Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 26.03.2018, Az. 1 BvL 4/14

1. Senat | REWIS RS 2018, 11607

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

ÖFFENTLICHES RECHT BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) STAATSRECHT UND STAATSORGANISATIONSRECHT BERUFSFREIHEIT STUDIUM UNIVERSITÄTEN UND HOCHSCHULEN MEDIZIN CHANCENGLEICHHEIT

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung für Verfahren der konkreten Normenkontrolle - keine Auslagenerstattung für Kläger des Ausgangsverfahrens mangels Stellung als Beteiligter des Normenkontrollverfahrens


Tenor

1. Der Antrag des Klägers des Ausgangsverfahrens, die Erstattung seiner notwendigen Auslagen anzuordnen, wird abgelehnt.

2. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren der konkreten Normenkontrolle auf 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend [X.]) festgesetzt.

Gründe

1

Der Kläger des Ausgangsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht beantragt, die Erstattung seiner notwendigen Auslagen für das Normenkontrollverfahren anzuordnen und den Gegenstandswert festzusetzen.

2

1. Der Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung bleibt ohne Erfolg. Als Rechtsgrundlage für die begehrte Anordnung kommt nur § 34a Abs. 3 [X.] in Betracht, der jedoch keine Auslagenerstattung zugunsten nicht am Verfahren Beteiligter erlaubt (vgl. [X.] 1, 433 <438>; 20, 350 <351>; 36, 101; 55, 132 <133>; 99, 46 <48>). Da die nach § 82 Abs. 3 [X.] äußerungsberechtigten Beteiligten des Ausgangsverfahrens keine Beteiligten des konkreten Normenkontrollverfahrens sind (vgl. [X.] 2, 213 <217>; 20, 350 <351>; 36, 101), scheidet eine Auslagenerstattung zu ihren Gunsten deswegen aus.

3

2. Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 [X.] und berücksichtigt insbesondere die erhebliche subjektive und objektive Bedeutung des Verfahrens sowie die Schwierigkeit der Materie.

Meta

1 BvL 4/14

26.03.2018

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvL

vorgehend VG Gelsenkirchen, 18. März 2014, Az: 6z K 4229/13, Vorlagebeschluss

§§ 80ff BVerfGG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 80 BVerfGG, § 82 Abs 3 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 26.03.2018, Az. 1 BvL 4/14 (REWIS RS 2018, 11607)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 11607

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvL 11/14 (Bundesverfassungsgericht)

Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - keine Auslagenerstattung gem § 34a Abs 3 BVerfGG …


1 BvR 1671/10 (Bundesverfassungsgericht)

Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - Ablehnung der Auslagenerstattung für eA-Verfahren - …


2 BvC 22/19 (Bundesverfassungsgericht)

Erfolglose sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzung im Wahlprüfungsverfahren - keine Erstattung gem § 34a Abs 3 …


2 BvR 2767/17 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordenen Verfassungsbeschwerde, gerichtet gegen die Verweigerung von Eilrechtsschutz …


1 BvR 159/09 (Bundesverfassungsgericht)

Gegenstandswertfestsetzung und Anordnung der hälftigen Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde - Sorgerecht des nichtehelichen Vaters


Literatur & Presse BETA

Diese Funktion steht nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung.

Anmelden
Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.