Aktenzeichen XII ZB 473/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.02.2015

Adoptionsverfahren zur Annahme des durch Samenspende gezeugten Kindes der eingetragenen Lebenspartnerin durch die andere Lebenspartnerin: Erforderlichkeit der Einwilligung des möglichen leiblichen Vaters; Entbehrlichkeit einer Benachrichtigung des möglichen Vaters von dem Verfahren zur Sicherung dessen Beteiligungsmöglichkeit

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