Aktenzeichen III ZR 140/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:120117BIIIZR140.15.0
RCN:
RCNXNPNUJK4XG277DV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.01.2017

Anhörungsrüge im Revisionsverfahren: Voraussetzungen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entscheidungserheblichkeit eines Gehörsverstoßes bei Abweisung einer Klage aus mehreren Gründen

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.10.2016

Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Schäden ausländischer Bürger im Zusammenhang mit einem bewaffneten Auslandseinsatz deutscher Streitkräfte: Völkerrechtlicher Schadensersatzanspruch; Anwendbarkeit des deutschen Amtshaftungsrechts; Amtspflichtverletzung eines Soldaten; Maßstab für die einzuhaltende Sorgfalt bei Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht [Fall Kunduz]

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.05.2016

Ablehnung eines Richters am Bundesgerichtshof wegen öffentlicher Äußerungen auf einer Fachtagung

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 477/17
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 477/17, 18.11.2020.
Az. III ZR 140/15
Bundesgerichtshof, III ZR 140/15, 12.01.2017. Bundesgerichtshof, III ZR 140/15, 06.10.2016. Bundesgerichtshof, III ZR 140/15, 25.05.2016.
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