Bundesverfassungsgericht: Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 26.03.2018
Gegenstandswertfestsetzung für Verfahren der konkreten Normenkontrolle - keine Auslagenerstattung für Kläger des Ausgangsverfahrens mangels Stellung als Beteiligter des Normenkontrollverfahrens
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