12. Januar 2006 1. Strafsenat
...274 Rdn. 6) oder nicht (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3; BGH NStZ 2005, 281 [282]), kann hier dahinstehen (vgl. BGHR StPO Beweis-kraft 13; offen gelassen in BGH NStZ 2002, 270 [272]; so weit sie zugunst...
REWIS RS 2006, 5677
23. April 2007 Großer Senat für Strafsachen
...274 StPO auch hinsichtlich eines nachträglich berichtigten Protokolls gelte. Die Vorschrift schaffe keine vom wirklichen Verfahrensgeschehen abweichende formelle bzw. prozessuale Wahrheit; § 274 StPO ...
RÜGEVERKÜMMERUNG
REWIS RS 2007, 4171
23. August 2007 1. Strafsenat
...274 StPO) hätte entfallen lassen können. 3 Mit der am 7. Juli 2005 beim Landgericht eingegangenen Revisionsbe-gründung rügte der Angeklagte, dass der Anklagesatz nicht verlesen wurde. 4 Laut der hiera...
REWIS RS 2007, 2309
23. August 2006 1. Strafsenat
...274 Rdn. 6) oder nicht (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3; BGH NStZ 2005, 281, 282), kann hier dahinstehen (vgl. BGHR StPO Beweiskraft 13; offen gelassen in BGH NStZ 2002, 270, 272; soweit sie zugunsten d...
REWIS RS 2006, 2106
9. Mai 2001 2. Strafsenat
...274 StPO maßgebenden Sit-zungsniederschrift (vgl. BGHSt 34, 11, 12; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 10).Eine Auslegung des Protokolls ist nur dann zulässig, wenn dessen Sinn zwei-felhaft ist. Das ist hier...
REWIS RS 2001, 2634
31. Mai 2006 2. Strafsenat
...274 StPO ist für das Revi-sionsgericht auch dann beachtlich, wenn auf Grund einer Protokollberichtigung hinsichtlich einer vom Angeklagten zulässig erhobenen Verfahrensrüge zu Un-gunsten des Angeklagt...
REWIS RS 2006, 3298
3. Mai 2006 4. Strafsenat
...274 StPO gilt die formelle Wahrheit des einmal ordnungsgemäß erstellten Proto-kolls; ein Gegenbeweis - etwa "aus der Erinnerung" von Verfahrensbeteiligten - ist nicht zulässig. § 274 StPO is...
REWIS RS 2006, 3758
16. Mai 2002 1. Strafsenat
...274 StPO) nach Verkündung des Urteils auf Rechtsmittel ver-zichtet haben. Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und un-anfechtbar.Der Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts steht sc...
REWIS RS 2002, 3167
24. Oktober 2002 1. Strafsenat
...274 StPO) der Verteidiger des Angeklagtennach Verkündung des Urteils, nachdem er mit dem Angeklagten Rücksprachegenommen hatte, auf Rechtsmittel verzichtet hat. Dieser Verzicht ist unwider-ruflich und...
REWIS RS 2002, 1034
9. Mai 2006 5. Strafsenat
...274 StPO ist für das Revisionsgericht auch dann beachtlich, wenn aufgrund einer Protokollbe-richtigung hinsichtlich einer vom Angeklagten zulässig erhobenen Verfah-rensrüge zu Ungunsten des Angeklagte...
REWIS RS 2006, 3633
16. August 2000 3. Strafsenat
...274 StPO). Umstän-de, die Zweifel an der Wirksamkeit des Verzichts begründen könnten, sindnicht ersichtlich. Insbesondere das Unterbleiben einer Rechtsmittelbelehrungist insoweit ohne Belang (Kleinkne...
REWIS RS 2000, 1417
4. März 2009 2. Strafsenat
...274 StPO be-weiskräftigen Protokolls der Hauptverhandlung nach Verkündung des Urteils auf Rechtsmittel verzichtet haben. Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwi-derruflich und unanfechtbar (st...
REWIS RS 2009, 4744
15. November 2023 6. Strafsenat
...274 StPO) von Amts wegen Kenntnis zu nehmen. Sander      ...
REWIS RS 2023, 8045
12. Januar 2005 2. Strafsenat
...274 StPO entfallen zu lassen, trägt er dem Umstand Rechnung, daß § 274 StPO die Prüfung der wesentlichen Förmlichkeiten des Verfahrensgangs der Tatsa-cheninstanz durch das Revisionsgericht formalisier...
REWIS RS 2005, 5556
5. Oktober 2007 2. Strafsenat
...274 StPO) nach Verkündung des Urteils in Absprache mit seinem Verteidiger auf Rechtsmittel verzichtet hat. Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. u...
REWIS RS 2007, 1631
14. Oktober 2008 4. Strafsenat
...274 StPO. Die Beratung ist geheim und schon deshalb nicht Bestandteil der Hauptverhandlung; an ihr nimmt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht teil (BGHSt 5, 294; BGH NStZ 1987, 472; BGH, Beschl...
REWIS RS 2008, 1496
14. Januar 2014 4. Strafsenat
...274 StPO), dass eine förmliche Be-weisaufnahme stattgefunden hat. Die hier gewählte Formulierungenthält keine Unklarheiten und lässt Zweifel daran nicht aufkommen, dass ein förmlicher Augenschein durc...
REWIS RS 2014, 8770
5. Oktober 2010 1. Strafsenat
Strafverfahren: Absoluter Revisionsgrund bei Augenscheinseinnahme in Abwesenheit des Angeklagten
...274 StPO), dass eine förmliche Beweisaufnahme stattgefunden hat. Umstände, die die Beweiskraft des Protokolls in Zweifel ziehen könnten, liegen nicht vor. Zwar ist der Inhalt eines Hauptverhandlungspr...
REWIS RS 2010, 2731
29. Juni 2006 3. Strafsenat
...274 StPO zu (BGHSt 1, 259 ff.). Einer freibeweislichen Klärung des tatsächlichen Verfah-renshergangs bedarf es somit nicht. Denn die Regelung des § 274 StPO beruht auf der pragmatischen Erwägung, dem ...
REWIS RS 2006, 2868
19. September 2005 1. Strafsenat
...274 StPO teilnimmt (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmit-telverzicht 5). Der vom Angeklagten und seinem Verteidiger erklärte Rechtsmittelverzicht ist wirksam, da der Beschwerdeführer in der Ha...
REWIS RS 2005, 1797
21. November 2007 2. Strafsenat
...274 StPO) nach Verkündung des Urteils mit Zustimmung seines Verteidigers auf Rechtsmittel verzichtet hat. Der Angeklagte war zuvor mündlich über die Rechtsmittelmöglichkeit belehrt worden und hatte de...
REWIS RS 2007, 741
2. August 2000 3. Strafsenat
...274 StPO). Umstände,die Zweifel an der Wirksamkeit des Verzichts begründen könnten, sind nichtersichtlich. Insbesondere das Unterbleiben einer Rechtsmittelbelehrung ist in-- 3 -soweit ohne Belang (Kle...
REWIS RS 2000, 1505
3. August 2004 1. Strafsenat
...274 StPO teil. Dass der Angeklagte offen-bar seine Meinung geändert hat und nunmehr auf die Durchführung der Revi- sion Wert legt, ist rechtlich ohne Bedeutung, weil der wirksam erklärte Rechts-mittel...
REWIS RS 2004, 2035
3. Juni 2003 4. Strafsenat
...274 StPO teil.Der Rechtsmittelverzicht ist unwiderruflich und unanfechtbar. Gründe, die aus-nahmsweise zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führen können, lie-gen nicht vor und werden vom Angek...
REWIS RS 2003, 2844
27. November 2007 4. Strafsenat
...274 StPO teil. Der Rechtsmittelverzicht ist danach wirksam zustande gekommen; er kann als Pro-zesshandlung grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (s...
REWIS RS 2007, 631