Aktenzeichen 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:ls20171219.1bvl000314
RCN:
RCN77LT8W7X3KXLZJ7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 19.12.2017

Bundes- und landesrechtliche Normen zum Vergabeverfahren für Studienplätze im Studiengang Humanmedizin partiell mit Art 12 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG (Recht auf gleiche Teilhabe an staatlichen Studienangeboten und gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium) unvereinbar - § 8a HSchulZulG BE partiell nichtig - Anordnung der Fortgeltung der für unvereinbar erklärten bundes- und landesgesetzlichen Normen sowie Frist für Neuregelung bis 31.12.2019

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