Aktenzeichen 2 BvR 477/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201118.2bvr047717
RCN:
RCN6E42WSFDDVS6WM5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 18.11.2020

Nichtannahmebeschluss: Zur grundrechtlichen Radizierung der Staatshaftung sowie zur Frage von Amtshaftungsansprüchen für Einsätze der Bundeswehr im Ausland - hier: Ablehnung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Bombardierung zweier Tanklastzüge in Kunduz (Afghanistan) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - insb keine Amtspflichtverletzung dargelegt

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 477/17
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 477/17, 18.11.2020.
Az. III ZR 140/15
Bundesgerichtshof, III ZR 140/15, 12.01.2017. Bundesgerichtshof, III ZR 140/15, 06.10.2016. Bundesgerichtshof, III ZR 140/15, 25.05.2016.
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