Kammerbeschluss: Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen einen stattgebenden Kammerbeschluss sowie eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Gegenstandswertfestsetzung setzt anwaltliche Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren voraus
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