Bundesgerichtshof
Adoptionsverfahren zur Annahme des durch Samenspende gezeugten Kindes der eingetragenen Lebenspartnerin durch die andere Lebenspartnerin: Erforderlichkeit der Einwilligung des möglichen leiblichen Vaters; Entbehrlichkeit einer Benachrichtigung des möglichen Vaters von dem Verfahren zur Sicherung dessen Beteiligungsmöglichkeit
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