Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 07.12.2011, Az. 1 BvR 748/06

1. Senat | REWIS RS 2011, 717

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

ÖFFENTLICHES RECHT BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) JUSTIZ UNIVERSITÄTEN UND HOCHSCHULEN RICHTER WISSENSCHAFT

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Gegenstand

Ablehnung der Gegenstandswertfestsetzung für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren - Unzulässigkeit des Antrags bei lediglich vorgerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit


Gründe

1

Der Antrag auf Festsetzung des [X.] ist unzulässig.

2

1. Der im [X.] nicht anwaltlich vertretene Beschwerdeführer begehrt unter Hinweis auf anwaltliche Beratung im Vorfeld der Erhebung der Verfassungsbeschwerde vorsorglich die Festsetzung des [X.].

3

Voraussetzung für eine Wertfestsetzung nach § 33 Abs. 1 [X.] ist eine anwaltliche Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren. Bei außergerichtlicher oder - wie hier - nur vorgerichtlicher Tätigkeit ist eine gerichtliche Wertfestsetzung ausgeschlossen (vgl. [X.]/[X.], in: [X.], § 33 Rn. 1 ; [X.], in: [X.]/[X.], Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 4. Aufl. 2009, § 33 Rn. 4; [X.], [X.], 40. Aufl. 2010, § 33 [X.] Rn. 3).

Meta

1 BvR 748/06

07.12.2011

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend BVerfG, 20. Juli 2010, Az: 1 BvR 748/06, Beschluss

§ 14 Abs 1 RVG, § 33 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 07.12.2011, Az. 1 BvR 748/06 (REWIS RS 2011, 717)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 717 BVerfGE 127, 87-132 REWIS RS 2011, 717


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 748/06

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 748/06, 07.12.2011.

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 748/06, 20.07.2010.


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