Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 19.07.2011, Az. 2 BvR 571/10

2. Senat | REWIS RS 2011, 4688

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Der Gegenstandswert der Tätigkeit des Bevollmächtigten des Beschwerdeführers wird auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

2 BvR 571/10

19.07.2011

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend BGH, 14. Januar 2010, Az: 1 StR 595/09, Beschluss

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 19.07.2011, Az. 2 BvR 571/10 (REWIS RS 2011, 4688)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 4688


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvR 571/10

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 571/10, 19.07.2011.

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 571/10, 30.06.2010.


Az. 1 StR 595/09

Bundesgerichtshof, 1 StR 595/09, 14.01.2010.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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