Aktenzeichen 2 BvQ 22/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:qs20190415.2bvq002219
RCN:
RCNCFP25SX3KNUE9R2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 15.04.2019

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter bei der Europawahl - Bekanntgabe der Entscheidung ohne Begründung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG

Öffnen

Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 15.04.2019

Nichtanwendbarkeit der Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter bei der Europawahl - Exklusivität der Wahlprüfungsbeschwerde gilt nicht gegenüber der abstrakten Normenkontrolle, auch nicht in unmittelbarem zeitlichem Umfeld einer Wahl - Schriftliche Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG zum Urteil vom 22. Mai 2019

Öffnen

Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvQ 22/19
Bundesverfassungsgericht, 2 BvQ 22/19, 15.04.2019. Bundesverfassungsgericht, 2 BvQ 22/19, 15.04.2019.
Literatur & Presse BETA

Diese Funktion steht nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung.

Anmelden
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.