Aktenzeichen VIII ZR 99/14

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RCNGPZ2T4HRXDYU7B6

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.06.2015

Gekündigter Wohnraummietvertrag: Vermieterhaftung wegen einer Vortäuschung von Eigenbedarf und Voraussetzungen eines stillschweigenden Mieterverzichts auf Schadensersatzansprüche durch Abschluss eines Räumungsvergleichs

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