Bundespatentgericht, Urteil vom 05.12.2018, Az. 6 Ni 67/16 (EP), verb. mit 6 Ni 11/17 (EP)

6. Senat | REWIS RS 2018, 849

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Tenor

In der Patentnichtigkeitssache

betreffend das europäische Patent 0 991 054

([X.])

hat der 6. Senat (Nichtigkeitssenat) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 5. Dezember 2018 durch die Vorsitzende Richterin [X.] sowie [X.], Dipl.-Phys. Univ. [X.]. [X.], [X.] und Dipl.-Phys. Univ. Dr. Haupt

für Recht erkannt:

[X.] Das europäische Patent 0 991 054 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] teilweise für nichtig erklärt, soweit es über folgende Fassung hinausgeht:

Abbildung

Abbildung

I[X.] Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II[X.] Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:

Jede der [X.] trägt die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten jeweils zu 1/4.

Die Beklagte trägt jeweils die Hälfte der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der [X.].

Im Übrigen trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

[X.] Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

1

[X.]a) stammenden [X.] vom 29. Dezember 1999 (im Folgenden: [X.]) unter Inanspruchnahme der Prioritäten aus den [X.] Anmeldungen [X.] vom 7. [X.]vember 1996, [X.] 31032496 vom 21. [X.]vember 1996, [X.] 3458297 vom 19. Februar 1997 und [X.] 3458397 vom 19. Februar 1997 auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] zugunsten der ursprünglichen Anmelderin Firma M… Co. Ltd. erteilten und durch Zeitablauf seit 6. [X.]vember 2016 erloschenen europäischen Patents 0 991 054 ([X.]).

2

Das beim [X.] unter dem Aktenzeichen 697 08 693 geführte [X.] trug die Bezeichnung

3

„A CELP Speech Coder or Decoder,

4

and a Method for CELP Speech Coding or Decoding“

5

(in [X.] laut [X.]schrift:

6

„Verfahren und Vorrichtung für CELP Sprachcodierung oder -decodierung“

7

und umfasste in der erteilten Fassung 16 Patentansprüche, die mit den am 8. September 2016 von der Klägerin zu 1) und am 30. Januar 2017 von der Klägerin zu 2) eingereichten Nichtigkeitsklagen jeweils in vollem Umfang angegriffen werden. Hintergrund beider Nichtigkeitsklagen sind die beim [X.] bei Einreichung dieser Klagen anhängigen Klagen wegen angeblicher Verletzung des [X.]s durch die [X.] (Az. [X.]/16 und 7 O 20/17), die sich mittlerweile im Berufungsverfahren vor dem [X.] befinden (Az. 6 U 88/17 und 6 U 21/18).

8

Die angegriffenen unabhängigen Patentansprüche 1 und 9 lauten in der [X.] wie folgt:

9

1. A CELP speech coder or decoder, comprising:

an adaptive [X.] (223) for generating an adaptive code vector;

a random [X.] (221, 211), for generating a random code vector;

a synthesis filter (215) for receiving a random code vector generated from the random [X.] (221, 211) so as to perform LPC synthesis;

means (225) for determining a voiced/unvoiced characteristic of the input speech;

characterized in that

in that

the random [X.] generates the random code vector in [X.]/unvoiced characteristic.

9. A CELP speech coding or decoding method, comprising the steps of:

generating an adaptive code vector:

determining a voiced/unvoiced characteristic of the input speech;

generating a random code vector in [X.]/unvoiced characteristic by arranging one or more fixed waveforms in [X.] ([X.], [X.], [X.]) and polarities of an [X.] vector;

outputting the random code vector to a synthesis filter to perform LPC synthesis.

In der Fassung der [X.]schrift lauten sie in [X.] Sprache:

1. [X.] oder -decodierer, der umfasst:

ein adaptives Codebuch (223) zum Erzeugen eines adaptiven Codevektors;

ein [X.] (221, 211) zum Erzeugen eines [X.]s;

ein Synthesefilter (215), das einen [X.] empfängt, der anhand des [X.] (221, 211) erzeugt wird, um LPC-Synthese auszuführen;

eine Einrichtung (225), die eine [X.]Stimmlos-Kennlinie der Eingangssprache bestimmt;

dadurch gekennzeichnet, dass:

das [X.] (221, 211) von einem Anregungs-Vektor-Generator gebildet wird, der eine Anordnungseinrichtung (182) für festgelegte Wellenformen zum Anordnen einer oder mehrerer festgelegter Wellenformen ([X.], [X.], [X.]), die in einer Speichereinrichtung (181) für festgelegte Wellenformen gemäß den Positionen ([X.], [X.], [X.]) und den Polaritäten eines [X.] gespeichert sind, umfasst, und dadurch, dass:

das [X.] den [X.] gemäß der bestimmten [X.] Stimmlos-Kennlinie erzeugt.

9. CELP-Sprachcodier- oder -decodierverfahren, das die folgenden Schritte umfasst:

Erzeugen eines adaptiven Codevektors;

Bestimmen einer [X.]Stimmlos-Kennlinie der Eingangssprache;

Erzeugen eines [X.]s gemäß der bestimmten [X.]Stimmlos-Kennlinie durch Anordnen einer oder mehrerer festgelegten Wellenformen gemäß den Positionen ([X.], [X.], [X.]) und den Polaritäten eines [X.];

Ausgeben des [X.]s an ein Synthesefilter, um LPC-Synthese auszuführen.

Die ebenfalls angegriffenen Patentansprüche 2 bis 8 sind auf Patentanspruch 1, die Ansprüche 10 bis 16 auf Patentanspruch 9 unmittelbar oder mittelbar rückbezogen.

Die Klägerinnen sind der Ansicht, dass das [X.] wegen unzulässiger Erweiterung und fehlender Patentfähigkeit für nichtig zu erklären sei. Darüber hinaus macht die Klägerin zu 1) auch eine mangelnde Ausführbarkeit als [X.] geltend.

Dies stützen sie auf die Druckschriften (Nummerierung und Kurzzeichen vom Senat):

D1

EP 0 680 032 A

D2

[X.] 5 293 449 A

D3

Kim, [X.] et al.: A complexity reduction method for VSELP coding using overlapped sparse basis [X.], In: [X.], 18. October 1994

D4 [X.] 05-281999 A

D5 EP 0 515 138 A2

D6 [X.] 5 488 704 A

D7 EP 0 590 155 A1

D8 [X.] 5 060 269 A

D10 [X.] (03/96); [X.] OF SPEECH AT 8 kbit/s [X.]ING CONJUGATE-STRUCTURE ALGEBRAIC-CODE-EXCITED LINEAR-PREDICTION ([X.]), [X.], März 1996

[X.] EP 0 747 883 A2

D12 EP 0 654 909 A1

[X.] EP 0 714 089 A2

D14 [X.] 5 396 576 A

[X.] [X.] 5 495 555 A

[X.] WO 96/29696 A1

Daneben haben sie folgende Druckschrift als Beleg für das Fachwissen des Fachmanns benannt:

D9 [X.], [X.], In: [X.], [X.], [X.]. 6, Juni 1994, [X.] bis 918.

Die Klägerinnen beantragen,

das [X.] Patent EP 0 991 054 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen,

hilfsweise, die Klage abzuweisen, soweit sie das Patent mit folgenden Hilfsanträgen in der angegebenen Reihenfolge verteidigt: 1, 2, 3, 4, [X.], 5, 5A, 6, 6A und 7 bis 29.

Wegen des Wortlauts der Ansprüche gemäß Hilfsantrag 13 wird auf den [X.] und gemäß der übrigen Hilfsanträge auf die Anlagen zu den Schriftsätzen der Beklagten vom 10. Oktober 2018 ([X.]. 750 ff. d. A.) sowie vom 29. [X.]vember 2018 ([X.]. 1112 d. A.) verwiesen.

Die Beklagte tritt der Argumentation der Klägerinnen entgegen und hält den Gegenstand des [X.]s in wenigstens einer der verteidigten Fassungen für schutzfähig.

Mit Beschluss vom 16. August 2018 hat der Senat beide Klagen zum Zwecke der gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden.

Der Senat hat den Parteien zudem einen qualifizierten Hinweis vom 17. August 2018, den Parteien übersandt mit Schreiben vom 24. August 2018, zukommen lassen.

Entscheidungsgründe

A.

Die infolge der Verbindung nunmehr als einheitli[X.]h geltende Klage der beiden [X.] ist zulässig. Das na[X.]h Ablauf der S[X.]hutzdauer erforderli[X.]he Re[X.]htss[X.]hutzbedürfnis der [X.] ist infolge der gegen sie weiterhin anhängigen [X.] hinsi[X.]htli[X.]h beider nebengeordneter Ansprü[X.]he, auf die si[X.]h die [X.] stützen, gegeben (vgl. [X.], 342 – Tafelförmige Elemente; [X.], 749 - Aufzei[X.]hnungsträger).

Die Klage ist allerdings nur teilweise begründet. [X.] ist hinsi[X.]htli[X.]h der erteilten Fassung für ni[X.]htig zu erklären, da insoweit der [X.] der unzulässigen Erweiterung gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 3 [X.], Art. 138 Abs. 1 [X.]u[X.]hst. [X.]) EPÜ besteht. Aus demselben Grund kann die [X.]eklagte ihr Patent au[X.]h ni[X.]ht mit den Anspru[X.]hsfassungen na[X.]h den [X.] 1, 2, 3, 4, [X.], 5, 5A, 6, 6A und 7 bis 12 erfolgrei[X.]h verteidigen. Demgegenüber sind die Klagen teilweise abzuweisen, soweit sie si[X.]h au[X.]h gegen die von der [X.]eklagten hilfsweise verteidigte Anspru[X.]hsfassung na[X.]h Hilfsantrag 13 ri[X.]hten, da diese Anspru[X.]hsfassung zulässig ist und ihr keine Ni[X.]htigkeitsgründe na[X.]h Art. II § 6 Abs. 1 [X.], Art. 138 Abs. 1 EPÜ entgegen stehen.

I. Zum Gegenstand des [X.]

1. Gegenstand und Aufgabe

[X.] betrifft einen [X.], der geeignet sein soll, eine ho[X.]h qualitative, synthetisierte Spra[X.]he zu erhalten, sowie einen Spra[X.]h-Codierer und einen Spra[X.]h-De[X.]odierer, die ein ho[X.]h qualitatives Spra[X.]hsignal bei einer niedrigen [X.]it-Rate [X.]odieren und de[X.]odieren können sollen (Absatz 0001 der Streitpatens[X.]hrift).

Zum te[X.]hnis[X.]hen Hintergrund ist in der [X.][X.]hrift erläutert, dass ein Spra[X.]h-Codierer vom [X.] (= Code Ex[X.]ited Linear Predi[X.]tion)-Typ eine lineare Vorhersage für jeden der Rahmen ausführt, die dur[X.]h Segmentieren einer Spra[X.]he zu einem gegebenen Zeitpunkt erhalten wurden. Der [X.]-Codierer kodiert prädiktive Restbestandteile (Anregungs-Signale), die aus einer linearen [X.] resultieren, unter Verwendung eines adaptiven Codebu[X.]hs, in dem alte Anregungs-Vektoren gespei[X.]hert sind, und eines Zufalls-Codebu[X.]hs, in dem eine Vielzahl von [X.] gespei[X.]hert sind (Absatz 0003).

Die s[X.]hematis[X.]he Struktur eines herkömmli[X.]hen Spra[X.]h-Codierers vom [X.]-Typ, die Su[X.]he im Zufalls-Codebu[X.]h und die prinzipielle Struktur eines bekannten Spra[X.]h-De[X.]odierers wird anhand von Figuren 1 und 2A bis 2C dargestellt und in den Absätzen 0004 bis 0012 erläutert.

Weiterhin bes[X.]hreibt das Streitpatent die Grenzen der Verwendung eines [X.]-Zufalls-Codebu[X.]hs und die Mögli[X.]hkeit der Komplexitätsreduktion dur[X.]h die sogenannte algebrais[X.]he Anregung (algebrai[X.] ex[X.]itation). Derartige A[X.] (Algebrai[X.] Code Exited Linear Predi[X.]tion) und CS-A[X.] (Conjugate Stru[X.]ture Algebrai[X.] Code Exited Linear Predi[X.]tion)-Codierer/De[X.]odierer, wel[X.]he die algebrais[X.]he Anregung verwenden, seien jeweils als G.729 und G.723.1 von dem [X.] (International Tele[X.]ommuni[X.]ation Union-Tele[X.]ommuni[X.]ation Standardization Se[X.]tor) empfohlen worden (Absätze 0013 bis 0016).

Aufgabe, einen [X.], einen Spra[X.]h-Codierer und einen Spra[X.]h-De[X.]odierer zu s[X.]haffen und dabei den Spei[X.]herbedarf zu reduzieren gegenüber dem Fall, bei dem [X.] direkt in einem Zufalls-Codebu[X.]h gespei[X.]hert werden, und zum anderen komplexere [X.] ‒ vergli[X.]hen mit der bekannten algebrais[X.]hen Anregung ‒ zu erzeugen, wel[X.]he die Spra[X.]hqualität verbessern können (Absätze 0017 und 0018).

2. Ansprü[X.]he

Anspru[X.]h 1 der [X.][X.]hrift einen Codierer sowie einen De[X.]odierer und in Anspru[X.]h 9 ein Codier- sowie ein De[X.]odier-Verfahren, die mit den übrigen Ansprü[X.]hen jeweils weiter ausgestaltet sind. Die Merkmale der Ansprü[X.]he 1 und 9 lassen si[X.]h dabei wie folgt gliedern:

1 A [X.] spee[X.]h [X.]oder or de[X.]oder, [X.]omprising:

1.1 an adaptive [X.]odebook (223) for generating an adaptive [X.]ode ve[X.]tor;

1.2 a random [X.]odebook (221, 211) for generating a random [X.]ode ve[X.]tor;

1.3 a synthesis filter (215) for re[X.]eiving a random [X.]ode ve[X.]tor generated from the random [X.]odebook (221, 211) so [X.] [X.] synthesis;

1.4 means (225) for determining a voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.] of the input spee[X.]h;

[X.]hara[X.]terized in that

1.5 said random [X.]odebook (221, 211) is formed by an ex[X.]itation ve[X.]tor generator [X.]omprising fixed waveform arranging means (182)

1.5.1 for arranging one or more fixed waveforms ([X.], [X.], [X.]) [X.] storage means (181)

1.5.2 in a[X.][X.]ordan[X.]e with the positions ([X.], [X.], [X.]) and polarities of an [X.] ve[X.]tor, and

in that

1.6 the random [X.]odebook generates the random [X.]ode ve[X.]tor in a[X.][X.]ordan[X.]e with the determined voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.].

9 A [X.] spee[X.]h [X.]oding or de[X.]oding method, [X.]omprising the steps of:

9.1 generating an adaptive [X.]ode ve[X.]tor;

9.2 determining a voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.] of the input spee[X.]h;

9.3 generating a random [X.]ode ve[X.]tor in a[X.][X.]ordan[X.]e with said determined voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.] by arranging one or more fixed waveforms in a[X.][X.]ordan[X.]e with the positions ([X.], [X.], [X.]) and polarities of an [X.] ve[X.]tor;

9.4 [X.] [X.]ode ve[X.]tor to a synthesis filter to perform [X.] synthesis.

3. Fa[X.]hmann und Auslegung des [X.]

Fa[X.]hmann ist ein Diplom-Ingenieur der Elektrote[X.]hnik, insbesondere der Na[X.]hri[X.]htente[X.]hnik, mit Universitätsabs[X.]hluss und mehrjähriger [X.]erufserfahrung sowie Kenntnissen auf dem Gebiet der akustis[X.]hen Signalverarbeitung insbesondere von digitalen Spra[X.]h[X.]ode[X.]s. Einem sol[X.]hen Fa[X.]hmann waren zum Prioritätszeitpunkt bereits Verfahren zur Spra[X.]h[X.]odierung, wie [X.] und A[X.], sowie ihre Vorteile und Grenzen, geläufig.

3.1 Allgemeiner te[X.]hnis[X.]her Hintergrund

Der Fa[X.]hmann wird die für das Verständnis des Gegenstands der Patentansprü[X.]he wesentli[X.]hen Grundlagen und Prinzipien aufgrund seines allgemeinen Fa[X.]hwissens und aufgrund der Ausführungen in der [X.][X.]hrift wie folgt verstehen.

3.1.1 [X.]-Grundprinzip

[X.]ei der Übertragung von Spra[X.]he in Mobilfunknetzen wird das Spra[X.]hsignal übli[X.]herweise im Sender (Coder, En[X.]oder, Codierer) [X.]odiert und im Empfänger (De[X.]oder, De[X.]odierer) wieder de[X.]odiert. [X.]ei einem sol[X.]hen, als Code[X.] bezei[X.]hneten System stellen si[X.]h als wi[X.]htigste Randbedingungen die gegenläufigen Anforderungen na[X.]h mögli[X.]hst guter Spra[X.]hqualität einerseits und mögli[X.]hst geringer zu übertragender Datenmenge andererseits.

[X.] (Code (-book) Ex[X.]ited Linear Predi[X.]tion) beruhen. Es handelt si[X.]h dabei um ein hybrides Verfahren, wel[X.]hes die Vorteile der Signalformkodierung mittels Vektorquantisierung einerseits und der parametris[X.]hen Audiokodierung andererseits vereint.

Vektorquantisierung werden die aus den Spra[X.]hsignalen gewonnenen Datensätze in [X.] zusammengefasst und es wird eine Tabelle, das sog. Codebu[X.]h, mit häufig vorkommenden [X.] erstellt. [X.]ei der Codierung wird dann jeweils der Codebu[X.]hvektor mit der geringsten Abwei[X.]hung zum zu [X.]odierenden Teil des Spra[X.]hsignals bestimmt. Zur Datenübertragung wird ni[X.]ht der Vektor selbst, sondern nur der Index des Codebu[X.]hvektors benötigt, da der korrespondierende De[X.]odierer über das glei[X.]he Codebu[X.]h verfügt und damit aus dem Index der Vektor ermittelt und letztendli[X.]h eine Approximation des ursprüngli[X.]hen Spra[X.]hsignals rekonstruiert werden kann.

parametris[X.]hen Audiokodierung wird die Spra[X.]hentstehung beim Mens[X.]hen dur[X.]h das sog. [X.] na[X.]hgebildet. Die Signalquelle entspri[X.]ht dabei den mens[X.]hli[X.]hen Stimmbändern und die parametris[X.]he Codierung beruht auf der Annahme, dass si[X.]h alle Spra[X.]hsignale aus stimmhaften (Laute mit hoher Periodizität, Sonoranten bzw. Sonanten und einige Obstruenten, z. [X.]. a, e, i, b, d, g, o) und stimmlosen (niedrige Periodizität, raus[X.]hähnli[X.]h, viele Frikative und Plosive, z. [X.]. f, k, p, s, t) Anteilen synthetisieren lassen. Das si[X.]h daran ans[X.]hließende Synthesefilter entspri[X.]ht dem mens[X.]hli[X.]hen Vokaltrakt (zwis[X.]hen [X.] und Mundöffnung), in dem insbesondere die sog. Formanten aufgeprägt werden. Aufgrund der Resonanz- bzw. Interferenzeigens[X.]haften des [X.] wird aus dem Spektrum ein Teil der Harmonis[X.]hen gedämpft, ein anderer Teil dur[X.]h Resonanz gegenüber der Grundfrequenz und gegenüber anderen Obertönen verstärkt; die [X.]erei[X.]he, bei denen eine maximale relative Verstärkung stattfindet, nennt man Formanten.

Um Spra[X.]he na[X.]h dem [X.] kodieren zu können, wird sie zunä[X.]hst digitalisiert und in kurze Zeitabs[X.]hnitte (Spra[X.]hrahmen mit [X.]a. 20 ms) unterteilt. Für jeden Zeitabs[X.]hnitt werden dann Parameter für das Synthesefilter bestimmt, die sogenannten [X.](linear predi[X.]tion [X.]oding)-Koeffizienten. In einem zweiten S[X.]hritt werden mit der Signalquelle (typis[X.]herweise Codebü[X.]her) vers[X.]hiedene [X.]e erzeugt, die dann jeweils dur[X.]h das mit den Koeffizienten eingestellte [X.]-Synthesefilter verarbeitet werden. Das jeweilige Ergebnis wird mit dem zu kodierenden Spra[X.]hsignalabs[X.]hnitt vergli[X.]hen und der Grad der Abwei[X.]hung bestimmt. In dieser Weise werden vers[X.]hiedene [X.]e dur[X.]hprobiert, bis eines gefunden ist, das einen synthetisierten Spra[X.]hsignalabs[X.]hnitt hervorbringt, der dem zu kodierenden maximal ähnli[X.]h ist. Dur[X.]h dieses als Analyse-dur[X.]h-Synthese (Analysis-[X.]y-Synthesis Coding, AbS-Code[X.], Closed-Loop-Code[X.]s) bezei[X.]hnete Verfahren werden Parameter für das Synthesefilter und ein [X.] bestimmt, die na[X.]h Übertragung zum Empfänger einen synthetisierten Spra[X.]hsignalabs[X.]hnitt erzeugen, der dem zu sendenden Spra[X.]hsignalabs[X.]hnitt mögli[X.]hst nahe kommt.

[X.] verans[X.]hauli[X.]ht das Grundprinzip der Spra[X.]h[X.]odierung mittels [X.] in der folgenden Figur 1 in einem [X.]lo[X.]kdiagramm, in dem die wesentli[X.]hen [X.]-Komponenten sowie die Funktionsweise eines Codierers erkennbar sind:

Abbildung

[X.]-Codierer na[X.]h Figur 1 der [X.][X.]hrift

Das eingegebene Spra[X.]hsignal (10) wird in Abs[X.]hnitt (11) analysiert, um die [X.]-Koeffizienten für das Synthesefilter (13) zu bestimmen. Der Indexwert für die so bestimmten Koeffizienten wird in Abs[X.]hnitt (12) quantisiert und dem Abs[X.]hnitt (17) zum Senden bereitgestellt. Die von den beiden Codebü[X.]hern (14, 15) als Signalquelle entnommenen Signale werden, na[X.]h jeweiliger Verstärkung (

adaptive Codebu[X.]h (14) (adaptive [X.]odebook, pit[X.]h [X.]odebook) enthält eine Anzahl vers[X.]hieden stark verzögerter Auss[X.]hnitte des bis zu diesem Zeitpunkt verwendeten [X.]. Dies ist in der vorstehenden Abbildung dur[X.]h den Abgriff des [X.] vor dem Synthesefilter (13) und dessen Rü[X.]kführung ins adaptive Codebu[X.]h (14) graphis[X.]h dargestellt. Der Anteil aus dem adaptiven Codebu[X.]h (14) ist maßgebli[X.]h für die stimmhaften Anteile des rekonstruierten Signals, weil die stimmhaften Anteile im Wesentli[X.]hen periodis[X.]h sind und dur[X.]h Verzögerung des verwendeten [X.] entspre[X.]hend der Frequenz beispielsweise der Stimmbänders[X.]hwingung dem adaptiven Codebu[X.]h (14) ein aktuelles stimmhaftes [X.] bereitgestellt wird.

Random-Codebu[X.]h (15) stellt demgegenüber [X.]e bereit, die insbesondere für die [X.]ildung stimmloser Laute benötigt werden. Statt "Random Codebu[X.]h" wird im Folgenden der aus der deuts[X.]hen Übersetzung der [X.][X.]hrift stammende [X.]egriff „Zufalls-Codebu[X.]h" verwendet, wobei beide Namen ausdrü[X.]ken, dass es zufällige Zahlenfolgen, z. [X.]. na[X.]h einer gaußs[X.]hen Zufallsverteilung enthält. In der Literatur, im Patentberei[X.]h und au[X.]h in den eins[X.]hlägigen te[X.]hnis[X.]hen Standards sind eine Mehrzahl synonymer [X.]egriffe und Übersetzungen gebräu[X.]hli[X.]h, neben random [X.]odebook (sto[X.]hastis[X.]hes Codebu[X.]h), au[X.]h fixed [X.]odebook (festes Codebu[X.]h) oder innovative [X.]odebook (innovatives Codebu[X.]h). Ans[X.]hauli[X.]h ausgedrü[X.]kt spei[X.]hert das adaptive Codebu[X.]h Informationen aus der unmittelbaren „Vergangenheit", während das Zufalls-Codebu[X.]h keinen derartigen Vergangenheitsbezug hat, sondern „feste“, ni[X.]ht veränderli[X.]he [X.] enthält, die einen „neuen" [X.]eitrag zum [X.] liefern können; so erklärt si[X.]h die [X.]ezei[X.]hnung „innovatives Codebu[X.]h“.

stimmhaft/stimmlos Charakteristik der zu synthetisierenden Spra[X.]he. Während bei stimmhaften Lauten der Verstärkungsfaktor des adaptiven Codebu[X.]hs

Da Codierer und De[X.]odierer die glei[X.]hen Maßnahmen und dieselben Parameter verwenden, führen die Parameter, die im Codierer zur größten Übereinstimmung zwis[X.]hen der synthetisierten und der eingegebenen natürli[X.]hen Spra[X.]he geführt haben, bei der Spra[X.]hsynthese im De[X.]odierer ebenfalls zu dem na[X.]h diesem Prinzip bestmögli[X.]hen Syntheseergebnis.

3.1.2 A[X.]-Codebu[X.]h

A[X.] steht für ein weiterentwi[X.]keltes Verfahren des [X.]-Grundprinzips, bei dem das Zufalls-Codebu[X.]h als sogenanntes A lgebrais[X.]hes Codebu[X.]h gestaltet ist.

P [X.]asisvektoren der Länge Abbildung P die Anzahl

[X.] bes[X.]hreibt dazu im 10. Modus eine typis[X.]he Aufteilung der mögli[X.]hen Positionen der Pulse, bezei[X.]hnet als [X.] in vers[X.]hiedenen Kanälen, wie in der Tabelle 8 (S. 28, Absatz 0159) gezeigt wird (Channel number, start position [X.]andidate information).

Abbildung

Tabelle 8 der [X.][X.]hrift

Wie beispielsweise dem von der [X.]eklagten mit ihrem S[X.]hriftsatz vom 10. Oktober 2018 eingerei[X.]hten Guta[X.]hten von Prof. Dr. F… entnommen werden kann - dessen Ausführungen, soweit sie na[X.]hfolgend wiedergegeben werden, die [X.] ni[X.]ht entgegengetreten sind - kann aus dieser Tabelle ein Codevektor mit drei unters[X.]hiedli[X.]hen Positionen [X.], [X.], [X.] und mit +/- Vorzei[X.]hen für die entspre[X.]henden drei Kanäle erhalten werden. In [X.] ist dies ein Vektor mit insgesamt 80 Einträgen, der in drei Einträgen +1 oder -1 aufweist und in 77 Einträgen Nullen. Die Positionen der Vektoreinträge sind in Tabelle 8 mit den Zahlen 0, 1, 2, 3, [X.], 79 bezei[X.]hnet. Sol[X.]he [X.] mit Zahlenwerten 0, -1, +1 sind dem Fa[X.]hmann als A[X.]-[X.] bekannt.

A[X.] den Vorteil, dass die zu übertragende Datenmenge gering ist, sowohl beim Sender als au[X.]h beim Empfänger im Zufalls-Codebu[X.]h keine komplexen [X.]e gespei[X.]hert werden müssen, aufgrund des geringeren Spei[X.]heraufwands eine größere Auswahl an [X.]en verwendet werden kann und außerdem die [X.]ere[X.]hnung des besten [X.] dur[X.]h Ausprobieren der zur Verfügung stehenden Vektoren im oben erläuterten Analyse-dur[X.]h-Synthese-Verfahren bes[X.]hleunigt wird, was si[X.]h in geringerer Latenz (Verzögerungszeit) bemerkbar ma[X.]ht (vgl. au[X.]h Absätze 0014 und 0015).

Na[X.]hteil von A[X.]-Code[X.]s ist jedo[X.]h, dass aufgrund der nur „spärli[X.]h“ mit wenigen +1 und -1 Pulsen besetzten [X.] (aus sog. „sparse [X.]odebooks“) die Spra[X.]hqualität, insbesondere bei stimmlosen Spra[X.]habs[X.]hnitten, niedrig ist, bzw. der Verbesserung der Spra[X.]hqualität im A[X.]-Modell, insbesondere in [X.]ezug auf stimmlose Spra[X.]habs[X.]hnitte, enge Grenzen gesetzt sind (vgl. Absatz 0016).

objektive Aufgabe des [X.] an, ausgehend vom A[X.]-Prinzip, die Spra[X.]hqualität, insbesondere für stimmlose Spra[X.]hsignale zu verbessern, ohne die Anforderung an die Spei[X.]herkapazität zu erhöhen bzw. sie gegenüber herkömmli[X.]hen sto[X.]hastis[X.]hen [X.] deutli[X.]h zu reduzieren (vgl. Absätze 0017 und 0018).

3.2 Zum Verständnis von Ausführungsbeispielen

Die in diesem Abs[X.]hnitt bes[X.]hriebenen Vorri[X.]htungen und te[X.]hnis[X.]hen Details erläutern im Wesentli[X.]hen den sogenannten „tenth mode“ (Absätze 0157 bis 0165) und den „[X.] mode“ (Absätze 0224 bis 0245) des [X.] und die dazu gehörigen Figuren 18 und 22, die für das Verständnis der beanspru[X.]hten Gegenstände wi[X.]htig sind, den jeweiligen Gegenstand der erteilten Ansprü[X.]he 1 und 9 jedo[X.]h ni[X.]ht bes[X.]hränken.

anzurei[X.]hern, dass dur[X.]h den bere[X.]hneten komplexeren Codevektor ein weniger spärli[X.]hes [X.] am Eingang des [X.] bereitgestellt werden kann, um insbesondere die Qualität der stimmlosen Spra[X.]he zu verbessern, vgl. Absatz 0024 der [X.][X.]hrift.

Figur 18 zeigt s[X.]hematis[X.]h das Prinzip eines Ausführungsbeispiels na[X.]h dem 10. Modus der [X.][X.]hrift, bei dem der sogenannte [X.] (ex[X.]itation ve[X.]tor generator) von einem speziellen, erfindungsgemäß modifizierten Zufalls-Codebu[X.]h gebildet wird.

Abbildung

Fig. 18 des [X.]: [X.] gemäß dem 10. Modus

Der [X.] enthält eine Spei[X.]hereinri[X.]htung 181 zum Spei[X.]hern festgelegter Wellenformen [X.], [X.], [X.] für die Kanäle [X.], [X.], [X.], eine Anordnungseinri[X.]htung 182 zum Anordnen (insbesondere Vers[X.]hieben) der gespei[X.]herten festgelegten Wellenformen [X.], [X.], [X.] aus der Spei[X.]hereinri[X.]htung an Positionen [X.], [X.], [X.] und eine Addiereinri[X.]htung 183 zum [X.] der vers[X.]hobenen Wellenformen, um so einen Anregungsvektor zu bilden. Die Positionen [X.] bis [X.] für die jeweiligen Kanäle [X.] bis [X.] werden im Codierer aus den vorgegebenen Kandidaten für Startpositionen der vers[X.]hobenen Wellenformen ausgewählt (siehe Tabelle 8), um einen passenden Anregungsvektor zu finden. Das Anordnen der Wellenformen an den [X.] entspri[X.]ht einer (diskreten) Faltung der Wellenformen mit den Pulsen, skaliert mit den Amplitudenwerten, und die Kombination im [X.] einer Superposition. Eine Codenummer, wel[X.]he die Kombination der ausgewählten Startpositionen [X.], [X.], [X.] für die einzelnen Kanäle repräsentiert, wird an den De[X.]oder übertragen, um dort mittels eines auf entspre[X.]hende Weise erzeugten [X.] ein Spra[X.]hsignal zu synthetisieren.

Merkmale 1.5 bis 1.5.2 und 9.3 der Ansprü[X.]he 1 bzw. 9.

Weiterhin s[X.]hlägt das Streitpatent als Verbesserung vor, den Spra[X.]h-Codierer/De[X.]odierer mit einer Mehrzahl von Zufalls-Codebü[X.]hern und einer Ums[X.]halteinri[X.]htung zum Auswählen eines der Zufalls-Codebü[X.]her auszustatten. Dabei kann mindestens eines der Zufalls-Codebü[X.]her dur[X.]h den oben dargestellten [X.] repräsentiert sein und ein weiteres, insbesondere herkömmli[X.]hes Zufalls-Codebu[X.]h mit einer gespei[X.]herten [X.] genutzt werden, wobei die Ums[X.]halteinri[X.]htung adaptiv eines der Zufalls-Codebü[X.]her gemäß dem Ergebnis einer Analyse von Spra[X.]hsegmenten auswählt (vgl. Absatz 0025 der [X.][X.]hrift).

Figur 22 na[X.]h dem 14. Modus des [X.] zeigt einen, gegenüber dem [X.]-Grundprinzip modifizierten Spra[X.]h[X.]odierer. Zusätzli[X.]h zu den übli[X.]hen, dem Fa[X.]hmann bekannten und oben anhand der Figur 1 bes[X.]hriebenen [X.]-typis[X.]hen Komponenten, „Adaptives Codebu[X.]h 223“, „Multiplier 214“ und „Multiplier 224“ (Skalierung der Vektoren mit Verstärkungsfaktoren) und dem „[X.]“ (die Komponenten mit den [X.]ezugszei[X.]hen 216 und 225 sind hier ni[X.]ht relevant) enthält dieser Codierer zwei Random-Codebü[X.]her, „Random-Codebu[X.]h A, 211“ und „Random-Codebu[X.]h [X.], 221“, wobei das Random-Codebu[X.]h A wiederum aus drei Komponenten besteht, dem „Spei[X.]herabs[X.]hnitt für festgelegte Wellenformen 181“, dem „Anordnungsabs[X.]hnitt für festgelegte Wellenformen 182“ und dem „Addier-Abs[X.]hnitt 183“, die im vorherigen Abs[X.]hnitt als [X.]estandteile des [X.]s der Figur 18 erläutert wurden.

Abbildung

Fig. 22 des [X.]: [X.]lo[X.]kdiagramm eines Spra[X.]h-Codierers gemäß dem 14. Modus

Random-Codebu[X.]h [X.], 221“ spei[X.]hert im [X.]-Spei[X.]herabs[X.]hnitt 222 eine Vielzahl von Pulsfolgen. Abhängig vom quantisierten Verstärkungsfaktor („

Merkmale 1.6 und 9.3.

3.3 Verständnis einzelner Anspru[X.]hsmerkmale

Die Angaben in den angegriffenen erteilten nebengeordneten Ansprü[X.]hen 1 und 9 sind vor diesem Hintergrund wie folgt auszulegen:

3.3.1 adaptive [X.]odebook, adaptive [X.]ode ve[X.]tor

Dem Fa[X.]hmann auf dem Gebiet der Spra[X.]h[X.]odierung sind der [X.]egriff „

3.3.2 random [X.]odebook, random [X.]ode ve[X.]tor

Ebenso sind das Zufalls-Codebu[X.]h und der [X.] dem Fa[X.]hmann, mit allen ihren synonymen [X.]ezei[X.]hnungen und Übersetzungen (z. [X.]. sto[X.]hastis[X.]her Codevektor, fester Codevektor, fixed [X.]odeve[X.]tor, innovative [X.]odeve[X.]tor) als notwendige [X.]-Komponenten vertraut, wie au[X.]h in der [X.][X.]hrift angegeben, vgl. Absatz 0004 und Figur 1, [X.]ezugszei[X.]hen 15, und er kennt ihren Aufbau und ihre Eigens[X.]haften, vor allem, dass sie im Allgemeinen

3.3.3 synthesis filter, [X.] synthesis

S[X.]hließli[X.]h sind au[X.]h die in jedem [X.]-Code[X.] vorhandenen Signalsynthetisierungsfilter dem Fa[X.]hmann geläufig, wie au[X.]h die [X.]eklagte in der [X.][X.]hrift angibt, vgl. Absatz 0004 und Figur 1, [X.]ezugszei[X.]hen 13, und er versteht darunter das Filter, dem das aus dem adaptiven Codebu[X.]h und dem Zufalls-Codebu[X.]h jeweils erzeugte, verstärkte und addierte Signal, das [X.], zugeleitet wird und wel[X.]hes daraus direkt oder indirekt das rekonstruierte Audiosignal generiert, meist bezei[X.]hnet als [X.] oder [X.](linear predi[X.]tive [X.]oeffi[X.]ients)-Synthesefilter oder au[X.]h Kurzzeitfilter.

3.3.4 voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.]

Die Übersetzung des [X.]egriffs „

3.3.5 ex[X.]itation ve[X.]tor generator

Das Zufalls-Codebu[X.]h wird erfindungsgemäß dur[X.]h einen

3.3.6 waveform (

Unter einer Wellenform versteht der Fa[X.]hmann die Gestalt oder die [X.]harakteristis[X.]hen Eigens[X.]haften einer Variation oder S[X.]hwingung einer zeitabhängigen physikalis[X.]hen Größe. Die Variation der physikalis[X.]hen Größe innerhalb der Wellenform kann dabei mehr oder weniger periodis[X.]h ausgebildet sein und beliebig vers[X.]hiedene Periodendauern und Tastverhältnisse aufweisen, beispielsweise Sinuss[X.]hwingungen, Re[X.]hte[X.]ks[X.]hwingungen oder au[X.]h bestimmte Impulsfolgen.

3.3.7 fixed waveform storage means (

Die erste Komponente des

3.3.8 fixed waveform arranging means

Dabei handelt es si[X.]h um die zweite Komponente des

3.3.9 [X.] ve[X.]tor (

Der Eingangs-Impuls-Vektor stellt eine zentrale Entität der kennzei[X.]hnenden Merkmale des Patentgegenstands gemäß den unabhängigen Ansprü[X.]hen 1 und 9 dar, wird aber in der [X.]es[X.]hreibung des [X.] ni[X.]ht verwendet und ist somit ni[X.]ht definiert. Dur[X.]h die Weiterbildung der Gegenstände der unabhängigen Ansprü[X.]he 1 und 9 in den Unteransprü[X.]hen 2, 3, 10 und 11, na[X.]h denen der Eingangs-Impuls-Vektor als Eigens[X.]haften

Aufgabe erklärt, Spra[X.]h[X.]odierer und -de[X.]odierer zu s[X.]haffen, die, vergli[X.]hen mit algebrais[X.]her Anregung, also im Unters[X.]hied zu A[X.]-Codebü[X.]hern, kompliziertere [X.] erzeugen können,. Der Fa[X.]hmann erkennt in der Tabelle 8 im Absatz 0159 als Ausgangspunkt für die vom Streitpatent angestrebte Anrei[X.]herung des [X.]s au[X.]h die typis[X.]he Struktur, wel[X.]he die Positionen und die Polaritäten, mithin die [X.]estandteile eines algebrais[X.]hen [X.]s zeigt, die er insbesondere aus den eins[X.]hlägigen Standards kennt, vgl. dazu beispielsweise im Dokument [X.] auf der Seite 20 die Tabelle 7 ([X.] 7/G.729,

3.3.10 positions ([X.], [X.], [X.]) and polarities of an [X.] ve[X.]tor (

Na[X.]h der Auslegung des

II. Zur erteilten Fassung (Hauptantrag)

In der erteilten Fassung ist das Streitpatent na[X.]h Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 3 [X.] [X.] Art. 138 Abs. 1 [X.]u[X.]hst. [X.]) EPÜ für ni[X.]htig zu erklären, weil es gegenüber der ursprüngli[X.]hen [X.] der früheren Anmeldung ([X.] [X.]) unzulässig erweitert wurde. Denn aus dieser [X.] lässt si[X.]h die in Anspru[X.]h 1 der erteilten Fassung beanspru[X.]hte erfindungsgemäße Lehre mit nur einem einzigen Zufalls-Codebu[X.]h „

1. Zu Anspru[X.]h 1

Für die [X.]eurteilung, ob der Patentanspru[X.]h über die ursprüngli[X.]hen Anmeldungsunterlagen hinausgeht, gelten na[X.]h der ständigen Re[X.]htspre[X.]hung des [X.]undesgeri[X.]htshofs und der [X.]es[X.]hwerdekammern des Europäis[X.]hen Patentamts die Grundsätze der [X.]. Dana[X.]h ist erforderli[X.]h, dass der Fa[X.]hmann die im Anspru[X.]h bezei[X.]hnete te[X.]hnis[X.]he Lehre den Ursprungsunterlagen unmittelbar und eindeutig als mögli[X.]he Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (st. Rspr., vgl. [X.], Urteil vom 19. Juli 2016 – [X.], juris, Rn. 27 – m. w. N.).

Das Merkmal 1.6 des Patentanspru[X.]hs 1, wona[X.]h das Zufalls-Codebu[X.]h den [X.] gemäß der bestimmten [X.]/Stimmlos-Charakteristik erzeugt („

Ursprungsoffenbart ist in der [X.]es[X.]hreibung der früheren Anmeldung [X.] in den Teilen, wel[X.]he si[X.]h mit dem 14. Modus befassen („

Abbildung

Fig. 22 der [X.] mit Ergänzungen des [X.]s: Spra[X.]h-Codierer gemäß dem 14. Modus

einzelnen Zufalls-Codebu[X.]h erzeugt wird. Zwar wird im letzten Absatz der [X.]es[X.]hreibung des 14. Modus (Seite 103, Zeilen 22 bis 26) festgestellt, dass statt der in dem bes[X.]hriebenen Ausführungsbeispiel verwendeten zwei Arten von Zufalls-Codebü[X.]hern au[X.]h drei oder mehr Arten von Zufalls-Codebü[X.]hern eingesetzt werden können. Die Verwendung nur eines Zufalls-Codebu[X.]hs bei der Erzeugung von [X.] gemäß der bestimmten [X.]/Stimmlos-Charakteristik, die von der Lehre des Anspru[X.]hs 1 na[X.]h Merkmal 1.6 umfasst ist, kann au[X.]h dieser Stelle ni[X.]ht entnommen werden, so dass aus fa[X.]hmännis[X.]her Si[X.]ht aufgrund der ursprüngli[X.]hen [X.] in [X.] ni[X.]ht zu erkennen ist, dass ein einzelnes Zufalls-Codebus[X.]h von vornherein von dem S[X.]hutzbegehren umfasst sein sollte.

Eine Anmelderin darf ni[X.]ht na[X.]h [X.]elieben einzelne Elemente eines Ausführungsbeispiels in einem Patentanspru[X.]h kombinieren ‒ so wie vorliegend das Erzeugen eines [X.]s gemäß einer bestimmten [X.]/Stimmlos-Charakteristik (der quantisierten Pit[X.]h-Verstärkung) mit einem von zwei Zufalls-Codebü[X.]hern ‒, vielmehr muss die Kombination in ihrer Gesamtheit eine te[X.]hnis[X.]he Lehre darstellen, die aus der Si[X.]ht des Fa[X.]hmanns den ursprüngli[X.]hen Unterlagen als mögli[X.]he Ausgestaltung der Erfindung zu entnehmen ist; andernfalls wird etwas beanspru[X.]ht, von dem aufgrund der ursprüngli[X.]hen [X.] ni[X.]ht erkennbar ist, dass es von vornherein von dem S[X.]hutzbegehren umfasst sein soll, und das daher gegenüber der angemeldeten Erfindung ein Aliud darstellt ([X.], Urteil vom 16. Oktober 2007 – [X.] – Sammelhefter II).

Die Auffassung der [X.]eklagten, wona[X.]h es einer Anmelderin beispielsweise na[X.]h der [X.]-Ents[X.]heidung „Antriebseinheit für Trommelwas[X.]hmas[X.]hine“ ([X.], Urteil vom 30. August 2011 – [X.]) freistehen würde, ni[X.]ht sämtli[X.]he Merkmale eines ursprüngli[X.]h offenbarten Ausführungsbeispiels in den Anspru[X.]h übernehmen zu müssen, greift hier ni[X.]ht. Voraussetzung dafür, nur einzelne Merkmale aufnehmen zu können, ist, dass die entstehende Kombination in ihrer Gesamtheit eine te[X.]hnis[X.]he Lehre darstellt, die der Fa[X.]hmann den ursprüngli[X.]hen Unterlagen als mögli[X.]he Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann ([X.], a. a. [X.] Rn. 30). Eine sol[X.]he Konstellation ist vorliegend ni[X.]ht gegeben. Vorliegend wurde in den erteilten Anspru[X.]h 1 ein Merkmal (Merkmal 1.6: „…

Dem stehen die Einwände der [X.]eklagten in der mündli[X.]hen Verhandlung ni[X.]ht entgegen. Diese hat für ihre Auffassung, dass das Merkmal 1.6 zulässig sei, vorgetragen, der Fa[X.]hmann erhalte auf Seite 102, Zeilen 17 bis 22 der Fassung der [X.] die Lehre, dass die Struktur dieses in der Figur 22 (bei der Angabe „…

einzelnen Zufalls-Codebu[X.]h erzeugt wird. Denn zum einen führt eine in der [X.]es[X.]hreibung ni[X.]ht konkret angegebene Übertragung des 14. Modus auf die Strukturen in den Figuren [X.], [X.] oder 20 ni[X.]ht unmittelbar und eindeutig zu einem [X.]-Code[X.] mit einem einzelnen Zufalls-Codebu[X.]h, vielmehr wird der Fa[X.]hmann die [X.]en bestehend aus einer Spei[X.]hereinri[X.]htung für festgelegte Wellenformen und einer Anordnungseinri[X.]htung für festgelegte Wellenformen (

Zum anderen wird der Fa[X.]hmann gerade dur[X.]h die abs[X.]hließende Angabe im letzten Absatz der [X.]es[X.]hreibung des 14. Modus auf Seite 103, Zeilen 22 bis 26 darauf aufmerksam gema[X.]ht, dass si[X.]h bei Anordnungen mit zwei, drei oder mehr, d. h. einer Mehrzahl von Zufalls-Codebü[X.]hern („

Somit ist die Erzeugung eines [X.]s gemäß der bestimmten [X.]/Stimmlos-Charakteristik nur in Verbindung mit einer Mehrzahl von Zufalls-Codebü[X.]hern ursprungsoffenbart. Die Erzeugung eines [X.]s aus nur einem Zufalls-Codebu[X.]h ist dagegen den ursprüngli[X.]hen Unterlagen gemäß [X.] ni[X.]ht als zur Erfindung gehörig zu entnehmen.

Die weiteren, von den [X.] als unzulässig erweitert geltend gema[X.]hten Merkmale im erteilten Anspru[X.]h 1 gehen in zulässiger Weise auf die Patentanmeldung in der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Fassung zurü[X.]k. Der [X.] folgt insoweit dem Vortrag der [X.]eklagten.

Da der erteilte Patentanspru[X.]h 1 mangels ursprüngli[X.]her [X.] keinen [X.]estand hat, kann dahingestellt bleiben, ob die weiteren von den [X.] vor-getragenen Ni[X.]htigkeitsgründe ebenfalls Erfolg gehabt hätten.

2. Zu den weiteren Ansprü[X.]hen

Da die [X.]eklagte mit ihrer Antragstellung und ihrem s[X.]hriftsätzli[X.]hen und mündli[X.]hen Vortrag zu erkennen gegeben hat, dass sie die erteilte Fassung als ges[X.]hlossenen Anspru[X.]hssatz versteht und das Streitpatent nur in der Reihenfolge des [X.] und der Hilfsanträge jeweils als Ganzes verteidigt, bedarf es keiner Ents[X.]heidung, ob die übrigen Ansprü[X.]he für si[X.]h genommen etwas Erfinderis[X.]hes enthalten (vgl. [X.]Z 173, 47 - [X.]; [X.] 1997, 120 - Elektris[X.]hes Spei[X.]herheizgerät; [X.] 2017, 57 - Datengenerator).

III. Zu den Hilfsanträgen 1, 2, 3, 4, [X.], 5, 5A, 6, 6A und 7 bis 12

Da diese Hilfsanträge die vorstehend zur erteilten Fassung festgestellte unzulässige Erweiterung ebenfalls enthalten, so dass ihnen gegenüber s[X.]hon aus diesem Grund derselbe [X.] wie beim Hauptantrag besteht, kann die [X.]eklagte ihr Patent mit diesen Anspru[X.]hsfassungen ni[X.]ht erfolgrei[X.]h verteidigen.

IV. Zum Hilfsantrag 13

Demgegenüber erweist si[X.]h die Anspru[X.]hsfassung na[X.]h Hilfsantrag 13 als zulässig und s[X.]hutzfähig, so dass die [X.]eklagte ihr Patent mit dieser Fassung erfolgrei[X.]h verteidigen kann.

1. Ansprü[X.]he

Die folgenden mit einer Gliederung versehenen einander nebengeordneten Ansprü[X.]he 1 und 6 gemäß Hilfsantrag 13 unters[X.]heiden si[X.]h von den Ansprü[X.]hen 1 und 9 des [X.] dur[X.]h die mittels Unterstrei[X.]hung gekennzei[X.]hneten Ergänzungen:

1 A [X.] spee[X.]h [X.]oder or de[X.]oder, [X.]omprising:

1.1 an adaptive [X.]odebook (223) for generating an adaptive [X.]ode ve[X.]tor;

1.2 a random [X.]odebook (221, 211) for generating a random [X.]ode ve[X.]tor;

1.3 a synthesis filter (215) for re[X.]eiving a random [X.]ode ve[X.]tor generated from the random [X.]odebook (221, 211) so [X.] [X.] synthesis;

1.4 means (225) for determining a voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.] of the input spee[X.]h;

1.[X.] a se[X.]ond random [X.]odebook for generating random [X.]ode ve[X.]tors; and

1.4[X.] sele[X.]ting means for sele[X.]ting one of said random [X.]odebook and said se[X.]ond random [X.]odebook;

[X.]hara[X.]terized in that

1.5 said random [X.]odebook (221, 211) is formed by an ex[X.]itation ve[X.]tor generator [X.]omprising fixed waveform arranging means (182)

1.5.1 for arranging one or more fixed waveforms ([X.], [X.], [X.]) [X.] storage means (181)

1.5.2 in a[X.][X.]ordan[X.]e with the positions ([X.], [X.], [X.]) and polarities of an [X.] ve[X.]tor, and

in that

1.6 the random [X.]odebook generates the random [X.]ode ve[X.]tor in a[X.][X.]ordan[X.]e with the determined voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.];

1.7 wherein the determination of the voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.] of the input spee[X.]h is based on a value of a quantized pit[X.]h gain, and

1.8 if the value of the quantized pit[X.]h gain is small, by whi[X.]h it is [X.]onsidered that the input spee[X.]h is unvoi[X.]ed, said sele[X.]ting means sele[X.]ts said random [X.]odebook.

6 A [X.] spee[X.]h [X.]oding or de[X.]oding method, [X.]omprising the steps of:

6.1 generating an adaptive [X.]ode ve[X.]tor;

6.2 determining a voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.] of the input spee[X.]h;

6.3 generating a random [X.]ode ve[X.]tor in a[X.][X.]ordan[X.]e with said determined voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.] by arranging one or more fixed waveforms in a[X.][X.]ordan[X.]e with the positions ([X.], [X.], [X.]) and polarities of an [X.] ve[X.]tor;

6.3A wherein one of a random [X.]ode ve[X.]tor generated by said arranging and a random [X.]ode ve[X.]tor not modified by said arranging is sele[X.]ted;

. ,

6.5 wherein the determination of the voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.] of the input spee[X.]h is based on a value of a quantized pit[X.]h gain, and,

6.6 if the value of the quantized pit[X.]h gain is small, by whi[X.]h it is [X.]onsidered that the input spee[X.]h is unvoi[X.]ed, the random [X.]ode ve[X.]tor generated by the arranging is sele[X.]ted.

2. Unzulässige Erweiterung

Diese mittels Unterstrei[X.]hung gekennzei[X.]hneten Änderungen sind ebenso wie die sonstigen Änderungen gegenüber der ursprüngli[X.]hen [X.] zulässig, insbesondere steht ihnen, anders als beim Hauptantrag und den vorgenannten [X.] 1 bis 12, ni[X.]ht der [X.] der unzulässigen Erweiterung entgegen.

2.1 Eine europäis[X.]he Teilanmeldung bzw. ein europäis[X.]hes Patent auf eine sol[X.]he Teilanmeldung darf weder gemäß Art. 76 Abs. 1 EPÜ über die frühere Anmeldung no[X.]h gemäß Art. 123 Abs. 2 EPÜ über ihren eigenen ursprüngli[X.]hen Inhalt hinausgehen (vgl. beispielsweise S[X.]hulte [X.], 10. Auflage, § 39 Rdn 42 „Unzulässige Erweiterung“).

Entgegen der Auffassung der [X.] gehen die Gegenstände na[X.]h den Ansprü[X.]hen gemäß Hilfsantrag 13 weder über den Inhalt der früheren Anmeldung in der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Fassung ([X.] [X.]), no[X.]h über den Inhalt der eigenen Anmeldung in der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Fassung (Anmeldung [X.]) hinaus, so dass dieser Verteidigung der [X.]eklagten ni[X.]ht der [X.] na[X.]h Art. Il § 6 Abs. 1 Nr. 3 [X.] [X.] Art. 138 Abs. 1 [X.]u[X.]hst. [X.]) EPÜ entgegensteht.

Anspru[X.]hs 1 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag 13 in zulässiger Weise auf folgende Stellen der ursprüngli[X.]hen Fassungen der Anmeldung [X.] und der [X.] [X.] zurü[X.]k:

        

[X.]     

[X.]   

1       

Anspru[X.]h 1;

Ansprü[X.]he 24 ([X.]oder) und 64 (de[X.]oder);

1.1     

Anspru[X.]h 1;

Ansprü[X.]he 24 und 64, Figur 22, [X.]ezugszei[X.]hen 223 und „[X.] CODE VECTOR“;

1.2     

 Anspru[X.]h 1;

Ansprü[X.]he 24 und 64;

1.3     

 Anspru[X.]h 1;

Ansprü[X.]he 24 und 64;

1.4     

Anspru[X.]h 4;

Seite 98, Zeile 25 bis zur Seite 99, Zeile 9

1.[X.], 1.4[X.]

Seite 97, Zeile 15 bis Seite 99, Zeile 16,
Figur 22, [X.]´, 221

Ansprü[X.]he 27 und 65;

1.5, 1.5.1

Anspru[X.]h 1;

Ansprü[X.]he 24 und 64

1.5.2 

Anspru[X.]h 1;

Seite 76, Zeile 20 bis zur Seite 79, Zeile 3 und vor allem die Tabelle 8

1.6     

Anspru[X.]h 4;

Seite 98, Zeile 25 bis zur Seite 99, Zeile 9

1.7     

Anspru[X.]h 5;

Seite 99, Zeilen 1 bis 9, Seite 102, Zeilen 2 bis 7

1.8     

Seite 99, Zeilen 4 bis 6

Seite 99, Zeilen 4 bis 6

Anspru[X.]h 6 na[X.]h Hilfsantrag 13 sind in den ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Fassungen der eigenen Anmeldung [X.] und der der [X.] [X.] wie folgt offenbart:

        

[X.]     

[X.]   

6       

Anspru[X.]h 11;

Ansprü[X.]he 24 ([X.]oder) und 64 (de[X.]oder);

6.1     

Anspru[X.]h 11;

Ansprü[X.]he 24 und 64, Figur 22, [X.]ezugszei[X.]hen 223 und „[X.] CODE VECTOR“;

6.2     

Anspru[X.]h 14;

Seite 98, Zeile 25 bis zur Seite 99, Zeile 9;

6.3     

Ansprü[X.]he 11 und 14;

Ansprü[X.]he 24 und 64;
Seite 76, Zeile 20 bis zur Seite 79, Zeile 3 und vor allem die Tabelle 8

6.3A   

Seite 99, Zeilen 4 bis 20; Seite 100, Zeilen 20 bis 25

Seite 99, Zeilen 4 bis 20
Seite 100, Zeilen 20 bis 25

6.4     

Anspru[X.]h 11;

Ansprü[X.]he 24 und 64; Seite 99, Zeilen 18 bis 20

6.5     

Anspru[X.]h 15;

Seite 99, Zeilen 1 bis 9, Seite 102, Zeilen 2 bis 7

6.6     

Seite 99, Zeilen 4 bis 16

Seite 99, Zeilen 4 bis 16

Die untergeordneten Patentansprü[X.]he 2 bis 5 und 7 bis 10 des [X.] sind bis auf die angepassten Rü[X.]kbezüge mit den erteilten Ansprü[X.]hen 2, 3, 7, 8, 10, 11, 15 und 16 identis[X.]h.

Merkmale 1.4 und 1.5.2 der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Fassung der [X.] [X.] entnommen werden können oder ni[X.]ht. Abwei[X.]hend von der Eins[X.]hätzung des [X.]s im Hinweis na[X.]h § 83 Abs. 1 [X.] vom 17. August 2018 ist dieser aufgrund der ausführli[X.]hen Erörterungen dieser Fragen in der mündli[X.]hen Verhandlung nunmehr davon überzeugt, dass dies bei beiden Merkmalen der Fall ist. [X.]ezügli[X.]h der von der Klägerin zu 1) geltend gema[X.]hten fehlenden [X.] der [X.] ohne Codebü[X.]her in den Merkmalen 9.1 und 9.3 - die ebenso in Hilfsantrag 13 in den Merkmale 6.1 und 6.3 beanspru[X.]ht werden -, ist der [X.], wie bereits im Hinweis ausgeführt, weiterhin davon überzeugt, dass au[X.]h diese der Anmeldung [X.] zu entnehmen sind. S[X.]hließli[X.]h wurde die unzulässige Erweiterung dur[X.]h das Merkmal 1.6, wel[X.]hes zur Ni[X.]htigerklärung der erteilten Fassung na[X.]h Hauptantrag führt, dur[X.]h Aufnahme der Merkmale 1.[X.], 1.4[X.] und 1.8 auf die ursprüngli[X.]he [X.] zurü[X.]kgeführt.

2.2 Merkmal 1.4 [X.] Merkmal 1

„[X.]estimmung“ der [X.]-/Stimmlos-Charakteristik der Eingangsspra[X.]he gemäß Merkmal 1.4 au[X.]h auf den De[X.]odierer beziehen.

Die [X.] ma[X.]hen sinngemäß geltend, dass das Streitpatent im Anspru[X.]h 1 dur[X.]h die Formulierung „

Na[X.]h der Überzeugung des [X.]s versteht der Fa[X.]hmann die Funktionsangabe „

2.3 Merkmal 1.5.2

Merkmal 1.5.2 vorgesehene [X.]ildung des Zufalls-Codebu[X.]hs von einem [X.] insbesondere unter [X.]erü[X.]ksi[X.]htigung der Polaritäten eines [X.] („

Zwar trifft es zu, dass in der [X.] [X.] ein Eingangs-Impuls-Vektor überhaupt ni[X.]ht und Polaritäten ni[X.]ht in diesem Zusammenhang verwendet werden. Der Fa[X.]hmann erfährt in der [X.]es[X.]hreibungseinleitung, dass si[X.]h das vorliegende Streitpatent mit der Verbesserung der Spra[X.]hqualität, ausgehend von einem A[X.]-Code[X.], dur[X.]h Modifikation des Zufalls-Codebu[X.]hs befasst und erkennt in der Tabelle 8 des 10. Modus die typis[X.]he Struktur eines algebrais[X.]hen Codebu[X.]hs (vgl. beispielsweise das Dokument [X.], Seite 20, Tabelle 7). Ihm ist jedo[X.]h dreierlei klar: erstens, dass es si[X.]h beim „

2.4 Merkmale 1.6 [X.] Merkmal 1.2

Merkmal 1.6 aufgenommenen Merkmale 1.[X.], 1.4[X.] und 1.8 Re[X.]hnung getragen, denen zufolge na[X.]h Merkmal 1.[X.] (mindestens) zwei Zufalls-Codebü[X.]her vorgesehen sind, zwis[X.]hen denen na[X.]h Merkmal 1.4[X.] eine Auswahl getroffen wird, wobei diese na[X.]h Merkmal 1.8 zwingend zugunsten des ersten Zufalls-Codebu[X.]hs erfolgt, wenn der Wert der quantisierten Pit[X.]h-Verstärkung klein ist. Mit dieser Änderung gegenüber der erteilten Fassung dur[X.]h Aufnahme der Merkmale 1.[X.], 1.4[X.] und 1.8 wird dieses Merkmal auf die ursprüngli[X.]he [X.] zurü[X.]kgeführt und damit der dort bestehende Mangel beseitigt.

2.5 Merkmale 6.1 und 6.3

Wie der [X.] bereits in seinem Hinweis vom 17. August 2018 unter Nr. 5.1 (Seite 9) zum Ausdru[X.]k gebra[X.]ht hatte, stehen au[X.]h die Einwände der Klägerin zu 1) in [X.]ezug auf diese Merkmale der Zulässigkeit der bes[X.]hränkten Verteidigung des [X.] na[X.]h Hilfsantrag 13 ni[X.]ht entgegen.

Merkmal 6.1) und das Erzeugen eines [X.]s (Merkmal 6.3) bei allen Varianten der Ausführungsformen des [X.] (und au[X.]h der ursprüngli[X.]hen Anmeldung) auss[X.]hließli[X.]h in Verbindung mit einem adaptiven Codebu[X.]h bzw. einem Zufalls-Codebu[X.]h offenbart sei, wohingegen im Anspru[X.]h 6 na[X.]h Hilfsantrag 13 die Erzeugung des adaptiven Codevektors und des [X.]s ohne die Nennung eines Zufalls-Codebu[X.]hs beanspru[X.]ht werde. Da insbesondere die Erzeugung eines [X.]s au[X.]h ohne Zufalls-Codebu[X.]h, beispielsweise unter Verwendung eines Zufallsgenerators mögli[X.]h sei, stelle die von einem Zufalls-Codebu[X.]h losgelöste Erzeugung eine unzulässige Verallgemeinerung dar (Merkmal 6.3).

Dieser Auffassung steht aber entgegen, dass dur[X.]h einen Zufallsgenerator ledigli[X.]h jeweils einzelne Zufallszahlen generiert werden, so dass, um aus den Zufallszahlen einen [X.] zu erzeugen, eine weitere Komponente nötig wäre, die der Fa[X.]hmann dann aber wiederum als Zufalls-„Codebu[X.]h“ bezei[X.]hnen würde. Der Fa[X.]hmann hat insoweit jedenfalls keine Veranlassung zu einem anderen Verständnis als die Verwendung eines Zufallszahlengenerators im De[X.]oder im Stand der Te[X.]hnik, wie etwa na[X.]h Dru[X.]ks[X.]hrift [X.], Figur 1, [X.]ezugszei[X.]hen 10 und 45 und Seite 6, Zeilen 10 bis 15: „

Anspru[X.]h 6 gemäß Hilfsantrag 13 aus der ursprüngli[X.]hen Anmeldung ([X.]) unmittelbar und eindeutig zu entnehmen und das Streitpatent ist deshalb au[X.]h dieser gegenüber ni[X.]ht unzulässig erweitert.

übrigen Ansprü[X.]he gemäß Hilfsantrag 13 hat der [X.] keine Anhaltspunkte dafür, dass die darin enthaltenen Merkmale in unzulässiger Weise über den Inhalt der früheren ([X.]) oder der eigenen Anmeldung ([X.]) in der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Fassung hinausgehen. Entspre[X.]hendes haben die Klägerinnen au[X.]h ni[X.]ht geltend gema[X.]ht.

2.6 S[X.]hutzberei[X.]hserweiterung

S[X.]hutzberei[X.]h des Patents ist damit gegenüber der erteilten Fassung ni[X.]ht erweitert.

3. Ausführbarkeit

Ausführbarkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 2 IntPatÜG [X.] Art. 138 Abs. 1 [X.]u[X.]hst. b) EPÜ) besteht ni[X.]ht.

Maßgebli[X.]h für die [X.]eurteilung der Ausführbarkeit ist der gesamte [X.]sgehalt des Patents und das Fa[X.]hwissen und Fa[X.]hkönnen des – wie vorstehend definierten – Fa[X.]hmanns.

De[X.]odierer sei eine [X.]estimmung (De[X.]odierer systembedingt gar ni[X.]ht vorliegen könne. Daher sei eine entspre[X.]hende Ausgestaltung des De[X.]odierers für den Fa[X.]hmann ni[X.]ht mögli[X.]h.

anhand der Eingangsspra[X.]he, sondern allein als die dur[X.]h Analysieren der quantisierten Pit[X.]h-Verstärkung getroffene Ents[X.]heidung, ob die Eingangsspra[X.]he eher stimmhaft (= großer Pit[X.]h-Verstärkungs-Wert) oder eher stimmlos (= kleiner Pit[X.]h-Verstärkungs-Wert) sei, wobei eine Grenze zwis[X.]hen stimmhaften und stimmlosen Signalen vorhanden sein müsse, um eine binäre Auswahl zu treffen (vgl. S[X.]hriftsatz vom 8. Mai 2018, Seite 5, Rn. 15 ff. (= [X.]l. 241 f. d. A.). Eine sol[X.]he Ents[X.]heidung, auf wel[X.]he si[X.]h der [X.]egriff „

Eine mangelnde Ausführbarkeit ergibt si[X.]h au[X.]h ni[X.]ht aus den weiteren Ausführungen der Klägerin zu 1) im Klages[X.]hriftsatz vom 8. September 2016 (vgl. dort Seite 13, Rn. 56 bis 61 = [X.]l. 18 d. A.) sowie in der Replik vom 24. April 2017 (vgl. dort Seite 7, Rn. 28 bis 34 = [X.]l. 149 d. A.). Die Klägerin zu 1) hat hierzu vorgetragen, gemäß Merkmal 1.4 sei eine Einri[X.]htung vorgesehen, die eine [X.]/Stimmlos-Kennlinie der Eingangsspra[X.]he bestimme, gemäß der das Zufalls-Codebu[X.]h den [X.] erzeuge, was laut den Merkmalen 1.7 und 6.5 der Ansprü[X.]he 1 bzw. 6 na[X.]h Hilfsantrag 13 auf [X.]asis eines Wertes einer quantisierten Pit[X.]h-Verstärkung beruhe. Dieser [X.] sei jedo[X.]h, wie der Name vermuten lasse, zum Quantisieren der Pit[X.]h-Verstärkung geeignet und vorgesehen, ni[X.]ht jedo[X.]h zum Erzeugen irgendeiner Kennlinie (vgl. Absatz 0228 der [X.]es[X.]hreibung des [X.]). Somit könne der Fa[X.]hmann au[X.]h mit dem Merkmal 1.6 ni[X.]hts anfangen. Da er bereits keine Angaben dazu erhalte, wie er im Sinne des Merkmals 1.4 eine [X.]/Stimmlos-Kennlinie der Eingangsspra[X.]he bestimmen solle oder überhaupt könne, sei es ihm erst re[X.]ht unmögli[X.]h, einen [X.] ausgehend von der (unbekannten) Kennlinie zu erzeugen.

Dieser Argumentation kann si[X.]h der [X.] ni[X.]ht ans[X.]hließen. Na[X.]h der Re[X.]htspre[X.]hung des [X.]undesgeri[X.]htshofs ist es ni[X.]ht erforderli[X.]h, dass ein Patentanspru[X.]h alle zur Ausführung der Erfindung notwendigen Angaben enthält. Vielmehr genügt es, wenn dem Fa[X.]hmann mit dem Anspru[X.]h ein generelles Lösungss[X.]hema an die Hand gegeben wird und er insoweit notwendige Einzelangaben der allgemeinen [X.]es[X.]hreibung oder den Ausführungsbeispielen entnehmen kann ([X.], Urteil vom 8. Juni 2010 – [X.], Rn. 39und [X.] 2, mit weiteren Na[X.]hweisen).

Wie der [X.] bereits in seinem qualifizierten Hinweis vom 17. August 2018 unter [X.] (Seite 11 f.) ausgeführt hat, bestehen insoweit keine Zweifel an der Ausführbarkeit der angegriffenen Lehre in [X.]ezug auf den Hauptantrag. Dies gilt umso mehr für den Hilfsantrag 13, da die in die nebengeordneten Ansprü[X.]he 1 und 6 na[X.]h Hilfsantrag 13 zusätzli[X.]h aufgenommenen Merkmale 1.7 und 6.5 den Fa[X.]hmann nun konkret anweisen, dass er von der Vielzahl der in der [X.][X.]hrift vorges[X.]hlagenen Parameter zur [X.]estimmung der [X.]/Stimmlos-Charakteristik den Wert der quantisierten Pit[X.]h-Verstärkung nutzen soll. Dem Fa[X.]hmann ist dieser Parameter ni[X.]ht nur geläufig, sondern er weiß au[X.]h, wie dieser Wert erzeugt wird, da er in jedem herkömmli[X.]hen [X.]-Code[X.] bestimmt werden muss, und ihm ist au[X.]h klar, dass er ein Maß für die [X.]igkeit bzw. Stimmlosigkeit eines Spra[X.]hsignals darstellt. Somit ist dem Fa[X.]hmann bereits in den nebengeordneten Ansprü[X.]hen diesbezügli[X.]h ein konkreter Weg zur Ausführung der beanspru[X.]hten Erfindung aufgezeigt, was dem Gebot hinrei[X.]hend deutli[X.]her und vollständiger [X.] in [X.]ezug auf den Einwand der Klägerin zu 1) genügt. Zur Übersetzung des [X.]egriffs „

4. Patentfähigkeit

Patentfähigkeit na[X.]h Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 [X.]u[X.]hst. a) EPÜ [X.] Art. 52 bis 56 EPÜ ni[X.]ht gegeben ist.

4.1 Neuheit (Anspru[X.]h 1)

In der Fassung des [X.] erweist si[X.]h der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 gegenüber dem im Verfahren befindli[X.]hen Stand der Te[X.]hnik als neu. Denn keine der im Verfahren befindli[X.]hen Dru[X.]ks[X.]hriften D1 bis [X.] offenbart alle Merkmale 1 bis 1.8 dieses Gegenstandes, insbesondere zeigt keine der Entgegenhaltungen

Merkmal 1.4[X.]),

oder

Merkmal 1.8).

4.1.1 Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ([X.] 5 396 576 A = [X.])

Dru[X.]ks[X.]hrift [X.].

Die am 7. März 1995 veröffentli[X.]hte [X.]-Patents[X.]hrift [X.] betrifft eine [X.]-Spra[X.]h[X.]odierung und eine Variante davon, wel[X.]he als VSE[X.](ve[X.]tor sum ex[X.]ited linear predi[X.]tion)-Codierung bezei[X.]hnet wird (vgl. dazu au[X.]h [X.], Seite 903, re[X.]hte Spalte, letzter Absatz und Seite 905, linke Spalte, letzter Absatz). Eine Verbesserung der Spra[X.]hqualität wird hierbei in den Ausführungsbeispielen 1, 2, 4, 5 und 8 u. a. dadur[X.]h errei[X.]ht, dass jeweils ein [X.] der Länge

Aus der Entgegenhaltung [X.] ist in Worten des Anspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 13 ausgedrü[X.]kt Folgendes bekannt:

1 A [X.] spee[X.]h [X.]oder or de[X.]oder, [X.]omprising:

Spalte 1, Zeilen 6 bis 11: ”

1.1 an adaptive [X.]odebook for generating an adaptive [X.]ode ve[X.]tor;

Figuren 7, 10, 16 bis 19, 27 und 28, darin das [X.]ezugszei[X.]hen 16, sowie Spalte 1, Zeile 52: “

1.2 a random [X.]odebook for generating a random [X.]ode ve[X.]tor;

1, 172, [X.], [X.] bzw. 25 sowie z. [X.]. Spalte 7, Zeilen 39 bis 53: “ 1 2 ”, Spalte 8, Zeilen 33 und 34: “

1.3 a synthesis filter for re[X.]eiving a random [X.]ode ve[X.]tor generated from the random [X.]odebook so [X.] [X.] synthesis;

Figuren 7, 10, 16 bis 19 und 28, darin das [X.]ezugszei[X.]hen 15 sowie z. [X.]. Spalte 10, Zeile 43 bis 51: “

1.4 means for determining a voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.] of the input spee[X.]h

0

1.4.A a se[X.]ond random [X.]odebook for generating random [X.]ode ve[X.]tors; and

1 und 172 sowie Spalte 7, Zeile 49 bis 53: “ 1 2

Abbildung

Figur 7 der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.]

1.5 said random [X.]odebook is formed by an ex[X.]itation ve[X.]tor generator [X.]omprising fixed waveform arranging means

Der [X.] und damit au[X.]h das Zufalls-Codebu[X.]h im Sinne des [X.] besteht bei den Ausführungsbeispielen der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] jeweils aus dem eigentli[X.]hen

Das in Figur 6 dargestellte Grundprinzip des Anordnens der festgelegten Wellenform wird in Spalte 6, Zeilen 26 bis 38 erläutert: “

Abbildung

Figur 6 der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.]

1.5.1 for arranging one or more fixed waveforms [X.] storage means

1, 172, [X.], [X.] und 25 sowie beispielsweise in Spalte 6, Zeilen 24 und 25 erkennbar ist: “ 1 .”, Spalte 7, Zeilen 64 bis 68: “ S

1.5.2 in a[X.][X.]ordan[X.]e with the positions and polarities of an [X.] ve[X.]tor, and

1, 342, 343, mit ± 1, d. h. Polaritäten multipliziert, vgl. Spalte 8, Zeilen 15 bis 41: “

Abbildung

Figur 9 der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.]

In dem vierten Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 16 bis 18 der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] kann die Aneinanderreihung der [X.]e sowohl mit der Periode

1.6 the random [X.]odebook generates the random [X.]ode ve[X.]tor in a[X.][X.]ordan[X.]e with the determined voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.]

0

1.7 wherein the determination of the voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.] of the input spee[X.]h is based on a value of a quantized pit[X.]h gain, and

0

Ni[X.]ht entnehmbar sind der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] die Merkmale 1.4[X.] und 1.8, wona[X.]h der beanspru[X.]hte [X.]-Codierer oder De[X.]odierer Mittel zur Auswahl eines der beiden Zufalls-Codebü[X.]her umfasst, wobei, falls der Wert der quantisierten Pit[X.]h-Verstärkung klein ist, weshalb angenommen wird, dass die Eingangsspra[X.]he stimmlos ist, die Auswahleinri[X.]htung das erste Zufalls-Codebu[X.]h wählt. Vielmehr wird bei den Code[X.]s der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.], wie insbesondere die Figur 7 zeigt, dur[X.]h die S[X.]halter ni[X.]ht zwis[X.]hen den vers[X.]hiedenen Zufalls-Codebü[X.]hern 171 und 172 ausgewählt, sondern innerhalb eines Zufalls-Codebu[X.]hs zur Auswahl jeweils eines der gespei[X.]herten [X.] 1 bis N1 bzw. 1 bis N2 ges[X.]haltet.

4.1.2 Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ([X.] = [X.] = [X.])

Dru[X.]ks[X.]hrift [X.].

Die europäis[X.]he Offenlegungss[X.]hrift [X.] wurde am 25. November 1992 veröffentli[X.]ht und zeigt einen auf dem [X.]-Prinzip basierenden Code[X.], wel[X.]her ein lei[X.]ht betreibbares Codebu[X.]h bzw. einen Su[X.]h- und Na[X.]hs[X.]hlageablauf bes[X.]hreibt, der eine [X.]ere[X.]hnungsfunktion liefert, die weniger Re[X.]hnerleistung und weniger Spei[X.]her benötigt, wobei glei[X.]hzeitig eine gute Spra[X.]hqualität erhalten bleibt. Aus der Entgegenhaltung [X.] ist in Worten des Anspru[X.]hs 1 ausgedrü[X.]kt Folgendes bekannt:

1 A [X.] spee[X.]h [X.]oder or de[X.]oder, [X.]omprising:

Seite 3, Zeilen 23 und 24: “

1.1 an adaptive [X.]odebook for generating an adaptive [X.]ode ve[X.]tor;

Figur 2, [X.]ezugszei[X.]hen 42 und Seite 5, Zeilen 11 und 12: “

1.2 a random [X.]odebook for generating a random [X.]ode ve[X.]tor;

j i

1.3 a synthesis filter for re[X.]eiving a random [X.]ode ve[X.]tor generated from the random [X.]odebook so [X.] [X.] synthesis;

Figuren 1a bis 2 und darin die [X.]ezugszei[X.]hen 4, 16, 29 und 39 sowie z. [X.]. Seite 3, Zeile 28 “

1.4 means for determining a voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.] of the input spee[X.]h

C von der Codebu[X.]h-Su[X.]hsteuerung 6 geliefert (Seite 3, Zeilen 50 und 51: ” [X.]

1.5 said random [X.]odebook is formed by an ex[X.]itation ve[X.]tor generator [X.]omprising fixed waveform arranging means

Das erfindungsgemäße Zufalls-Codebu[X.]h ‒ glei[X.]hzusetzen mit dem [X.] ‒ entspri[X.]ht in der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] der in Figur 3 gezeigten Kombination von Impulsmuster-Codebu[X.]h 50 (“

Abbildung

Figur 3 der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.]

1.5.1 for arranging one or more fixed waveforms [X.] storage means

Die anzuordnenden festgelegten Wellenformen werden in dem der Spei[X.]hereinri[X.]htung für festgelegte Wellenformen entspre[X.]henden Impulsmuster-Codebu[X.]h 50 gespei[X.]hert (Figur 3: “

1.5.2 in a[X.][X.]ordan[X.]e with the positions and polarities of an [X.] ve[X.]tor, and

j j j ) angeordnet, Seite 5, Zeilen 42 bis 44: “ j j j

Ni[X.]ht entnehmbar sind der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] somit die Merkmale 1.[X.] und 1.4[X.], die das zweite Zufalls-Codebu[X.]h und die Mittel zur Auswahl aus den beiden Zufalls-Codebü[X.]hern betreffen. Ebenso ist das Merkmal 1.6, wona[X.]h das Zufalls-Codebu[X.]h den [X.] gemäß der bestimmten [X.]/Stimmlos-Charakteristik erzeugt und gemäß Merkmal 1.8 im Falle eines kleinen Pit[X.]h-Verstärkungs-Wertes eines der beiden Zufalls-Codebü[X.]hern auswählt, ni[X.]ht bekannt. S[X.]hließli[X.]h ist au[X.]h das Merkmal 1.7, wona[X.]h die [X.]estimmung der Eingangsspra[X.]hsignale als stimmhaft bzw. stimmlos basierend auf der quantisierten Pit[X.]h-Verstärkung erfolgt, der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ni[X.]ht explizit entnehmbar.

4.1.3 Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ([X.] 5 488 704 A = [X.] = [X.])

Dru[X.]ks[X.]hrift [X.].

Die am 30. Januar 1996 veröffentli[X.]hte [X.]-Patents[X.]hrift [X.] zeigt einen typis[X.]hen [X.]-Code[X.], jedo[X.]h mit einer modifizierten, komplexeren Codebu[X.]h-Ar[X.]hitektur und gemäß ihrer ersten Ausführungsform mit einem S[X.]haltkreis zur [X.]estimmung der Eingangsspra[X.]he als stimmhaft bzw. stimmlos, so dass au[X.]h mit niedrigen [X.] semi-periodis[X.]he Pulse zufriedenstellend reproduziert werden können. Aus der Entgegenhaltung [X.] ist in Worten des Anspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 13 ausgedrü[X.]kt Folgendes bekannt:

1 A [X.] spee[X.]h [X.]oder or de[X.]oder, [X.]omprising:

Spalte 1, Zeilen 6 bis 9: ”

1.1 an adaptive [X.]odebook for generating an adaptive [X.]ode ve[X.]tor;

Figuren 2 bis 4 und darin die [X.]ezugszei[X.]hen 7b, 8a, 21b, 22a sowie Spalte 5, Zeile 15: “

1.2 a random [X.]odebook for generating a random [X.]ode ve[X.]tor;

Figuren 2 bis 4 und darin die [X.]ezugszei[X.]hen 7[X.], 8b, 21[X.], 22b sowie Spalte 5, Zeilen 15 und 16: “

1.3 a synthesis filter for re[X.]eiving a random [X.]ode ve[X.]tor generated from the random [X.]odebook so [X.] [X.] synthesis;

Figuren 2 bis 4 und darin die [X.]ezugszei[X.]hen 9 und 23 sowie Spalte 4, Zeilen 53 und 54: “…

1.4 means for determining a voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.] of the input spee[X.]h

Figuren 1 bis 3 und darin das [X.]ezugszei[X.]hen 5 sowie Spalte 1, Zeilen 53 bis 57: „

1.4.A a se[X.]ond random [X.]odebook for generating random [X.]ode ve[X.]tors; and

Figur 4 und darin die [X.]ezugszei[X.]hen 21[X.], 22b sowie Spalte 9, Zeilen 59 bis 65: “

1.6 the random [X.]odebook generates the random [X.]ode ve[X.]tor in a[X.][X.]ordan[X.]e with the determined voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.].

Die Zufalls-Codebü[X.]her erzeugen die [X.] gemäß einer bestimmten [X.]/Stimmlos-Charakteristik, indem jeweils ein S[X.]halter SW1 (im Codierer) und [X.] (im De[X.]odierer) in Reaktion auf das Signal des [X.]/Stimmlos-[X.]estimmungs-S[X.]haltkreises zwis[X.]hen vers[X.]hiedenen Teil-Codebü[X.]hern hin- und her s[X.]haltet, vgl. dazu die Figuren 1 bis 4 sowie die Spalte 7, Zeilen 48 bis 57: “

Abbildung

Figur 4 der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] mit Ergänzungen des [X.]s

1.7 wherein the determination of the voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.] of the input spee[X.]h is based on a value of a quantized pit[X.]h gain, and

(Spalte 1, Zeilen 53 bis 57: „a

Ni[X.]ht entnehmbar ist der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] die [X.] 1.5 bis 1.5.2, wona[X.]h das Zufalls-Codebu[X.]h von einem [X.] gebildet wird, der eine Spei[X.]hereinri[X.]htung und eine Anordnungseinri[X.]htung für festgelegte Wellenformen enthält und das Anordnen einer oder mehrerer festgelegter Wellenformen gemäß den Positionen und den Polaritäten eines [X.] ges[X.]hieht. Ebenso sind der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] keine Mittel zu entnehmen, die eine Auswahl zwis[X.]hen den beiden Zufalls-Codebü[X.]hern ermögli[X.]hen würden (Merkmal 1.4[X.]), da die Auswahl gemäß der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.], wie beispielsweise in Figur 4 gezeigt, dur[X.]h den S[X.]halter [X.] ni[X.]ht zwis[X.]hen den Zufalls-Codebü[X.]hern auswählt, sondern jeweils das vollständig erzeugte [X.], d. h. die Superposition der gewi[X.]hteten Signale aus stimmhaften (Spalte 10, Zeilen 4 bis 8: “Merkmal 1.8).

4.1.4 [X.] (EP 0 747 883 [X.] = [X.])

Dru[X.]ks[X.]hrift [X.].

Die [X.] bes[X.]hreibt eine Ergänzung des G.729-Standards für den Umgang mit während der Übertragung an den De[X.]odierer verlorengegangenen Spra[X.]hrahmen und enthält eine Kopie des [X.] in der Fassung vom 7. Juni 1995, wel[X.]he im Wesentli[X.]hen inhaltsglei[X.]h ist zu der endgültigen verabs[X.]hiedeten Version. Die [X.] lehrt, einen Ersatz-Anregungsvektor des [X.] bei verlorenen Spra[X.]hrahmen zu verwenden, abhängig davon, ob der verlorene Spra[X.]hrahmen als stimmhaft (periodis[X.]h) oder stimmlos (aperiodis[X.]h) klassifiziert wurde. Im Falle eines fehlenden Spra[X.]hrahmens für stimmhafte/periodis[X.]he Spra[X.]he wird vorges[X.]hlagen, den [X.]eitrag des Zufalls-Codebu[X.]hs auf null zu setzen und im Falle eines fehlenden Spra[X.]hrahmens für stimmlose/aperiodis[X.]he Spra[X.]he das Zufalls-Codebu[X.]h wie übli[X.]h zu verwenden. Aus der Entgegenhaltung [X.] ist in Worten des Anspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 13 ausgedrü[X.]kt Folgendes bekannt:

1 A [X.] spee[X.]h [X.]oder or de[X.]oder, [X.]omprising:

Seite 3, Zeilen 26 und 27: “

1.1 an adaptive [X.]odebook for generating an adaptive [X.]ode ve[X.]tor;

Seite 3, Zeilen 3 und 4: “

1.2 a random [X.]odebook for generating a random [X.]ode ve[X.]tor;

Seite 3, Zeilen 3 und 4: “

1.3 a synthesis filter for re[X.]eiving a random [X.]ode ve[X.]tor generated from the random [X.]odebook so [X.] [X.] synthesis;

i

Abbildung

Figur 1 der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.]

1.4 means for determining a voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.] of the input spee[X.]h

Seite 3, Zeilen 6 und 7: “

1.6 the random [X.]odebook generates the random [X.]ode ve[X.]tor in a[X.][X.]ordan[X.]e with the determined voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.];

Im Falle eines verlorenen Spra[X.]hrahmens wird in Abhängigkeit davon, ob der verlorene Spra[X.]hrahmen als stimmhaft (periodis[X.]h) oder stimmlos (aperiodis[X.]h) klassifiziert wurde (Seite 5, Zeilen 27 bis 29: “

Ni[X.]ht entnehmbar ist der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] die [X.] 1.5 bis 1.5.2, wona[X.]h ein [X.] vorhanden ist und das Anordnen einer oder mehrerer festgelegter Wellenformen gemäß den Positionen und den Polaritäten eines [X.] ges[X.]hieht. Zudem ist aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] weder ein zweites Zufalls-Codebu[X.]h bekannt (Merkmal 1.[X.]) und somit au[X.]h ni[X.]ht die Merkmale 1.4[X.] und 1.8, wel[X.]he die Auswahl eines der beiden Zufalls-Codebü[X.]her betreffen, no[X.]h die Verwendung des Pit[X.]h-Verstärkungswertes zur [X.]/Stimmlos-Charakterisierung der Eingangsspra[X.]he (Merkmal 1.7).

4.1.5 [X.] ([X.] 5 495 555 A = [X.])

Dru[X.]ks[X.]hrift [X.].

Das am 27. Februar 1996 veröffentli[X.]hte [X.]-Patent [X.] bes[X.]hreibt ein [X.]-Codiersystem für hohe Spra[X.]hqualität bei niedrigen [X.] mit einer verbesserten [X.]-Anregungs-Analyse für stimmhafte Spra[X.]he, bei dem die Eingangsspra[X.]he in einen Modus A für stimmhafte Spra[X.]he oder einen Modus [X.] für stimmlose Spra[X.]he klassifiziert wird. Aus der Entgegenhaltung [X.] ist in Worten des geltenden Anspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 13 ausgedrü[X.]kt Folgendes bekannt:

1 A [X.] spee[X.]h [X.]oder or de[X.]oder, [X.]omprising:

[X.]ezei[X.]hnung: ”

1.1 an adaptive [X.]odebook for generating an adaptive [X.]ode ve[X.]tor;

Figur 16 und Spalte 15, Zeile 46: “

1.2 a random [X.]odebook for generating a random [X.]ode ve[X.]tor;

Figur 16 und Spalte 15, Zeile 37: “

1.3 a synthesis filter for re[X.]eiving a random [X.]ode ve[X.]tor generated from the random [X.]odebook so [X.] [X.] synthesis;

Figur 16: “

Abbildung

Figur 16 der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.]

1.4 means for determining a voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.] of the input spee[X.]h

Spalte 2, Zeilen 23 bis 33: “…

1.5 said random [X.]odebook is formed by an ex[X.]itation ve[X.]tor generator [X.]omprising fixed waveform arranging means

Das Zufalls-Codebu[X.]h wird in jedem der beiden Moden A (stimmhaft) und [X.] (stimmlos) dur[X.]h einen [X.] gebildet, der jeweils eine Anordnungseinri[X.]htung für festgelegte Wellenformen enthält, vgl. die Spalte 11, Zeilen 44 bis 49: “

1.5.1 for arranging one or more fixed waveforms [X.] storage means

Die anzuordnenden festgelegten Wellenformen sind zumindest im Falle des Modus A in Spei[X.]hereinri[X.]htungen für festgelegte Wellenformen gespei[X.]hert, vgl. die Spalte 11, Zeilen 44 bis 49: “

1.6 the random [X.]odebook generates the random [X.]ode ve[X.]tor in a[X.][X.]ordan[X.]e with the determined voi[X.]ed/unvoi[X.]ed [X.]hara[X.]teristi[X.].

Da die Ums[X.]haltung zwis[X.]hen dem stimmhaften und dem stimmlosen Modus A bzw. [X.] bewirkt, dass auf vers[X.]hiedene Arten vers[X.]hiedene [X.] erzeugt werden, wird au[X.]h der jeweilige [X.] gemäß der bestimmten [X.]/Stimmlos-Charakteristik der Spra[X.]he erzeugt.

Ni[X.]ht entnehmbar ist der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] das Merkmal 1.5.2, wona[X.]h das Anordnen einer oder mehrerer festgelegter Wellenformen gemäß den Positionen und den Polaritäten eines [X.] ges[X.]hieht. Zudem ist der [X.] weder ein zweites Zufalls-Codebu[X.]h zu entnehmen, no[X.]h Mittel zum Ums[X.]halten zwis[X.]hen vers[X.]hiedenen Zufalls-Codebü[X.]hern und somit au[X.]h ni[X.]ht in Abhängigkeit von einem Pit[X.]h-Verstärkungswert (Merkmale 1.[X.], 1.4[X.], 1.7 und 1.8).

4.1.6 Neuheit von Anspru[X.]h 1 gegenüber dem übrigen Stand der Te[X.]hnik

Die Vorri[X.]htung gemäß Anspru[X.]h 1 und das Verfahren gemäß Anspru[X.]h 6 na[X.]h Hilfsantrag 13 sind au[X.]h neu gegenüber dem übrigen im Verfahren befindli[X.]hen Stand der Te[X.]hnik. Denn wie der [X.] bereits in seinem Hinweis vom 17. August 2018 unter Nr. 7.2.6 (Seite 33) zum Ausdru[X.]k gebra[X.]ht hatte, liegen die weiteren Entgegenhaltungen vom Gegenstand des [X.] weiter ab oder wurden nur eingeführt, um das allgemeine Fa[X.]hwissen oder einzelne Aspekte zu belegen. Hiergegen haben die [X.] keine Einwände erhoben, so dass eine detaillierte Auseinandersetzung mit diesen Dru[X.]ks[X.]hriften ni[X.]ht erforderli[X.]h ist.

4.2 Erfinderis[X.]he Tätigkeit (Anspru[X.]h 1)

Ausgehend vom Stand der Te[X.]hnik na[X.]h den bereits im qualifizierten Hinweis vom 17. August 2018 als dem Streitpatentgegenstand nä[X.]hstliegend behandelten Entgegenhaltungen [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.] kommt der Fa[X.]hmann ni[X.]ht in naheliegender Weise zum Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 13.

Der Fa[X.]hmann erhält keinerlei Anregungen, die Gegenstände einer dieser Dru[X.]ks[X.]hriften in Ri[X.]htung des Streitgegenstandes gemäß Hilfsantrag 13 weiterzubilden, wie anhand der folgenden Ausführungen festgestellt werden kann:

4.2.1 Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ([X.] 5 396 576 A = [X.])

Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] beruht der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 13 auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit.

Merkmale 1.4[X.] und 1.8 ni[X.]ht entnehmbar, wona[X.]h der beanspru[X.]hte [X.]-Codierer oder De[X.]odierer Mittel zur Auswahl eines der beiden Zufalls-Codebü[X.]her umfasst, wobei, falls der Wert der quantisierten Pit[X.]h-Verstärkung klein ist, weshalb angenommen wird, dass die Eingangsspra[X.]he stimmlos ist, die Auswahleinri[X.]htung das erste Zufalls-Codebu[X.]h wählt. Vielmehr wird bei den Code[X.]s der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.], wie insbesondere die Figur 7 zeigt, dort dur[X.]h die S[X.]halter ni[X.]ht zwis[X.]hen den vers[X.]hiedenen Zufalls-Codebü[X.]hern 171 und 172 ausgewählt, sondern innerhalb eines Zufalls-Codebu[X.]hs zur Auswahl jeweils eines der gespei[X.]herten [X.] 1 bis N1 bzw. 1 bis N2 ges[X.]haltet.

stimmloser Spra[X.]he zu tun hat. Vielmehr werden in der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] [X.]e eines [X.]s der Länge stimmhaften Spra[X.]he verwendet.

.“).

Eine Anregung für eine entspre[X.]hende Änderung kann er der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] jedenfalls ni[X.]ht entnehmen.

4.2.2 Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ([X.] = [X.] = [X.])

Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] beruht der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 13 auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit.

Merkmale 1.[X.] und 1.4[X.] ni[X.]ht entnehmbar, die das zweite Zufalls-Codebu[X.]h und die Mittel zur Auswahl aus den beiden Zufalls-Codebü[X.]hern betreffen. Ebenso ist das Merkmal 1.6, wona[X.]h das Zufalls-Codebu[X.]h den [X.] gemäß der bestimmten [X.]/Stimmlos-Charakteristik erzeugt und gemäß Merkmal 1.8 im Falle eines kleinen Pit[X.]h-Verstärkungs-Wertes eines der beiden Zufalls-Codebü[X.]hern auswählt, ni[X.]ht bekannt. S[X.]hließli[X.]h ist au[X.]h das Merkmal 1.7, wona[X.]h die [X.]estimmung der Eingangsspra[X.]hsignale als stimmhaft bzw. stimmlos basierend auf der quantisierten Pit[X.]h-Verstärkung erfolgt, der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ni[X.]ht explizit entnehmbar.

Da si[X.]h die Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] die Aufgabe gestellt hat, bei einem [X.]-Code[X.] eine effiziente Codebu[X.]h-Spei[X.]herung und Codebu[X.]h-Su[X.]he mit geringer Re[X.]henleistung und mögli[X.]hst wenig Einbußen in der Spra[X.]hqualität zu ermögli[X.]hen (siehe Seite 2, Zeilen 34 bis 38) ist es bereits fragli[X.]h, ob der Fa[X.]hmann, der es si[X.]h zum Ziel gema[X.]ht hat, die Spra[X.]hqualität von stimmlosen Signalen bei einem A[X.]-Code[X.] zu verbessern, die Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] als Ausgangspunkt wählen würde.

Do[X.]h selbst in diesem Fall wäre es für den Fa[X.]hmann zwar mögli[X.]herweise no[X.]h naheliegend, die [X.]estimmung der Eingangsspra[X.]hsignale als stimmhaft bzw. stimmlos ausgehend von der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] aus der quantisierten Pit[X.]h-Verstärkung abzuleiten (Merkmal 1.7). Es ist aber keine Veranlassung zu erkennen, warum der Fa[X.]hmann, von der Lehre der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ausgehend, die Anweisungen na[X.]h den Merkmalen 1.[X.] und 1.4[X.] verwirkli[X.]hen und der Vorri[X.]htung ein zweites Zufalls-Codebu[X.]h hinzufügen sollte, um dann zwis[X.]hen diesen mit ebenfalls zusätzli[X.]hen Mitteln hin- und hers[X.]halten zu können. Damit kann er au[X.]h ni[X.]ht die Merkmale 1.6 und 1.8 verwirkli[X.]hen, denn die Idee, ausgehend von der Lehre der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.], in Abhängigkeit von der Größe des Wertes der quantisierten Pit[X.]h-Verstärkung, eines von mehreren Zufalls-Codebü[X.]hern auszuwählen, geht über fa[X.]hübli[X.]hes Vorgehen hinaus.

4.2.3 Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ([X.] 5 488 704 A = [X.] = [X.])

Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] beruht der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 13 auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit.

[X.] 1.5 bis 1.5.2 ni[X.]ht entnehmbar, wona[X.]h das Zufalls-Codebu[X.]h von einem [X.] gebildet wird, der eine Spei[X.]hereinri[X.]htung und eine Anordnungseinri[X.]htung für festgelegte Wellenformen enthält und das Anordnen einer oder mehrerer festgelegter Wellenformen gemäß den Positionen und den Polaritäten eines [X.] ges[X.]hieht. Ebenso sind der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] keine Mittel zu entnehmen, die eine Auswahl zwis[X.]hen den beiden Zufalls-Codebü[X.]hern ermögli[X.]hen würden (Merkmal 1.4[X.]), da die Auswahl gemäß der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.], wie beispielsweise in Figur 4 gezeigt, dur[X.]h den S[X.]halter [X.] ni[X.]ht zwis[X.]hen den Zufalls-Codebü[X.]hern auswählt, sondern jeweils das vollständig erzeugte [X.], d. h. die Superposition der gewi[X.]hteten Signale aus stimmhaften (Spalte 10, Zeilen 4 bis 8: “Merkmal 1.8).

Ausgehend von der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] mag es auf den ersten [X.]li[X.]k naheliegend ers[X.]heinen, statt der Auswahl des Gesamt-[X.] der jeweils gewi[X.]hteten Signale aus stimmhaften oder stimmlosen Codebü[X.]hern, bestehend jeweils aus Zufalls-Codebü[X.]hern und anderen Codebü[X.]hern, eine Auswahl zwis[X.]hen den Zufalls-Codebü[X.]hern alleine zu treffen, bevor deren Signale zu denen der anderen Codebü[X.]her addiert werden (Merkmal 1.4[X.]). Einen Hinweis dazu bekommt der Fa[X.]hmann aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] jedo[X.]h ni[X.]ht, zumal dies dort au[X.]h ni[X.]ht mit den Vorteilen verknüpft wäre wie beim Code[X.] na[X.]h dem Streitpatent, nämli[X.]h Auswahl zwis[X.]hen Zufalls-Codebü[X.]hern mit festgelegten Wellenfunktionen und herkömmli[X.]hen Zufalls-Codebü[X.]hern, sondern nur zu einer no[X.]h deutli[X.]h komplexeren und damit na[X.]hteiligeren Codebu[X.]h-Ar[X.]hitektur führen würde.

Der Fa[X.]hmann hat jedo[X.]h keinerlei Veranlassung, die zusätzli[X.]hen Maßnahmen na[X.]h der [X.] 1.5 bis 1.5.2 vorzusehen und eines der Zufalls-Codebü[X.]hern als [X.] auszugestalten mit der Anordnung von festgelegten Wellenformen gemäß Positionen und Polaritäten eines [X.]. Die Auswahl dieses speziellen Zufalls-Codebu[X.]hs bei niedrigem Wert der quantisierten Pit[X.]h-Verstärkung ist beim Code[X.] der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] folgli[X.]h ebenfalls ni[X.]ht mögli[X.]h (Merkmal 1.8).

4.2.4 [X.] (EP 0 747 883 [X.] = [X.])

Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] beruht der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 13 auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit.

[X.] 1.5 bis 1.5.2 ni[X.]ht entnehmbar, wona[X.]h ein [X.] vorhanden ist und das Anordnen einer oder mehrerer festgelegter Wellenformen gemäß den Positionen und den Polaritäten eines [X.] ges[X.]hieht. Zudem ist aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] weder ein zweites Zufalls-Codebu[X.]h bekannt (Merkmal 1.[X.]) und somit au[X.]h ni[X.]ht die Merkmale 1.4[X.] und 1.8, wel[X.]he die Auswahl eines der beiden Zufalls-Codebü[X.]her betreffen, no[X.]h die Verwendung des Pit[X.]h-Verstärkungswertes zur [X.]/Stimmlos-Charakterisierung der Eingangsspra[X.]he (Merkmal 1.7).

Von dem Stand der Te[X.]hnik na[X.]h der Entgegenhaltung [X.] ausgehend kommt der Fa[X.]hmann ni[X.]ht in nahe liegender Weise zum Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 13. Zum einen wird der Fa[X.]hmann, der si[X.]h mit der Verbesserung von stimmlosen Spra[X.]hsignalen befasst, ni[X.]ht die Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] heranziehen, wel[X.]he eine Lösung für das te[X.]hnis[X.]he Problem des Umgangs mit verlorenen Spra[X.]hrahmen anbietet. Zum anderen hätte er weder eine Veranlassung das Zufalls-Codebu[X.]h dur[X.]h einen [X.] zu ersetzen, der eine Anordnungseinri[X.]htung für festgelegte Wellenformen enthält ([X.] 1.5 bis 1.5.2), die dur[X.]h Anrei[X.]herung der spärli[X.]hen Signale eines A[X.]-Codevektors die Spra[X.]hqualität verbessert, no[X.]h erhält er in der [X.] einen Hinweis, einen sol[X.]hen als zweites Zufalls-Codebu[X.]h vorzusehen. Vielmehr würde er an der als vorteilhaft bes[X.]hriebenen Struktur festhalten und, je na[X.]hdem, ob der verlorene Spra[X.]hrahmen als stimmhaft (periodis[X.]h) oder stimmlos (aperiodis[X.]h) klassifiziert wurde, den [X.]eitrag des Zufalls-Codebu[X.]hs auf null setzen bzw. wegen des gelös[X.]hten Spra[X.]hrahmens unter Einsatz des Zufallszahlengenerators (vgl. Figur 1: „

4.2.5 [X.] ([X.] 5 495 555 A = [X.])

Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] beruht der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 13 auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit.

Merkmal 1.5.2 ni[X.]ht entnehmbar, wona[X.]h das Anordnen einer oder mehrerer festgelegter Wellenformen gemäß den Positionen und den Polaritäten eines [X.] ges[X.]hieht. Zudem ist der [X.] weder ein zweites Zufalls-Codebu[X.]h zu entnehmen, no[X.]h Mittel zum Ums[X.]halten zwis[X.]hen vers[X.]hiedenen Zufalls-Codebü[X.]hern und somit au[X.]h ni[X.]ht in Abhängigkeit von einem Pit[X.]h-Verstärkungswert (Merkmale 1.[X.], 1.4[X.], 1.7 und 1.8).

Au[X.]h ausgehend vom Stand der Te[X.]hnik na[X.]h Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] kommt der Fa[X.]hmann ni[X.]ht in naheliegender Weise zum Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 13.

Entgegen der Auffassung der [X.] hat der Fa[X.]hmann insbesondere keine Veranlassung die Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] als Ausgangspunkt für seine [X.]emühungen zur Verbesserung der Übertragung von stimmlosen Spra[X.]hsignalen zu berü[X.]ksi[X.]htigen, da die Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] nur eine Verbesserung von stimmhafter Spra[X.]he bei geringer [X.]itrate anstrebt (Spalte 1, Zeilen 51 bis 53: „

Do[X.]h selbst wenn ein Fa[X.]hmann von der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ausgehen würde, könnte es für ihn zwar no[X.]h naheliegend sein, angeregt dur[X.]h die beiden [X.] und [X.] zwei separate Zufalls-Codebü[X.]her zu verwenden; es ist jedo[X.]h ni[X.]ht ersi[X.]htli[X.]h, aus wel[X.]hem Grund der Fa[X.]hmann es in [X.]etra[X.]ht ziehen sollte, die Lehre der [X.] auf einen A[X.]-Code[X.] zu übertragen, die festgelegten Wellenformen gemäß den Positionen und den Polaritäten eines [X.] anzuordnen, damit das Merkmal 1.5.2 zu verwirkli[X.]hen, zusätzli[X.]h no[X.]h die [X.]estimmung der [X.]/Stimmlos-Charakteristik basierend auf der quantisierten Pit[X.]h-Verstärkung vorzusehen und gemäß dieser umzus[X.]halten, so wie es die Merkmale 1.4[X.], 1.7 und 1.8 des Gegenstandes des Anspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 13 fordern.

Eine Anregung für eine entspre[X.]hende Änderung kann er der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] jedenfalls ni[X.]ht entnehmen. Es ist zur Überzeugung des [X.]s au[X.]h ni[X.]ht ersi[X.]htli[X.]h, dass si[X.]h aus dem präsenten Wissen des Fa[X.]hmanns diesbezügli[X.]h Anregungen ergeben würden.

4.2.6 Patentfähigkeit von Anspru[X.]h 1 gegenüber dem übrigen Stand der Te[X.]hnik

Da, wie bereits ausgeführt, die weiteren Entgegenhaltungen vom Gegenstand des [X.] weiter abliegen oder nur eingeführt wurden, um das allgemeine Fa[X.]hwissen oder einzelne Aspekte zu belegen, bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung mit diesen Dru[X.]ks[X.]hriften im Hinbli[X.]k auf die erfinderis[X.]he Tätigkeit. Hiergegen haben au[X.]h die [X.] keine Einwände erhoben.

4.2.7 Zusammens[X.]hau der Dru[X.]ks[X.]hriften [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.]

Au[X.]h gegenüber einer Zusammens[X.]hau des gesamten im Verfahren genannten Standes der Te[X.]hnik beruht der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 13 auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit.

Entgegen der Ansi[X.]ht der [X.] vermag der Fa[X.]hmann au[X.]h ni[X.]ht, ausgehend von einer der vorgenannten Dru[X.]ks[X.]hriften in Kombination mit einer oder mehreren der anderen vorgenannten Dru[X.]ks[X.]hriften zum erfindungsgemäßen Gegenstand na[X.]h der Anspru[X.]hsfassung gemäß Hilfsantrag 13 zu gelangen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob bei der erfinderis[X.]hen Tätigkeit – wie von den [X.] s[X.]hriftsätzli[X.]h vorgetragen wurde – als Ausgangspunkt die [X.] oder – wie von ihnen in der mündli[X.]hen Verhandlung nunmehr als angebli[X.]h no[X.]h näherliegend vorgebra[X.]ht wurde – die [X.] genommen und diese mit einer der anderen Dru[X.]ks[X.]hriften kombiniert wird.

Merkmal 1.4[X.]), wobei, falls der Wert der quantisierten Pit[X.]h-Verstärkung klein ist, weshalb angenommen wird, dass die Eingangsspra[X.]he stimmlos ist, die Auswahleinri[X.]htung das erste sto[X.]hastis[X.]he Codebu[X.]h wählt (Merkmal 1.8), kann au[X.]h eine Zusammens[X.]hau des Standes der Te[X.]hnik dies ni[X.]ht leisten.

Da si[X.]h mithin der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 13 für den Fa[X.]hmann ni[X.]ht in naheliegender Weise aus dem Stand der Te[X.]hnik ergibt, gilt er insofern ebenfalls als auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit beruhend.

4.3 Patentfähigkeit von Anspru[X.]h 6 und der Unteransprü[X.]he

Die vorstehenden Ausführungen zu Anspru[X.]h 1 na[X.]h Hilfsantrag 13 gelten entspre[X.]hend au[X.]h für den nebengeordneten Verfahrensanspru[X.]h 6.

Hinsi[X.]htli[X.]h der Unteransprü[X.]he sind Einwände gegen ihre Patentfähigkeit weder seitens der [X.] geltend gema[X.]ht worden no[X.]h anderweitig für den [X.] erkennbar.

5. S[X.]hutzfähigkeit na[X.]h Hilfsantrag 13

Da si[X.]h somit das Streitpatent in der von der [X.]eklagten hilfsweise verteidigten Fassung na[X.]h Hilfsantrag 13 als s[X.]hutzfähig erweist, war die Klage insoweit teilweise abzuweisen.

[X.].

Die Kostenents[X.]heidung beruht auf § 84 Abs. 2 [X.] [X.] § 92 Abs. 1 ZPO. Dabei ist der [X.] davon ausgegangen, dass der wirts[X.]haftli[X.]he Wert, wel[X.]her dem Streitpatent aufgrund des na[X.]h Hilfsantrag 13 als s[X.]hutzfähig verbleibenden Patentgegenstand gegenüber der erteilten weiteren Fassung no[X.]h zukommt, um etwa die Hälfte reduziert ist, so dass die geri[X.]htli[X.]hen und außergeri[X.]htli[X.]hen Kosten zwis[X.]hen den beiden Klageparteien, die insoweit jeweils na[X.]h Kopfteilen haften (§ 84 Abs. 2 [X.] [X.] § 100 Abs. 1 ZPO) auf der einen Seite und der [X.]eklagten auf der anderen Seite entspre[X.]hend aufzuteilen sind.

Die Ents[X.]heidung über die vorläufige Vollstre[X.]kbarkeit beruht auf § 99 Abs. 1 [X.] [X.] § 709 ZPO.

Meta

6 Ni 67/16 (EP), verb. mit 6 Ni 11/17 (EP)

05.12.2018

Bundespatentgericht 6. Senat

Urteil

Sachgebiet: Ni

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Urteil vom 05.12.2018, Az. 6 Ni 67/16 (EP), verb. mit 6 Ni 11/17 (EP) (REWIS RS 2018, 849)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 849

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