung: [X.] GRUR 2021, 1105, Rn. 15 – [X.]I). Denn der Umstand, dass es sich um ein Patent handelt, dessen Nutzung für den Zugang zu einem bestimmten Markt essentiell ist, findet in der Regel bereits bei der Festsetzung des Streitwerts im Verletzungsprozess Berücksichtigung. Die Festsetzung des Streitwerts im Verletzungsverfahren hat die Bedeutung des Klagepatents für den Absatz marktgängiger Produkte und die darauf zurückgehenden Umsatzerwartungen der Rechtsinhaberin zu berücksichtigen ([X.] [X.], [X.]. 16; GRUR 1985, 511, 512). Dieser Gesichtspunkt fließt – neben anderen – auch in eine der Streitwertermittlung dienende Lizenzprognose ein ([X.] GRUR 2021, 1105, Rn. 16 – [X.]I; [X.], [X.] 2010, 2425; [X.], 341).

4. Trotz der Verbindung der Verfahren 4 Ni 12/21 (EP) und 4 Ni 27/22 (EP) zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung werden die einzelnen Streitwerte nicht zusammengerechnet; im Verhältnis zur Beklagten bleibt für jede Nichtigkeitsklage der Streitwert maßgebend, der ihrem Umfang entspricht (vgl. [X.], [X.], 11. Aufl. 2021, § 2 PatKostG, Rn. 52 m. w. N).

Meta

4 Ni 12/21 (EP), 4 Ni 27/22 (EP)

16.09.2022

Bundespatentgericht 4. Senat

Urteil

Sachgebiet: Ni

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Urteil vom 16.09.2022, Az. 4 Ni 12/21 (EP), 4 Ni 27/22 (EP) (REWIS RS 2022, 7883)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 7883

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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