ÖFFENTLICHES RECHT BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) JUSTIZ UNIVERSITÄTEN UND HOCHSCHULEN RICHTER WISSENSCHAFT Hinzufügen
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Ablehnung der Gegenstandswertfestsetzung für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren - Unzulässigkeit des Antrags bei lediglich vorgerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit
Der Antrag auf Festsetzung des [X.] ist unzulässig.
1. Der im [X.] nicht anwaltlich vertretene Beschwerdeführer begehrt unter Hinweis auf anwaltliche Beratung im Vorfeld der Erhebung der Verfassungsbeschwerde vorsorglich die Festsetzung des [X.].
Voraussetzung für eine Wertfestsetzung nach § 33 Abs. 1 [X.] ist eine anwaltliche Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren.
Bei außergerichtlicher oder - wie hier - nur vorgerichtlicher Tätigkeit ist eine gerichtliche Wertfestsetzung ausgeschlossen
(vgl. [X.]/[X.], in: [X.], § 33 Rn. 1
Meta
07.12.2011
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend BVerfG, 20. Juli 2010, Az: 1 BvR 748/06, Beschluss
§ 14 Abs 1 RVG, § 33 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 07.12.2011, Az. 1 BvR 748/06 (REWIS RS 2011, 717)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 717 BVerfGE 127, 87-132 REWIS RS 2011, 717
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 748/06, 07.12.2011.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 748/06, 20.07.2010.
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Abgelehnter Antrag des Beigeladenen auf Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit
L 11 KR 1639/20 B (Landessozialgericht Baden-Württemberg)
4 W 81/13 (Oberlandesgericht Hamm)
IX ZB 288/11 (Bundesgerichtshof)
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Insolvenzantrags: Aussetzung des Kostenfestsetzungsverfahrens bis zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts
26 W 12/18 [AktE] (Oberlandesgericht Düsseldorf)